Verkehrsregeln - bin ich im Recht oder nicht?

Hallo zusammen,

in meiner Stadt gerate ich regelmäßig an einer bestimmten Stelle in brenzlige Situationen. Eigentlich war für mich klar, dass ich dabei im Recht bin aber mittlerweile passiert es ca. bei jedem dritten Abbiegen, dass ich in diese Situation gerate und so langsam zweifle ich an mir selbst, vor allem weil mich andere Autofahrer regelmäßig anhupen und richtig sauer werden.

Ich hoffe, das Bild erklärt die Situation ausreichend. Die roten Pfeile bilden die Fahrbahnmarkierung, die man leider auf dem Bild nicht genau erkennt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Die anderen sind wahrscheinlich der Meinung, dass du auf der rechten deiner beiden weiterführenden Spuren (nach dem Abbiegevorgang) bleiben solltest.

Das ist aber nicht so richtig.

Diejenigen, die du mit "anderes Auto" markiert hast, dürften lt. dem Bild gar nicht in deine Richtung rechts abbiegen, weil die nur links oder geradeaus dürfen.

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Na, der Anwalt wurde noch nicht ins Spiel gebracht.... 😁 😁 😁

Zitat:

@situ schrieb am 3. Januar 2018 um 17:36:18 Uhr:


Es gibt dort keine Spuren. Wir können gern noch mal von vorne anfangen (mit lesen. Dann bemerkt man auch, dass dies exakt das Thema hier ist).

Es gibt dort aber eine (Fahr)-Spur (neumodern Fahrstreifen) an deren Ende eindeutig gekennzeichnet ist wo sich der entsprechende Verkehrsstrom einzuordnen hat.

Ich möchte das nicht wieder aufrollen. Es wurde alles mehrfach geschrieben und jeder darf sich rauspicken, was er will. Es geht in der Diskussion nicht um Intuitionen, sondern um Aussagen der StOV.

Zitat:

Es geht in der Diskussion nicht um Intuitionen, sondern um Aussagen der StOV.

Was hast du denn für'n Stov zu dir genommen? 😁

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Letzte-Wort-Stoff.

Zitat:

@situ schrieb am 3. Januar 2018 um 18:16:51 Uhr:


Ich möchte das nicht wieder aufrollen. Es wurde alles mehrfach geschrieben und jeder darf sich rauspicken, was er will. Es geht in der Diskussion nicht um Intuitionen, sondern um Aussagen der StOV.

So, wenn wir schon beim Korinten kacken sind, kacke ich mal mit, aber mit Fakten, vollständig zitiert.

Zitat:

Thema
Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer
beim mehrspurigen parallelen
Abbiegen nach rechts (§§ 7 V, 9 I; 41 III Nr. 5 StVO; § 823 BGB)
Grundlagen
Nach § 41 III Nr. 5 S. 2 StVO schreiben Rich
tungspfeile auf der Fahrbahn unmittelbar vor
einer Kreuzung die künftige Fahrtrichtung
auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung
vor, wenn zwischen ihnen Fahrstreifenbegr
enzungen per Leitlinien angebracht sind
(
Hentschel,
Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 41
Rdnr. 248 Z. 297; OLG Hamm, VRS 48, 144;
OLG Karlsruhe, NJW 1975, 1666 ff.; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1972, 47). Gemäß § 9 II 2
StVO hat der Rechtsabbieger sich möglichs
t weit rechts einzuordnen. Daraus wird
hergeleitet, daß grundsätzlich ein Vortritts
recht des äußerst rechts eingeordneten
Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden
Fahrzeug besteht (vgl. Hentschel, a.a.O.,
§ 9, Rdnr. 27).

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2018 um 21:15:50 Uhr:


Gemäß § 9 II 2
StVO hat der Rechtsabbieger sich möglichs
t weit rechts einzuordnen. Daraus wird
hergeleitet, daß grundsätzlich ein Vortritts
recht des äußerst rechts eingeordneten
Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden
Fahrzeug besteht (vgl. Hentschel, a.a.O.,
§ 9, Rdnr. 27).

Ein interessanter Aspekt, aber die Reichweite würde mich hier interessieren.

Bislang scheint ja unstrittig zu sein, dass beim richtig vorgeschriebenen mehrspurigen Abbiegen, also mit Pfeilen und Leitlinien, die Pflicht besteht, auf der jeweiligen Spur zu bleiben. Was natürlich nur geht, wenn auch die aufnehmende Straße so viele Fahrspuren hat.

Das obige Zitat scheint sich eher auf Fälle zu beziehen, wo eben die Pfeile nur eine Empfehlung bedeuten und die aufnehmende Straße weniger Fahrspuren hat. Hier wäre es schon plausibel, zu verlangen, dass der von ganz rechts Abbiegende Vorrang hat.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 21:57:42 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2018 um 21:15:50 Uhr:


Gemäß § 9 II 2
StVO hat der Rechtsabbieger sich möglichs
t weit rechts einzuordnen. Daraus wird
hergeleitet, daß grundsätzlich ein Vortritts
recht des äußerst rechts eingeordneten
Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden
Fahrzeug besteht (vgl. Hentschel, a.a.O.,
§ 9, Rdnr. 27).
Ein interessanter Aspekt, aber die Reichweite würde mich hier interessieren.

Bislang scheint ja unstrittig zu sein, dass beim richtig vorgeschriebenen mehrspurigen Abbiegen, also mit Pfeilen und Leitlinien, die Pflicht besteht, auf der jeweiligen Spur zu bleiben. Was natürlich nur geht, wenn auch die aufnehmende Straße so viele Fahrspuren hat.

Das obige Zitat scheint sich eher auf Fälle zu beziehen, wo eben die Pfeile nur eine Empfehlung bedeuten und die aufnehmende Straße weniger Fahrspuren hat. Hier wäre es schon plausibel, zu verlangen, dass der von ganz rechts Abbiegende Vorrang hat.

Ich würde sagen, das dies „grundsätzlich „ gilt, ist dies der oberste Grundsatz, im Zweifelsfall immer anzuwenden. Da es sich hier in dem besprochenen Fall um einen Zweifelsfall handelt, hier auch anzuwenden.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 3. Januar 2018 um 21:57:42 Uhr:


...
Bislang scheint ja unstrittig zu sein, dass beim richtig vorgeschriebenen mehrspurigen Abbiegen, also mit Pfeilen und Leitlinien, die Pflicht besteht, auf der jeweiligen Spur zu bleiben. Was natürlich nur geht, wenn auch die aufnehmende Straße so viele Fahrspuren hat.
...

Ist in dem hiesigen Fall aber auch nicht relevant.

Die Rechtsabbieger-Spur geht bei korrektem Rechtsabbiegen in zwei (!) Spuren auf.

Wer sich gemäß Bild aus dem Eingangspost auf der linken Spur (links abbiegen oder geradeaus) befindet, den tangieren die doppelten Spuren nicht - da er dahin eh nicht abbiegen darf.

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