Verkehrskontrolle mit Folgen !

Heute ,mal in eine Verkehrskontrolle gekommen ! Dort ,konnte ein fachkundiger 🙂?😰?😁 Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
Dazu ,hat er selbst die welchige aus und wieder !🙂😕😕😕
eingebaut !
Dürfen unsere übereifrigen Beamten dies überhaupt ???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer !

Das macht es aber auch nicht legaler. Ein professioneller Gärtner darf auch kein Cannabis anbauen, und wenn er es noch so gut kann...

Zitat:

Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Eigentlich bist du es, der sich wie ein Großkotz aufführt.
Dass du einen Lackierer für Fusseltuning bezahlst, imponiert übrigens auch nicht wirklich.

Zitat:

Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht !

Du solltest jedenfalls froh sein, dass er es so gemacht hat.
Um auf der rechtlich sicher Seite zu sein, hätte er das Auto auch zu einem Sachverständigen abschleppen lassen können. Das wäre für dich sicher noch teurer geworden.

Und meine persönliche Meinung: ich bin jedem Polizisten dankbar, der illegale Änderungen der Beleuchtung aus dem Verkehr zieht, auch wenn du das vielleicht persönlich nimmst.

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Irgendwie ist das hier wieder das Spiegelbild der Zustände auf der Straße.
Ich habe da auch den TE im Auge.
"Wehe ihr bewundert mich jetzt nicht weil ich mir einen Lackierer für meine Rückleuchten leisten kann !"

"Jeder der mich nicht bewundert und eine andere Meinung zu meinen "teuren" Lackierungen hat, ist ein Versager und ein Lappen !"

Man ist es gewöhnt, und von Berlin sowieso .
Früher habe ich gelacht, inzwischen macht es mich traurig.

Und noch ein Tipp an den TE, wenn man hier ein Thema aufmacht muss man auch mit Gegenwind rechnen, kommt man damit nicht klar ist das Thema schnell gestorben.
Musste ich auch schon lernen.

Zitat:

@Jochen42 schrieb am 4. März 2016 um 20:50:47 Uhr:



Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 4. März 2016 um 19:32:01 Uhr:


Ich schreibe in solchen Fällen einen Mängelbericht mit der Vorgabe es beim TÜV vorzeigen und überprüfen zu lassen. Stilllegen oder abschleppen lassen ist meiner Meinung nach nicht Verhältnismäßig.

Ich gebe zu, dass abschleppen etwas übertrieben klingt.

Aber ein Mängelschein bewirkt IMHO bei dieser Klientel eher nichts.
Da werden eben schnell die original Rückleuchten wieder eingebaut, und 5 Minuten nach dem TÜV sind die lasierten wieder drin. Man hat ja jetzt schriftlich dass alles ok sei, und die nächste Polizeikontrolle ist erst irgend wann mal...

Mir wäre es lieber, wenn die frisierten Rückleuchten gleich aus dem Verkehr gezogen werden. Dann muss man nicht vergebens auf Einsicht hoffen.

Klar würde ich den auch lieber aus dem Verkehr ziehen! Und klar finde ich das Verhalten vom TE auch lächerlich... Aber leider muss man an solche Geschichten gerade als Beamter emotionslos und sachlich dran gehen! Und darauf bezog sich meine Antwort.

Aber seht es mal so: bei der Verkehrskontrolle hat der TE den Mund nicht aufgekommen... Und hier im anonymen Internet holt er zum Rundumschlag aus! Deshalb schmunzle ich einfach, denke meinen Teil und gebe meine rein objektive Meinung kund!

Gruß 🙂

Hallo, FrankDrebbin89,

es ist richtig, dass Du in aller Regel als Polizeibeamter nicht mal eben die Rückleuchte gegen den Willen des Betroffenen ausbauen darfst, um das Dingen genauer unter die Lupe zu nehmen.

Richtig ist aber auch der Hinweis, dass der Mängelbericht allein und die Vorführung beim TÜV zwecks Nachweis, dass nun alles in Ordnung ist, nicht das Geringste bringen wird.

Willst Du den Verstoß aber zur Anzeige bringen, brauchst Du einen Nachweis, dass hier tatsächlich nicht zugelassenes Material angebaut wurde und diesen Nachweis bekommst Du eben nur, wenn Du die Beleuchtungseinrichtung selber oder über einen Sachverständigen überprüfen (lassen) kannst.

Damit sind wir wieder beim Thema Ausbau und wer diesen Ausbau machen darf oder kann.

Ergo: Stimmt der TE dieser Überprüfung des Beamten vor Ort nicht zu, bleibt nur die Vorführung des PKW in dem Zustand, in dem er festgestellt wurde, und das ist nur gewährleistet, wenn das Fahrzeug umgehend abgeschleppt wird.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer ! Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Blöde Frage, aber was hat der Lackierer gekostet? Gibt es einen Lichtunterschied seit der Lackierung?

Zitat:

@twindance schrieb am 4. März 2016 um 20:39:39 Uhr:


Einige Herrschaften hätten den Aufruf meines Moderatorenkollegen ernstlich beachten sollen. Die Beiträge bleiben als Mahmal einsehbar - es sollte aber niemand glauben, es hätte keine schmerzhaften Konsequenzen gegeben - Autschn´n

Hat man als Konsequenz jetzt nicht nur sein auto, sondern auch seinen Forenzugang aus dem Verkehr gezogen? Ich frage nur, um zu wissen, ob ggf. deshalb keine Antwort auf meine Frage mit den Kosten kommen wird.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. März 2016 um 08:44:50 Uhr:


Die Überprüfung der Beleuchtung gehört zur Fahrzeugkontrolle. Die Polizei kann und darf anhand der angebrachten Nummern prüfen, ob die Leuchten zugelassen sind – wenn die Nummern nicht von außen sichtbar sind, baust du sie also selbst aus und bringst den Nachweis oder du lässt dein Fahrzeug kostenpflichtig zum aaS schleppen und dort ebenfalls kostenpflichtig begutachten. Dass der Polizist die Leuchten selbst ausgebaut hat um nachzuschauen, war reine Freundlichkeit von ihm.
Ausbauen darf übrigens nicht nur ein Sachverständiger, sondern jeder dazu Befähigte, also auch ein Polizist mit entsprechender Ausbildung.

Den Text verstehe ich jetzt nicht wirklich... Der TE hatte originale Rückleuchten. Die E-Nummer ist in der Regel auch nach dem Lackieren noch gut lesbar. Wozu der aus und Einbau gut sein soll verstehe ich auch nicht wirklich. Lackierte Rückleuchten erkennt man in der Regel auch so. Dazu muss man nur die Beleuchtung, Blinker einschalten, oder kurz auf die Bremse drücken. In einigen Ausnahmen kommt ein Lack zum Einsatz, dass es keinen Lichtunterschied gibt. Auch hier ist ein Ausbau bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht zielführend, außer die Polizei hat einen tipp bekommen.

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Zitat:

@MvM schrieb am 7. März 2016 um 08:02:09 Uhr:


… Den Text verstehe ich jetzt nicht wirklich... Der TE hatte originale Rückleuchten. Die E-Nummer ist in der Regel auch nach dem Lackieren noch gut lesbar. … Lackierte Rückleuchten erkennt man in der Regel auch so. …

"In der Regel" ist das so. Aber wir waren ja bei der Kontrolle nicht dabei und wissen nicht, warum der Polizist von der Regel abweichen musste.

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