Verkehrskontrolle mit Druck

Audi

Hallo Freunde 🙂

Ich heiße Lisa und bin beim Autofahren wirklich extrem genervt von der Polizei.

So langsam habe ich echt genug davon, deshalb würde ich gerne wissen wie die rechtliche Situation für eine Verkehrskontrolle aussieht.
Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde. Hierbei spielt es absolut keine Rolle wann, wo und unter welchen Umständen das passiert. Ich habe mich in irgendwelchen Fragen nie mit Drogen in Verbindung gebracht und immer gesagt dass ich keine konsumiere. Desweiteren war ich noch niemals auffällig im Bezug auf BTM-Verstoss oder Alkoholeinfluss am Steuer oder sonst wo!

1. Wie hat eine Verkehrskontrolle abzulaufen?
2. Inwieweit bin ich verpflichtet den Polizisten Auskunft zu geben?
3. Müssen die Polizisten irgendeinen Verdacht haben um mich zu einem Drogentest aufzufordern oder ist es rechtlich zulässig jeden Verkehrsteilnehmer grundlos auf Drogenkonsum zu überprüfen?
4. Für den Fall das ein Verdacht vorliegen muss...wie hat er auszusehen?
5. Bin ich verpflichtet vor Ort mehr zu tun als meine Papiere zu zeigen?
6. Sind diese Drogenschnelltests und Koordinationstests nun wirklich freiwillig?
7. Ist es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zulässig eine Person zu durchsuchen?
8. Ist es zulässig das Fahrzeug zu durchsuchen?
9. Darf ein Bluttest durchgeführt werden wenn ich einen Drogenschnelltest verweigere?
10. Wer trägt die Kosten für den Fall das ich den Schnelltest verweigere und die polizei einen Bluttest fordert? (Damit meine ich alle anfallenden Kosten wie z.B. Transport, Absicherung meines Fahrzeugs, Bluttest usw.)
11. Sind Polizisten verpflichet mir ehrliche Auskunft zu geben wenn ich ihnen Fragen über meine Rechte und Pflichten stelle?
12. Habe ich das Recht mir vor Ort einen schriftlichen Beleg über ihre Auskunft geben zu lassen?
13. Sind Polizisten verpflichtet mir Ihre Identität preis zu geben?
14. Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?
15. Darf ein Polizist mein Auto weg fahren nachdem er mich angehalten hat? Oder darf eine Person von mir das Fahrzeug wegfahren und die Polizei muss warten bis das Fahrzeug weggefahren wurde?
16. Wer muss die Kosten für mein Heim fahren von der Blutentnahme Stelle tragen wenn ich nachts um 3:00 Uhr keine Möglichkeit mehr finde?

Könnt ihr mir bitte helfen,

Ich möchte mich als Frau nicht in solchen Situationen benachteiligt fühlen.

Ein Nachbar von mir Robert hatte auch diesen Fall.

Liebeliebe liebe Grüße
Lisa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pardonpardon


Die Ausgangssituation ist die, dass ich einfach so, ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten angehalten werde.

da dir das scheinbar mehrfach passiert, scheinst du in irgendeinerweise ins raster einer 'zielgruppe' zu passen - das kann an deinem fahrzeug und/oder auch an deinem äußeren erscheinungsbild liegen!

Zitat:

14. Bin ich verplichtet "rechts ran zu fahren" wenn hinter mir das "Stop Polizei" Schildchen leuchtet, oder kann ich bedenkenlos mitten auf der Straße anhalten?

in deinem eigenen

(sicherheits)

interesse, solltest du rechts rann fahren!

ot: fällt nur mir das auf, oder haben wir hier in letzter zeit viele polizei-bashing-threads?! 😕

51 weitere Antworten
51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Naja im Urteil ist nicht die rede davon weil es die Wohnung der Eltern ist - es geht schlicht darum das kein richterlicher Beschluss eingeholt wurde. 🙂

Aber wie gesagt... berechtigt fand ich es eigentlich schon.
Eigentlich gut das es die Wohnung der Eltern war... dann sollen die dem Burschen auch noch den Marsch blasen und nicht nur die Justiz.

...es geht im Urteil darum, dass

kein

richterlicher Beschluss eingeholt wurde

weil grundsätzlich keine Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters zur Nachtzeit gegeben war.

Hierbei handelte es sich um ein organisatorisches Defizit der zuständigen Justiz welches nicht zu Lasten des Angeklagten ausgelegt werden durfte!

Wieder mal eine Einzelfallentscheidung eines Gerichtes die in keinster Weise etwas an den rechtlichen Maßnahmen nach §§ 102 ff StPO ändern.

N.T.

... immer wieder stelle ich fest, dass bei antiautoritär Erzogenen und deren Kindern der Respekt vor der Polizei fehlt. Die denken, das wären Kumpels und könnten erstmal alles in Frage stellen.
Super !

Wenn man anständig antwortet und freundlich dreinschaut und nichts zu verbergen hat ( !!!!!!!!!!!!!! ) , muss man niemals auf seine Rechte als Bürger pochen. Sie werden einem freiwillig und gerne gewährt.

Als Konfrontationsgegner sollte man sich seine Verwandschaft oder seine Kneipenkumpels raussuchen- wenn man da übertreibt, gibts als sozialen Korrekturfaktor was auf die Nase oder die Erbschaft entzogen.

Man gut, dass meine Kinder nicht antiautoritär erzogen sind. Obwohl sie alle Freiheiten hatten, die gut waren. Sie wußten schon, wenn meine "rote Kontrolle" an ging 😁, dann ist mit den Alten nicht zu spaßen.

Beide haben einen sehr guten Start in Leben gemacht und das war mir wichtig.

Wie stellen sich diese antiautoritär oder besser noch überhaupt nicht erzogenen VT die Polizeiarbeit vor? Keine Überwachung, keine Kontrolle, kein Misstrauen - am besten gleich abschaffen?🙄 Wobei mich dabei immer das Gefühl beschleicht, dass den Motzern von der Polizei irgendwann einmal gehörig auf die Füsse getreten wurde und wie es hier ja so oft zum Ausdruck kommt: Schuld haben immer die anderen VT und dadurch wurde man von der Polizei selbstverständlich zu Unrecht beschuldigt. Daraus rührt das gestörte Verhältnis, das man mit Un- und Halbwissen zu kaschieren versucht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wie stellen sich diese antiautoritär oder besser noch überhaupt nicht erzogenen VT die Polizeiarbeit vor? Keine Überwachung, keine Kontrolle, kein Misstrauen - am besten gleich abschaffen?🙄 Wobei mich dabei immer das Gefühl beschleicht, dass den Motzern von der Polizei irgendwann einmal gehörig auf die Füsse getreten wurde und wie es hier ja so oft zum Ausdruck kommt: Schuld haben immer die anderen VT und dadurch wurde man von der Polizei selbstverständlich zu Unrecht beschuldigt. Daraus rührt das gestörte Verhältnis, das man mit Un- und Halbwissen zu kaschieren versucht.

Prinzipiell richtig. Wobei ich dennoch zu bedenken geben möchte, daß man kein obrigkeitliches Denken propagieren sollte, sondern eine gesunde Skepsis allem staatlichen Handeln gegenüber an den Tag legen sollte - denn nur so funktioniert Demokratie.

Wobei ich ein entschiedener Gegner antiautoritärer Erziehung oder jeglicher Form von Befindlichkeits-Weichspülung bin 😁 und Wert auf die Vermittlung von Werten und Traditionen lege. Ob Kinder diese dann anwenden wollen oder nicht, das dürfen sie ab ihrer Volljährigkeit gerne selbst entscheiden*, aber bis es so weit ist, haben sie diese gefälligst zu erlernen und zu befolgen.

--------------
* man kann ohnehin nur bewußt annehmen oder ablehnen, was man auch kennt. Also findet eine solche Entscheidung grundsätzlich nur dort statt, wo die Werte und Traditionen auch einmal wirksam vermittelt werden konnten. Bei allen anderen handelt es sich um schlichte Ignoranz (wörtlich: Unkenntnis).

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wie stellen sich diese antiautoritär oder besser noch überhaupt nicht erzogenen VT die Polizeiarbeit vor?

Wahrscheinlich genauso wie sich viele dieser ihren Traumjob vorstellen :-)

Ist doch ganz einfach. Die Beamten bekommen ihr Gehalt so oder so. Ob sie nun während ihrer Dienstzeit Verkehrs- und/oder sonstige Kontrollen durchführen oder nicht. Es gibt keinen "Erfolgsdruck" (der da auch völlig fehl am Platze wäre). Die können auch alle einfach gewähren lassen und ne ganz ruhige Kugel schieben. Das Gehalt fließt. :-9

Persönliche Meinung: Manche Mitglieder hier braucht man eh nicht erst zu nehmen. In diesen diversen Polizisten Threads entwickeln die sich zu vermeintlichen Volljuristen die all ihre vermeintlichen Rechte kennen. In anderen Threads vergessen sie aber die ganze Juristerei und überschreiten mehr oder minder vorsätzlich Gebote. Früher oder später kommt dann immer irgendwas von Freiheitsrechten daher ( ohje... wenn sich für diejenigen die Freiheitsrechte allein darüber definieren dass man ja ganz, ganz stark ist und irgendein TL überschreitet zeigt dies doch den äußerst beschränkten Geist) und das nicht minder lächerliche "Obrigkeitshörigkeits"-Gesabbel daher. Das sind dann wohl diejenigen die ihrem AG förmlich in den Hintern kriechen weil die genau dort ebenjenen dann nicht mehr in der Hose haben. Ihre von ihnen selbst immer als überdurchschnittlich hervorgehobenen Fahrkünste basieren wahrscheinlich auch nur darauf dass sie zu hause mit der Wii bei Mario-Kart ein paar Rennen gewonnen haben und dies dann auch auf die Realität projezieren. Sorry, musste raus.

@NeuerBesitzer

Danke für die deutlichen Worte. Da sind wir auf einer gemeinsamen Wellenlänge!
Das teilweise unreife Gesabbel von persönlicher Freiheit ist BlaBla und nichts dahinter. Dass jede Freiheit auch ihre Grenze hat, das ziehen diese Altklugen überhaupt nicht ins Kalkül. Ich hatte es ja bereits geäußert: Bei diesen Leuten steckt buchstäblich Erfahrung dahinter - das kann nur in Richtung OWI wg. TL etc. gehen und da können sich die Beamten benehmen wie sie wollen: Sie haben es auf Ewigkeit verschixxen😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen