Verkehrsrechtschutz Inhalte ADAC Fahrtkosten

Moin,

ich habe eine Verkehrsrechtschutz beim ADAC seit ein paar Jahren und auch Mitglied seit über 10 Jahren.
Momentan läuft eine Klage gegen die BMW Bank, wo ich von Berlin nach München muss hin und zurück um auszusagen beim OLG München. Kann mir jemand sagen, wie das mit den Fahrtkosten aussieht? Finde dazu nichts auf der Homepage aber auch nicht AGB was alles drin ist, oder auch nicht. Wer würde da zahlen, oder bleibt alles an mir hängen? Die ADAC Hotline sagt, ist meine Sache, aber ohne was schriftlich zu haben, will ich nicht aufgeben 🙂

Danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Vom Beitrag her sollte er wohl (Berufungs)-Kläger oder -Beklagter sein. Und da sind die Fahrtkosten zunächst sein eigenes Problem.
Mit dem Urteil gibt es auch eine Kostenentscheidung. Wer gewinnt erhält seine Kosten erstattet, wer verliert zahlt. Wer nur zum Teil gewinnt/verliert, bekommt/zahlt halt anteilig.
Und zu den Kosten des Verfahrens zählen auch die Fahrtkosten der Partei.
Gewinnt der Colt, lässt er die Fahrtkosten und den Verdienstausfall über seinen Anwalt beim Landgericht festsetzen.

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Die Fahrtkosten werden vom Gericht an dich ausbezahlt. Ob das jetzt ne Pauschale ist oder die tatsächlichen Kosten erstattet werden, weiß ich nicht mehr

nicht so schnell !

ist Colt Remix als Zeuge geladen oder als Beschuldigter oder in eigener Klagesache unterwegs ?!

Gruß rmx

Ich bin der Kläger also mein Anwalt Vertritt mich gegen die BMW Bank wegen Fehler im Vertrag. Das Gericht hat aber angeordnet mich zu verhören, und am 3.1.2020 wird ein Urteil gesprochen.

Vom Beitrag her sollte er wohl (Berufungs)-Kläger oder -Beklagter sein. Und da sind die Fahrtkosten zunächst sein eigenes Problem.
Mit dem Urteil gibt es auch eine Kostenentscheidung. Wer gewinnt erhält seine Kosten erstattet, wer verliert zahlt. Wer nur zum Teil gewinnt/verliert, bekommt/zahlt halt anteilig.
Und zu den Kosten des Verfahrens zählen auch die Fahrtkosten der Partei.
Gewinnt der Colt, lässt er die Fahrtkosten und den Verdienstausfall über seinen Anwalt beim Landgericht festsetzen.

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dann ist es erst einmal dein problem dahin zu kommen. ich glaube aber, dass der te was anderes meint. zahlt seine rv die reisekosten zum termin? der anwalt wird ja auch bezahlt. ich würde den anwalt fragen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 18. Dezember 2019 um 15:40:47 Uhr:


dann ist es erst einmal dein problem dahin zu kommen. ich glaube aber, dass der te was anderes meint. zahlt seine rv die reisekosten zum termin? der anwalt wird ja auch bezahlt. ich würde den anwalt fragen.

peso

Oder meine RV.

die würde ich nicht fragen, da mir die antwort zu unsicher wäre.

peso

Die entscheidet aber über die Kosten, das fängt ja schon damit an, dass sie prüft, ob sie das Verfahren bezahlt.

Wenn Anwalt und Kläger beide aus der gleichen Gegend kommen, dann soll der Kläger doch bei seinem Anwalt mitfahren, der eh bezahlt werden muss. Gewinnt er, dann macht er seine pauschalen Reisekosten geltend.

Anwalt ist kein Taxiunternehmen, warum sollte der das Risiko des Mandanten als Mitfahrers eingehen? Und beim Anwalt mitfahren und dann die pauschalen (?) Reisekosten geltend machen???

Zitat:

@Schubbie schrieb am 18. Dezember 2019 um 17:58:38 Uhr:


Wenn Anwalt und Kläger beide aus der gleichen Gegend kommen, dann soll der Kläger doch bei seinem Anwalt mitfahren, der eh bezahlt werden muss. Gewinnt er, dann macht er seine pauschalen Reisekosten geltend.

Das wäre Betrug. Ein vernünftiger Anwalt würde sich auf so etwas nicht einlassen.

Warum sollte man nicht gemeinsam fahren dürfen? Dann dürfte ja nie jemand jemanden mitnehmen.
Die Zeit der Reise fehlt einem ja trotzdem.
Bei der letzten Anhörung bin ich zusammen mit meiner Frau als Zeuge gefahren. Im Gericht sind wir beide zusammen hin, um die Kosten einzureichen, es wurde alles aufgenommen und jeder hat seine Pauschale bekommen. Haben die da etwa einen Fehler gemacht?
Meine Mutter hat zudem noch ordentlich KM- und Betreuungsgeld bekommen, da die Kinder blöderweise den Tag krank waren und sie 60km Anfahrt hat und niemand anderes spontan Zeit hatte. Gezahlt wurde später alles, sogar der Zeitaufwand der Oma bei den Kindern. Wir haben noch gefragt, ob man das tatsächlich alles einreichen kann, da es uns auch viel vorgekommen ist, was man erstattet bekommt, aber es hieß, dass wir es angeben sollen und es wurde tatsächlich gezahlt.

Zudem wäre ja dann auch jeder ein Betrüger, der in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fährt und trotzdem jeden Tag seine KM angibt.

Aber sein Anwalt kann ihn da sicherlich beraten.

Steuerrecht ist da sicherlich anders, zumal Mitfahrende in einer Fahrgemeinschaft nicht uneingeschränkt das Gleiche abrechnen können, wie der Fahrer. Aber das ist OT.

Du kannst im Zivilverfahren als Partei nur die Kosten geltend machen, die dir tatsächlich entstanden sind. PKW-Fahrtkosten nur, wenn dir diese auch tatsächlich entstanden sind - konkrete Abrechnung, keine Pauschale. Als Beifahrer im Anwaltsfahrzeug wohl eher nicht.
Dann kannst du noch Verdienstausfall geltend machen. Und wie bei euch auch Kinderbetreuungskosten, wenn anders der Termin nicht wahrzunehmen ist.

Manch ein Cleverle reist mit anderen Zeugen/Beteiligten an, "vergisst" aber, dies bei seiner Kostenaufstellung anzugeben. Beim Landgericht Osnabrück ist mal der misstrauische Kostenbeamte diesen Typen hinterher geschlichen - sind dann alle in ein Auto gestiegen. Gab richtig Spaß.

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