Verkehrskontrolle mit Folgen !

Heute ,mal in eine Verkehrskontrolle gekommen ! Dort ,konnte ein fachkundiger 🙂?😰?😁 Beamter feststellen, das die Rückleuchten lackiert sind !
Dazu ,hat er selbst die welchige aus und wieder !🙂😕😕😕
eingebaut !
Dürfen unsere übereifrigen Beamten dies überhaupt ???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer !

Das macht es aber auch nicht legaler. Ein professioneller Gärtner darf auch kein Cannabis anbauen, und wenn er es noch so gut kann...

Zitat:

Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Eigentlich bist du es, der sich wie ein Großkotz aufführt.
Dass du einen Lackierer für Fusseltuning bezahlst, imponiert übrigens auch nicht wirklich.

Zitat:

Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht !

Du solltest jedenfalls froh sein, dass er es so gemacht hat.
Um auf der rechtlich sicher Seite zu sein, hätte er das Auto auch zu einem Sachverständigen abschleppen lassen können. Das wäre für dich sicher noch teurer geworden.

Und meine persönliche Meinung: ich bin jedem Polizisten dankbar, der illegale Änderungen der Beleuchtung aus dem Verkehr zieht, auch wenn du das vielleicht persönlich nimmst.

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Zitat:

@germania47 schrieb am 2. März 2016 um 21:03:50 Uhr:


Kann er das Wort "welchig" mal übersetzen?

Nachtrag: Was hat das mit diesem Forum zu tun?

Da bezeichnenderweise keine Reaktion;
Waren nun die Rückleuchten nachlackiert, oder nicht?

Der Thread wurde zuerst im Versicherungsforum eröffnet.
Daher meine Frage hinsichtlich des Forums.

Immer diese: "habe nen Verstoß gegen die StVO begangen und bin erwischt worden, wo kann ich dem Kontrollierenden jetzt noch nachweisen, dass er auch was nicht durfte. ". *kopfschüttel*

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 05:58:55 Uhr:


Und die einfachen ab Werk passen optisch nicht zu dem Auto !
Du wirst dir nicht mal den Lackierter leisten können !

Du solltest dir lieber ein passendes Auto zu den Rückleuchten kaufen

Oder sowas http://modding.fantasia-spielzeug.de//shop/ebay/2/24586.jpg, das ist schon lackiert 😁

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Wäre es möglich, sich auf die Frage ("darf der Polizist eine Rückleuchte ausbauen?"😉 zu beschränken, anstatt sich wieder in Nebensträngen zu verlieren?
Vielen Dank im Voraus.

Gruß
BMWRider

Hallo, HTC,

Zitat:

@HTC schrieb am 3. März 2016 um 09:05:49 Uhr:


Ausbauen ja, aber nur mit begründetem Anfangsverdacht in diesem Fall und ohne technische Ausbildung rechtlich anfechtbar, also bei einem Rechtsstreit wird trotzdem ein Sachkundiger die Geschichte gegenprüfen.

HTC

Du hast recht damit, dass ggf. ein Gutachter vor Gericht prüfen wird, ob der Vorwurf des Beamten, die Leuchte wäre nicht ordnungsgemäß, zutrifft, oder ob er damit falsch liegt.

Der Gutachter hat aber nicht zu prüfen, ob der Ausbau vor Ort rechtens war oder nicht und er wird sich dazu auch ganz sicher nicht äußern.

Wie schon geschrieben wurde, hätte der TE hier zwei Möglichkeiten:

Er lässt zu, dass der Beamte das Teil zwecks Prüfung vor Ort ausbaut oder er muss zulassen, dass das Fahrzeug so, wie es ist, sichergestellt und bei nächster Gelegenheit einem Prüfer vorgestellt wird.

Passiert so etwas z. B. in der Nacht auf Samstag, kann es einem das ganze Wochenende vermiesen und stellt sich dann noch heraus, dass der Beamte mit seinem Verdacht recht hatte, kommen noch erhebliche Kosten dazu.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Matsches [url=http://www.motor-talk.de/.../...kontrolle-mit-folgen-t5611829.html?...]schrieb am 3

Also ich fand den Beitrag durchaus sinnvoll.
Und ich es ebenfalls etwas primitiv und peinlich, wennn die alten Basisoppels mit der Spraydose "getunt" werden.
Boah ey!
Mit den Konsequenzen muss man dann halt klar kommen können.

Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer ! Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht ! Weil ich ,komm nicht jeden Tag in Verkehrskontrollen !

Dem TE möchte ich allerdings auch raten, einen sachlichen Umgangston zu pflegen und sich nicht auf die Nebenkriegsschauplätze zu begeben, wenn er entsprechende Antworten möchte.
Persönlich zu werden und mit irgendwelchen Neid- oder Wer-kann-sich-was-leisten-Diskussionen zu kommen, ist jedenfalls nicht zielführend und wird die Halbwertszeit dieses Themas deutlich verkürzen.

Gruß
BMWRider

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 3. März 2016 um 17:24:25 Uhr:


Die wurden nicht mit Spraydose lackiert ,sondern von Lackierer !

Das macht es aber auch nicht legaler. Ein professioneller Gärtner darf auch kein Cannabis anbauen, und wenn er es noch so gut kann...

Zitat:

Wenn man sich natürlich ,wie manche Großkotze hier ein Lackierer nicht leisten ,dann könne die weiter mit ihre stinknormalen Erstausrüster-Teile weiter fahren ! Alles klar ?

Eigentlich bist du es, der sich wie ein Großkotz aufführt.
Dass du einen Lackierer für Fusseltuning bezahlst, imponiert übrigens auch nicht wirklich.

Zitat:

Es ,ging mir nur darum ,ob der Beamte es darf oder nicht !

Du solltest jedenfalls froh sein, dass er es so gemacht hat.
Um auf der rechtlich sicher Seite zu sein, hätte er das Auto auch zu einem Sachverständigen abschleppen lassen können. Das wäre für dich sicher noch teurer geworden.

Und meine persönliche Meinung: ich bin jedem Polizisten dankbar, der illegale Änderungen der Beleuchtung aus dem Verkehr zieht, auch wenn du das vielleicht persönlich nimmst.

Einer weniger mit illegalem und lächerlichem Tuning auf der Strasse.
Egal ob der Polizist das nun durfte oder nicht, ich schließe mich Jochen42 an und danke dem Polizisten dafür!

Besonders die zwei letzten Antworten gefallen mir ...

.. und selbst wenn der TE irgendwie aus der Sache rauskommt, weil die irgendeinen § in Kombination mit der letzten Wasserstandsmeldung in der Elbe unter Berücksichtigung des Vollmondes übersehen haben: Die Polizei ist auch nicht blöd, die kennt jetzt das Fahrzeug. Da der TE ja uneinsichtig ist und vermutlich die Rückleuchten nicht tauschen will, wird die Polizei ihn dann vollkommen legal drankriegen. Darum kümmern die sich schon, Fahrzeug ist ja bekannt ... und selbst wenn er die Rückleuchten tauscht, das Fahrzeug dürfte zukünftig genauer untersucht werden. Viel Spaß bei zukünftigen Kontrollen, besonders mit diesem Umgangston.

Polizisten dürfen das Gefahrenabwehr und Gefahr in Verzug. Der TE kann ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

Was verspricht er sich von seinem Wissen, ob der (welchige) Polizist es durfte oder nicht?

Ich stelle mir ihn schon bei der nächsten Kontrolle vor:

"Nee, Herr Wachtmeister, Sie dürfen die Lampen nicht abschrauben, das weiß ich zufällig!"

Antwort:
"Okay, wie Sie meinen. Dann folgen Sie uns jetzt bitte bis zur nächsten KFZ-Werkstatt."

Tolle Alternative!!

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