Verkehrskontrolle mit Folgen !

Heute ,mal in eine Verkehrskontrolle gekommen ! Dort ,konnte ein fachkundiger 🙂?😰?😁 Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
Dazu ,hat er selbst die welchige aus und wieder !🙂😕😕😕
eingebaut !
Dürfen unsere übereifrigen Beamten dies überhaupt ???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer !

Das macht es aber auch nicht legaler. Ein professioneller Gärtner darf auch kein Cannabis anbauen, und wenn er es noch so gut kann...

Zitat:

Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Eigentlich bist du es, der sich wie ein Großkotz aufführt.
Dass du einen Lackierer für Fusseltuning bezahlst, imponiert übrigens auch nicht wirklich.

Zitat:

Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht !

Du solltest jedenfalls froh sein, dass er es so gemacht hat.
Um auf der rechtlich sicher Seite zu sein, hätte er das Auto auch zu einem Sachverständigen abschleppen lassen können. Das wäre für dich sicher noch teurer geworden.

Und meine persönliche Meinung: ich bin jedem Polizisten dankbar, der illegale Änderungen der Beleuchtung aus dem Verkehr zieht, auch wenn du das vielleicht persönlich nimmst.

49 weitere Antworten
49 Antworten

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. März 2016 um 23:12:21 Uhr:


Polizisten dürfen das Gefahrenabwehr und Gefahr in Verzug. Der TE kann ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

Auch wenn sie es dürfen, Gefahr im Verzuge ist das definitiv nicht. Der Wagen befindet sich schon in den Händen der Polizei, und es ist nicht zu vermuten dass sich der Lack in Nichts auflöst, bis entsprechend regelkonformen Massnahmen getroffen werden, z.B. richterliche Beschlagnahme.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ...

Die sind alle lange genug bei MT um selber Lackieren zu können. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Psio schrieb am 4. März 2016 um 09:03:08 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. März 2016 um 23:12:21 Uhr:


Polizisten dürfen das Gefahrenabwehr und Gefahr in Verzug. Der TE kann ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

Auch wenn sie es dürfen, Gefahr im Verzuge ist das definitiv nicht. Der Wagen befindet sich schon in den Händen der Polizei, und es ist nicht zu vermuten dass sich der Lack in Nichts auflöst, bis entsprechend regelkonformen Massnahmen getroffen werden, z.B. richterliche Beschlagnahme.

Ach die Beamten kontrollieren doch Drogen welche hinter den Rückleuchten als Versteck dienen sollten😉

Klar könnte das Fahrzeug auch beschlagnahmt werden, aber der TE wird sicher den Beamten gesagt haben das die sich von Lackierer getönte Leuchten nicht leisten können.😁 Und da haben dann Beamte Respekt vor......

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. März 2016 um 10:07:47 Uhr:



Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ...

Die sind alle lange genug bei MT um selber Lackieren zu können. 😉

Gruß Metalhead

Wer 10000 Beiträge geschrieben hat darf zum MT Lackierer 😛😛😛

Ähnliche Themen

So wie ich das sehe wurde dem TE während der Kontrolle durch die Kollegen die Möglichkeit gegeben, die StVO - Konformität der Leuchten nachzuweisen, um einer zumindest zeitweisen Stilllegung zu entgehen. Da sehe ich jetzt nicht so das Problem, milderes Mittel wurde angeboten, Verhältnismäßigkeit wurde gewahrt. Alles super.

Ich persönlich hätte die Leuchten allerdings nicht ausgebaut, sondern das den Fahrzeugführer machen lassen. Schon alleine, um etwaigen Anschuldigungen a la "Da ist was abgebrochen, das war vorher nicht so" usw zu entgehen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 4. März 2016 um 10:54:26 Uhr:


Wer 10000 Beiträge geschrieben hat darf zum MT Lackierer 😛😛😛

Stimmt, der "wohnt" in der Garage der Modvilla. 😛

Gruß Metalhead

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 4. März 2016 um 11:39:19 Uhr:


So wie ich das sehe wurde dem TE während der Kontrolle durch die Kollegen die Möglichkeit gegeben, die StVO - Konformität der Leuchten nachzuweisen, um einer zumindest zeitweisen Stilllegung zu entgehen. Da sehe ich jetzt nicht so das Problem, milderes Mittel wurde angeboten, Verhältnismäßigkeit wurde gewahrt. Alles super.

Ich persönlich hätte die Leuchten allerdings nicht ausgebaut, sondern das den Fahrzeugführer machen lassen. Schon alleine, um etwaigen Anschuldigungen a la "Da ist was abgebrochen, das war vorher nicht so" usw zu entgehen.

Jo, finde ich auch. Dein Kollege hat sich hochanständig verhalten.

Naja... NOCH kundenfreundlicher wäre es gewesen wegzusehen, aber wenn der Beamte sich schon die Mühe macht da rumzubasteln, dann war da mit Sicherheit auch etwas zu erkennen, das ein Eingreifen notwendig erscheinen lässt.

Oder es war Neid des Beamten : " Ey alda wo hascht die goilen Hecklampen her ? Zeig ma...... must 2haavveee!!!! Krischte die vom Lacker so?

Herrlich der Honktread

edit: AUTSCHN - twindance/MT-Moderation

Um die Frage des TE zu beantworten:

Wenn der TE die Kontrolle und damit verbundene Demontage verweigert, dann darf der Beamte nicht selbst Hand anlegen.

Ich schreibe in solchen Fällen einen Mängelbericht mit der Vorgabe es beim TÜV vorzeigen und überprüfen zu lassen. Stilllegen oder abschleppen lassen ist meiner Meinung nach nicht Verhältnismäßig.

@Pepperduster! Kommst die wohl ganz wichtig vor ,du Lappen ! Ich ,wollte nur ne Antwort zu dem Thema ,und mich nicht von Dir Versager zu Blödmann hier hinstellen lassen !

edit: AUTSCHN - twindance/MT-Moderation

Einige Herrschaften hätten den Aufruf meines Moderatorenkollegen ernstlich beachten sollen. Die Beiträge bleiben als Mahmal einsehbar - es sollte aber niemand glauben, es hätte keine schmerzhaften Konsequenzen gegeben - Autschn´n

Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 4. März 2016 um 19:32:01 Uhr:


Ich schreibe in solchen Fällen einen Mängelbericht mit der Vorgabe es beim TÜV vorzeigen und überprüfen zu lassen. Stilllegen oder abschleppen lassen ist meiner Meinung nach nicht Verhältnismäßig.

Ich gebe zu, dass abschleppen etwas übertrieben klingt.

Aber ein Mängelschein bewirkt IMHO bei dieser Klientel eher nichts.
Da werden eben schnell die original Rückleuchten wieder eingebaut, und 5 Minuten nach dem TÜV sind die lasierten wieder drin. Man hat ja jetzt schriftlich dass alles ok sei, und die nächste Polizeikontrolle ist erst irgend wann mal...

Mir wäre es lieber, wenn die frisierten Rückleuchten gleich aus dem Verkehr gezogen werden. Dann muss man nicht vergebens auf Einsicht hoffen.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 4. März 2016 um 20:00:14 Uhr:


@Pepperduster! Kommst die wohl ganz wichtig vor ,du Lappen ! Ich ,wollte nur ne Antwort zu dem Thema ,und mich nicht von Dir Versager zu Blödmann hier hinstellen lassen !

Ob der Polizist so etwas darf oder nicht kann dir ein Anwalt verraten, erstgespräche sind meist Kostenlos/bei manchen auch Umsonst 😉
Und nur mal so nebenbei... Rückleuchten egal ob mit Spraydose, vom teurem Lackierer oder mit Folie lasiert sind nicht Zugelassen. Punkt aus! da kannst noch dreimal nach fragen ob der Polizist es darf oder nicht.

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 4. März 2016 um 20:59:29 Uhr:



Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 4. März 2016 um 20:00:14 Uhr:


@Pepperduster! Kommst die wohl ganz wichtig vor ,du Lappen ! Ich ,wollte nur ne Antwort zu dem Thema ,und mich nicht von Dir Versager zu Blödmann hier hinstellen lassen !

Ob der Polizist so etwas darf oder nicht kann dir ein Anwalt verraten, erstgespräche sind meist Kostenlos/bei manchen auch Umsonst 😉
Und nur mal so nebenbei... Rückleuchten egal ob mit Spraydose, vom teurem Lackierer oder mit Folie lasiert sind nicht Zugelassen. Punkt aus! da kannst noch dreimal nach fragen ob der Polizist es darf oder nicht.

Und damit ist eigendlich alles gesagt, ganz Sachlich ohne Beleidigungen.🙂🙂🙂

Manchmal ist die Welt eben doch sehr einfach 😉 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen