Verkehrsrechtschutz Inhalte ADAC Fahrtkosten
Moin,
ich habe eine Verkehrsrechtschutz beim ADAC seit ein paar Jahren und auch Mitglied seit über 10 Jahren.
Momentan läuft eine Klage gegen die BMW Bank, wo ich von Berlin nach München muss hin und zurück um auszusagen beim OLG München. Kann mir jemand sagen, wie das mit den Fahrtkosten aussieht? Finde dazu nichts auf der Homepage aber auch nicht AGB was alles drin ist, oder auch nicht. Wer würde da zahlen, oder bleibt alles an mir hängen? Die ADAC Hotline sagt, ist meine Sache, aber ohne was schriftlich zu haben, will ich nicht aufgeben 🙂
Danke für die Hilfe
Beste Antwort im Thema
Vom Beitrag her sollte er wohl (Berufungs)-Kläger oder -Beklagter sein. Und da sind die Fahrtkosten zunächst sein eigenes Problem.
Mit dem Urteil gibt es auch eine Kostenentscheidung. Wer gewinnt erhält seine Kosten erstattet, wer verliert zahlt. Wer nur zum Teil gewinnt/verliert, bekommt/zahlt halt anteilig.
Und zu den Kosten des Verfahrens zählen auch die Fahrtkosten der Partei.
Gewinnt der Colt, lässt er die Fahrtkosten und den Verdienstausfall über seinen Anwalt beim Landgericht festsetzen.
19 Antworten
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 18. Dezember 2019 um 18:19:59 Uhr:
Steuerrecht ist da sicherlich anders, zumal Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft nicht uneingeschränkt das Gleiche abrechnen können, wie der Fahrer. Aber das ist OT.
Jeder 0,30 € pro Entfernungskilometer, bei Mitfahrern aber auf 4.500,- €/a begrenzt.
Dann haben die uns trotz Nachfrage zu viel bezahlt. War keine große Strecke, also muss ich hoffentlich kein schlechtes Gewissen haben. Wenn ich extra frage, ob es relevant ist, so aufgenommen und dann durchgewunken wird, sehe ich das Versagen nicht bei mir ;-)
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Richtig, du bist nur für wahrheitsgemäße Angaben zuständig, der Kostenbeamte für korrekte Fragestellung und eine richtige Berechnung.