Verkehrsregeln - bin ich im Recht oder nicht?
Hallo zusammen,
in meiner Stadt gerate ich regelmäßig an einer bestimmten Stelle in brenzlige Situationen. Eigentlich war für mich klar, dass ich dabei im Recht bin aber mittlerweile passiert es ca. bei jedem dritten Abbiegen, dass ich in diese Situation gerate und so langsam zweifle ich an mir selbst, vor allem weil mich andere Autofahrer regelmäßig anhupen und richtig sauer werden.
Ich hoffe, das Bild erklärt die Situation ausreichend. Die roten Pfeile bilden die Fahrbahnmarkierung, die man leider auf dem Bild nicht genau erkennt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Die anderen sind wahrscheinlich der Meinung, dass du auf der rechten deiner beiden weiterführenden Spuren (nach dem Abbiegevorgang) bleiben solltest.
Das ist aber nicht so richtig.
Diejenigen, die du mit "anderes Auto" markiert hast, dürften lt. dem Bild gar nicht in deine Richtung rechts abbiegen, weil die nur links oder geradeaus dürfen.
83 Antworten
Damit habe ich kein Problem, vor allem wenn's der Wahrheitsfindung dient. Das Foto des TE aus Google Maps(?) ist an der entscheidenden Stelle unscharf, sicherlich wegen des 3D-Overlays. Aber gucken wir mal ... https://www.google.de/maps/@50.7810008,6.075869,41m/data=!3m1!1e3 und dann im Menü Labels und 3D abschalten.
Ja, jetzt wird's klarer. Keine Linien, Pfeile also nur zur Empfehlung, damit also: Spurwechsel beim Abbiegen keine gute Idee.
Da sollte sich die Stadt aber ggf. was einfallen lassen. Egal wie rum, bei so einer Kreuzung mit spitzen Winkeln sind Fehlauffassungen absehbar. Siehe mein Beispiel aus HRO.
Also einige scheinen sich die Regeln zurecht zu legen: natürlich geben Richtungspfeile die erlaubten Fahrwege an. Demnach darf hier nur ganz rechts rechts abgebogen werden und links geradeaus weiter oder links. Die Unart, da trotzdem rechts abzubiegen, ist wohl einfach eine "Abkürzung", wobei ich denke, dass eine Fahrspur mit nur einer erlaubten Richtung schneller "leer" wird als eine mit mehreren. Dennoch würde ich der Ruhe und Schadenfreiheit wegen empfehlen, unbedingt auf der eigenen Spur zu bleiben (was auch ein Gebot ist, wie hier schon erwähnt wurde).
Hier in der Stadt gibt es gleich an zwei Stellen eine ähnlich unglückliche Lösung, die leider auch mit dämlichen - nämlich nicht eindeutigen - Leitlinien versehen sind.
In beiden Fällen werden aus zwei Abbiegerspuren drei fortlaufende. Wer ordnet sich wo ein? Begehrter Platz ist natürlich jeweils ausgerechnet die weiterführende mittlere Spur. Allerdings hupt und kracht es dafür erstaunlich wenig.
Dafür blockieren andernorts Linksabbieger die geradeaus Spur, die ursprünglich auch mal zum Linksabbiegen da war (Schilder und Fahrspur mit Pfeilen wurden entsprechend angepasst). Linksabbieger müssen jetzt zur nächsten Kreuzung weiterfahren und statt einmal links, zweimal links und einmal rechts abbiegen. Meine Vermutung ist, dass die besagte Kreuzung sonst zu lange blockiert wäre wegen des stadtauswärtigen Gegenverkehrs und der Unfallgefahr, aber das ist schon ein gewisser Umweg. An anderer Stelle löste man dies mit 3 Kreuzungen nach rechts und zusätzlichem Schild, wie's gedacht ist. Trotzdem bleiben auch da ab und zu welche zum direkten Linksabbiegen stehen.
Zitat:
@eddiotos schrieb am 2. Januar 2018 um 22:16:24 Uhr:
Also einige scheinen sich die Regeln zurecht zu legen: natürlich geben Richtungspfeile die erlaubten Fahrwege an. Demnach darf hier nur ganz rechts rechts abgebogen werden und links geradeaus weiter oder
Du musst es nicht verstehen. Es wurde nun ja aber mehrfach und inzwischen auch einvernehmlich dargestellt, wo und warum du irrst. Einfach lesen.
Die Richtungspfeile sind HIER in DIESER KONSTELLATION Empfehlungen und nicht Gebot. Ob das klug gelöst ist, ist ein anderes Thema und war nicht die Frage.
Naja, ich vermute mal, die fehlende Markierung ist der Radspur neben dem Haltebereich geschuldet. Dadurch sind die zwei Fahrspuren am Ende sehr schmal, weshalb man wohl auf diese Lösung gesetzt hat.
Zwei LKWs zB. passen da nicht mehr nebeneinander.
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Man könnte sogar den leisen Verdacht haben, dass die Behörde nicht weiß, dass die entfernte Leitlinie die Verkehrsregeln ändert. Denn so richtig prickelnd für die Verkehrssicherheit ist die Szenerie nicht ...
TE, frag doch mal unschuldig bei der Straßenverkehrsbehörde an: https://serviceportal.aachen.de/.../45162
Ich finde nicht, dass sich dadurch die Regeln ändern...die Leitlinien sind ja da, fangen nur eben später an. Wenn Fahrer auf der linken Spur rechts abbiegen, kreuzen sie genau diese Linien - wie im Bild dargestellt. Ergo handeln sie falsch.
Wie schon geschrieben, aber nicht gelesen: DIE TRENNLINIEN MÜSSEN SICH ZWISCHEN DEN PFEILEN befinden - alles andere interessiert für die Bedeutung der Pfeile nicht. Und noch einmal: Es geht um die Rechtslage und nicht um vernünftig/unvernünftig.
Steht alles mehrfach und verständlich von mehreren Nutzern weiter oben.
Stimmt nicht. Es gibt zig Straßen, auf denen keine Leitlinien vorhanden sind - auch mehrspurig und auch ganz ohne Pfeile - und trotzdem hat man sich entsprechend der Richtungsänderung einzuordnen § 9 StVO Abs. 1:
"(1) 1Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 2Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. 3Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. 4Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Du wechselst das Thema - bisher hast du eine falsche Ansicht zur Rechtswirksamkeit von Markierungen vertreten.
Das Einordnungsgebot hat damit nur sehr entfernt zu tun.
Wer sich eingeordnet hat und zu einem anderen Entschluss kommt, darf ihn ausführen (mit den üblichen Vorsichtsmaßnahmen und ohne Behinderung anderer).
Er darf es nicht, wenn Fahrbahnmarkierungen dem widersprechen UND die Fahrbahnen durch Markierungen getrennt sind.
Allen Diskutanten eine gute Nacht.
Aha. Deswegen steht da ja auch total umsonst zweimal "rechtzeitig". Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass, wer sich falsch eingeordnet hat, Umwege in Kauf nehmen muss. Natürlich kann man das in der Praxis trotzdem machen - nur ist man dann ein genau solches Hindernis wie in meinem eigenen Beispiel der Linksabbieger...
Es geht nicht um Hindernis, sondern um Rechtslage. Auch nicht um Vernunft und Unvernunft. Wurde mehrfach erklärt.
Auch auf das Gebot, Behinderungen zu vermeiden, ist damit nicht außer Kraft gesetzt. Steht auch alles weiter oben.
Wenn du durch deine Meinungsänderung einen Stau verursachst, ist das wieder eine andere Sache.
Was, wenn nicht die StVO, ist denn die Rechtslage? Eure Interpretationen etwa? Für mich liest es sich glasklar...
Das ist schön. Gute Nacht habe ich ja schon gewünscht. Kannst ja im Bett darüber grübeln, warum die StOV die Nichtbeachtung der Pfeile bei fehlender Fahrbahntrennungs-Markierung trotz (nicht gegen) para 9 erlaubt.
@eddiotos: Guck mal weiter oben, da ist ein Link zum ADAC. Text genau durchlesen.
Es ist nicht so weithin bekannt, dass Pfeile ohne Fahrbahn-Leitlinien nur Empfehlungscharakter haben. Vergleich's mal mit solchen Stellen auf Landstraßen: Um das Linksabbiegen in eine Einfahrt oder kleine Nebenstraße zu erleichtern, hat die Fahrbahn eine Ausbauchung nach rechts und zwei nebeneinander angeordnete Richtungspfeile, einer nach links, einer geradeaus. Bedeutet: Falls jemand abbiegen will, kann er sich in der Mitte einordnen, die anderen fahren rechts vorbei und machen einen kleinen Schlenker. Steht aber niemand da, musst du als Geradeausfahrer der Ausbauchung nicht folgen. Fahr einfach normal weiter, selbst wenn du eigentlich den Linksabbieger-Pfeil überfährst.
Die StVO ist in der Tat relevant. Dort steht zu Pfeilen:
StVO, Anlage 2, lfd.Nr. 70 - Zeichen 297
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
Vielleicht sollte man sich auch mal gedanklich in einen LKW begeben, der steht nämlich auf beiden "Spuren" und hat von dort freie Fahrt in alle drei Richtungen.