Verkehr durch Baustelle behindert - Ordnungswidrigkeit?

In der StVO gibt es in §1 die Regelung, dass kein Verkehrsteilnehmer den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindern darf.

Allerdings gibt es auch unnötige Behinderungen, die nicht von Verkehrsteilnehmern ausgehen, sondern z.B. durch Absperrungen von Bauherren bei einer Baumaßnahme.

Welche Handhabe hat ein Beamter der städtischen Straßenbehörde oder ein Polizist, solche Behinderungen einzuschränken - nach welchem Gesetz kann er z.B. ein Bußgeld verhängen?

85 Antworten

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 27. Januar 2022 um 20:09:26 Uhr:


Aber mal ernsthaft: Wenn das nicht typisch deutsch ist. Sooo viel sinnlose Energie in so ein Thema zu stecken. Da hätte man so viel schönere Dinge tun können.

G-e-n-a-u das frag ich mich auch immer - also warum schreibst du hier so hartnäckig sinnloses Zeug?

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 27. Januar 2022 um 20:09:57 Uhr:



[Zeitliche Befristung] ist zwar Usus, aber es ist keine Pflicht.

Und wenn es genehmigt ist, insbesondere zeitlich befristet, was willst du da für für einen OWi-Tatbestand draus machen?

Wenn die Nutzung in der genehmigten Frist liegt, kann es natürlich keine OWi sein.

Wir reden also über Fälle, wo
a) keine Frist angesetzt wurde - was nach deiner Info ja nicht Pflicht ist, und
b) wo sie überschritten wurde.

Zitat:

@BBM schrieb am 27. Januar 2022 um 22:19:22 Uhr:



Zitat:

@Tom9973 schrieb am 27. Januar 2022 um 20:09:57 Uhr:


...was willst du da für für einen OWi-Tatbestand draus machen?

Wir reden also über Fälle, wo
a) keine Frist angesetzt wurde - was nach deiner Info ja nicht Pflicht ist, und
b) wo sie überschritten wurde.

Da stellt sich dann aber immer noch die Frage, welcher Tatbestand aus dem Katalog da anzuwenden sein soll.

@Timbow7777 - Genau, das Fehlen eines solchen Tatbestands bemängelt der Beamte ja auch.

Der Absatz 4 Punkt 3 hier:
https://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
führt nur das "Beginnen" von Arbeiten ohne Genehmigung auf.
Vom Überziehen der Fristen ist da keine Rede.

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Oh man, nun kopiere ich das schon rein.

"diese Anordnungen nicht befolgt "

Die zeitliche Befristung, wenn sie vorhanden ist, ist Bestandteil der Anordnung.
Und wenn dagegen verstoßen wird, ist's ne OWI.

Bei Deiner Energie solltest mal auf der Baustelle fragen, vielleicht wird die dann durch Dich schneller fertig

Zitat:

@BBM schrieb am 27. Januar 2022 um 22:14:44 Uhr:



Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 27. Januar 2022 um 20:09:26 Uhr:


Aber mal ernsthaft: Wenn das nicht typisch deutsch ist. Sooo viel sinnlose Energie in so ein Thema zu stecken. Da hätte man so viel schönere Dinge tun können.

G-e-n-a-u das frag ich mich auch immer - also warum schreibst du hier so hartnäckig sinnloses Zeug?

Ich muss ihm aber irgendwie recht geben.

Ich entnehme deinen Aussagen, dass die Ämter sich weniger für die Behinderung des Straßenverkehrs interessieren, als du. Für die ist es eher so Person 1 braucht die Baustelle, Person 2 braucht die Straße. Egal was man unternimmt, einer wird unzufrieden sein. Also lässt man alles so, wie es ist. Sollte ein "hohes Tier" sich gestört fühlen, wäre die Behinderung wahrscheinlich schon weg. Zumindest für die Zeit, wo sie nicht gebraucht wird.

Ist es deshalb nicht sinnvoller zum Anwalt zu gehen, als Stundenlang mit Laien im Internet zu diskutieren? Davon habe ich auf den letzten Seiten noch nichts gelesen. Der wird nicht nur mit einem Gesetzestext argumentieren, den "jemand im Internet gefunden hat", sondern das Anliegen mit der richtigen Formulierung an der richtigen Stelle vortragen.

Der kostet aber Geld.

Oder gibt's für sowas eine RSV, die das abdeckt?

@MvM - Der Beamte kann schlecht zum Anwalt gehen, der sich über fehlende rechtliche Mittel beschweren soll.
Vermutlich hat er es versäumt - oder es ist aus traditioneller Kumpanei mit Bauherren in dieser Behörde nicht üblich - eine Frist anzusetzen. Wir haben ja hier erfahren, dass das nicht notwendig ist.

Grundsätzlich - das weithin sichtbare Phänomen sind lange dauernde Sperrungen von Verkehrsraum, während auf der jeweiligen Baustelle kaum Fortschritt stattfindet.
In Zeiten, wo die Politik allerlei - für den Bürger - wirtschaftlich schmerzhafte Regelungen ankündigt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, ist es vielleicht langsam angezeigt, diese völlig sinnlose Schlamperei einzudämmen.

.und das gehst Du jetzt an?

...ist auch egal...gelöscht

Zitat:

@BBM schrieb am 28. Januar 2022 um 13:28:39 Uhr:


..., ist es vielleicht langsam angezeigt, diese völlig sinnlose Schlamperei einzudämmen.

Das größte Problem in D ist, dass man gerade auf den Baustellen massiven Fachkräftemangel hat (Tiefbauer, Kanalbauer, Pflasterer, Aspahltierer, Maurer, Betonbauer, Schaler, Verputzer, Fliesen-/Plattenleger, Maler, Maschinisten, usw. usw.) aber dafür massiv zu viele Leute, die das Maul aufreißen.

Ohne Personal ziehen sich die Baustellen eben... die öffentliche Hand, Bauämter, Straßenbauämter haben inzwischen massive Probleme überhaupt noch ausführende Firmen zu finden... da wo bei einer Ausschreibung früher 10-15 Interessenten angeboten haben können se heute froh sein, wenn es überhaupt einen Bieter gibt... wenns zwei oder drei gibt ist das schon Luxus.

Die öffentliche Hand ist mit all dem Auschreibungs-Zirkus, Abnahmen, usw. ist auch kein attraktischer Auftraggeber... vom Geschäftsführer einer mittelständischen Baufirma, der bei den Ausschreibungen einer größeren Stadt nicht mehr teilgenommen hat, weil es bei einer anderen Baustelle dieses Auftragebers Probleme gab wurde persönlich vom entsprechenden Bauamt angerufen, es wurde nachgefragt warum er keine Angebote mehr schickt und gebeten er möge doch bitte wieder anbieten.
Die AGs haben massive Probleme... als Unternehmer, der die entsprechenden Leistungen ausführen kann kannste praktisch jeden Preis verlangen und auch sonst bei den Bedingungen mit den AGs sprichtwörtlich "Schlitten fahren".

Wenn einem da als AN auf Beschwerde / Hinweise von Leuten, wie dem TE hin so ein Beamter blöd kommt und es wegen einer Lächerlichkeit, wie einer Genehmigung für ne Sondernutzung Probleme gibt, dann wird die Baustelle einfach über Nacht auf nimmer Wiedersehen geräumt... soll sich der AG nen anderen Deppen suchen.

Zitat:

@BBM schrieb am 28. Januar 2022 um 13:28:39 Uhr:


@MvM - Der Beamte kann schlecht zum Anwalt gehen, der sich über fehlende rechtliche Mittel beschweren soll.
Vermutlich hat er es versäumt - oder es ist aus traditioneller Kumpanei mit Bauherren in dieser Behörde nicht üblich - eine Frist anzusetzen. Wir haben ja hier erfahren, dass das nicht notwendig ist.

Nur weil wir, oder der Beamte keine rechtlichen Mittel kennen, heißt es nicht, dass es sie nicht gibt. 😉

Die Beamten haben kein Druck, wenn sie nur wenige Bürger beschweren, also wird da auch nichts passieren. Gibt es noch zahlreiche andere Bürger, die sich beschwert haben? In einer Gruppe erreicht man mehr.

Zitat:

@BBM schrieb am 27. Januar 2022 um 22:31:00 Uhr:


Genau, das Fehlen eines solchen Tatbestands bemängelt der Beamte ja auch.

Solch einen Tatbestand kann es selbstverständlich geben, was aber nicht bedeutet, dass dieser auch im konkreten Fall vorliegt.

Und wenn er nicht vorliegt, dann liegt es sehr wahrscheinlich an der Genehmigung. Unwahrscheinlich ist, dass die Behörde einfach schlecht genehmigt hat (z.B. zeitlich unbefristet), wahrscheinlich ist, dass sie die Genehmigung immer wieder verlängert hat.

Jetzt hat der Ansprechpartner dort zwei Möglichkeiten. Entweder er versucht dir zu erklären, warum eine Verlängerung immer wieder erteilt wurde inkl. dem Umstand, dass das kein echtes Verständnis und endlose Diskussionen erzeugt oder er sagt zu dir: "Ich bin voll bei Ihnen, so geht das echt nicht, aber wir haben leider keinerlei rechtlichen Möglichkeiten". Letzteres funktioniert wohl weit besser 😉.

@Biker0201 - im konkreten Fall ist der Bauherr ja nicht die Stadt, sondern der Hausbesitzer, der die Fassade nicht fertig kriegt. Ganz praktisch sehe ich auch nicht, warum man dann nicht vorübergehend den Weg und die Fahrbahn wieder freigibt, das ist aber ein anderes Thema (wenn auch die gleiche Ursache - niemand vertritt aktiv die Interessen des Verkehrs).
@Tom9973 - Das Motiv mag so sein, weiss man im konkreten Fall nicht, ist aber IMO auch nicht so entscheidend, denn der Einzelfall ist nur der Anlass.

Allgemein gefragt - nehmen wir mal an, eine Amt will einen Bauherren zur Fertigstellung oder auch Rückbau der Sperrung bewegen, einfach weil das Interesse des Baus offensichtlich im Missverhältnis steht zum Verkehr - welche Rechtsmittel hat es da?
Und was ich hier las, und selbst recherchierte - keine.
Also macht die Petition IMHO Sinm, damit beschäftigen sich dann ja auch Juristen, und man bekommt - wenn der Vorschlag nicht völlig gaga ist - auch detaillierte Begründungen.
- Bericht folgt -

Der Vorschlag ist völlig Gaga.

Wenn gegen die Verkehrsrechtliche Anordnung verstoßen wird oder Gründe vorliegen,diese zu versagen hat die Behörde alle Möglichkeiten .
Nur weil ein Nachbar meint,ihm stört die Baustelle, wird als Versagungsgrund nicht reichen.

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