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Verkehr durch Baustelle behindert - Ordnungswidrigkeit?

In der StVO gibt es in §1 die Regelung, dass kein Verkehrsteilnehmer den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindern darf.

Allerdings gibt es auch unnötige Behinderungen, die nicht von Verkehrsteilnehmern ausgehen, sondern z.B. durch Absperrungen von Bauherren bei einer Baumaßnahme.

Welche Handhabe hat ein Beamter der städtischen Straßenbehörde oder ein Polizist, solche Behinderungen einzuschränken - nach welchem Gesetz kann er z.B. ein Bußgeld verhängen?

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85 Antworten

Zitat:

@BBM schrieb am 1. Februar 2022 um 18:07:33 Uhr:

@Biker0201 - im konkreten Fall ist der Bauherr ja nicht die Stadt, sondern der Hausbesitzer, der die Fassade nicht fertig kriegt. Ganz praktisch sehe ich auch nicht, warum man dann nicht vorübergehend den Weg und die Fahrbahn wieder freigibt, das ist aber ein anderes Thema (wenn auch die gleiche Ursache - niemand vertritt aktiv die Interessen des Verkehrs).

...

...aber der Bauherr hat mit Sicherheit eine entsprechende Genehmigung zur Sondernutzung. Außerdem, was maßt du dir an die Situation zu beurteilen - es wird Gründe geben, warum dieser Bereich gesperrt ist. Das kann nötig sein um den Gefahrenbereich abzusperren oder es kann auch sein, dass man für die Arbeiten die entsprechende Witterung abwarten muß... unter durchgängig +5° (auch Nachts) können keine flüssigen, pastösen, etc. Baustoffe, wie z.B. Putz oder Farbe verarbeitet werden.

Außerdem ist es bei aufwändigen, problematischen Sanierungen nötig entsprechende Aushärtezeiten, Wartezeiten, etc. abzuwarten.

Zitat:

@BBM schrieb am 1. Februar 2022 um 18:07:33 Uhr:

Allgemein gefragt - nehmen wir mal an, eine Amt will einen Bauherren zur Fertigstellung oder auch Rückbau der Sperrung bewegen, einfach weil das Interesse des Baus offensichtlich im Missverhältnis steht zum Verkehr - welche Rechtsmittel hat es da?

Noch einmal: Das Amt hat keine eigene Meinung oder einen eigenen Willen. Hier beantragt jemand (der Bauherr) etwas und sofern entsprechende Sachgründe erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt oder nicht.

Ein offensichtliches Missverhältnis scheint bei der Beurteilung der Sachlage nicht vorgelegen zu haben, sondern ist nur in deinen Augen der Fall.

Rechtsmittel braucht es in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird zeitlich befristet sein und läuft von allein aus. Wenn der Bauherr diese verlängern will, dann kann er das erneut beantragen und das Amt wird anhand der vorgetragenen Sachgründe erneut entscheiden, ob die Nummer verlängert wird oder nicht. Ob Sachgründe vorliegen, dafür gibt es übrigens klare Kriterien und dazu zählt nicht, ob es dir stinkt oder nicht.

"sofern entsprechende Sachgründe erfüllt sind, wird der Antrag bewilligt"

Dabei wurde im Einzelfall und auch sonst meist ganz offensichtlich das Interesse des Verkehrsflusses missachtet.

"Außerdem, was maßt du dir an die Situation zu beurteilen"

Ok, es scheinen nun mehrere Foristen hier beharrlich das Lesen zu vermeiden.

Der Anstoss kommt von der Aussage des Beamten in der Straßenbehörde:

"Mir fehlen hier leider die Rechtsmittel."

Wenn Foristen glauben, ich sauge mir das aus dem Finger - dann ist weitere Debatte hier tatsächlich sinnlos.

Wer Fakten bringen kann - Rechtsgrundlage für OWi-Anzeige bei unverhältnismäßiger Verkehrsbehinderung - ist herzlich willkommen, alle anderen können sich gern in einem eigenen Thread dazu treffen, und den hier verlinken - sich dann aber bitte aus diesem Thread trollen.

Es gibt keine unverhältnismäßige Verkehrsbehinderung, sonst wäre die Verkehrsrechtliche Anordnung nicht erteilt worden.

Zitat:

@BBM schrieb am 2. Februar 2022 um 20:11:01 Uhr:

"Mir fehlen hier leider die Rechtsmittel."

Wenn man anhand der Sachgründe eine befristete verkehrsrechtliche Anordnung getroffen hat, dann fehlen am nächsten Tag selbst der Behörde die Rechtsmittel, das wieder nach deinem Anruf umzudrehen.

Und ich habe dir auch schon erklärt, dass man dich einfach erfolgreich abgewimmelt hat, um diese Diskussion, die du hier führen willst, nicht auf dem Amt zu führen ... die sind dort echt gut.

Erfahrung zahlt sich aus.

Wurde eigentlich schon mal Kontakt zum Bauherren aufgenommen?

am 2. Februar 2022 um 22:24

Ja, durch die Behörde:

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 13:23:28 Uhr:

...

Der Beamte gibt an, er habe keine Handhabe, wegen der Verzögerung ein Ordnungsgeld gegen den Bauherren zu verhängen. Er habe diesen angerufen, der sagte die Arbeit werde "jetzt bald gemacht", mehr könne die Stadt da nicht tun.

...

Dann ist doch alles in Butter.

Da muss der Bauherr ja wirklich sehr unbeliebt sein, dass man ihm so ans Bein pinkeln will. Na ja , gute Nachbarn zu finden wird immer schwieriger. Kommt noch Neid mit ins Spiel, ist eh alles zu spät

Der Einzelfall scheint die motor-talk-Gemeinde ja ungemein zu faszinieren.

Dahinter steht vielleicht eine tiefe Sehnsucht, im Stau zu stehen?

Oder andere dort stehen zu sehen?

Das ist aber nun wirklich - ein anderes Thema: Vor- und Nachteile von Staus

Und auch hier ist jetzt Schluss, zur reinen Belustigung bitte ich ein anderes Forum aufzusuchen.

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