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Verkehr durch Baustelle behindert - Ordnungswidrigkeit?

In der StVO gibt es in §1 die Regelung, dass kein Verkehrsteilnehmer den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindern darf.

Allerdings gibt es auch unnötige Behinderungen, die nicht von Verkehrsteilnehmern ausgehen, sondern z.B. durch Absperrungen von Bauherren bei einer Baumaßnahme.

Welche Handhabe hat ein Beamter der städtischen Straßenbehörde oder ein Polizist, solche Behinderungen einzuschränken - nach welchem Gesetz kann er z.B. ein Bußgeld verhängen?

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85 Antworten

Ersten Post gelesen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Januar 2022 um 11:36:32 Uhr:

Ersten Post gelesen?

Ja und ?

Einfache Frage vom TE sonst nichts.

Erstmal, die Diskussion über "arrogante" Bauarbeiter ist hier fehl am Platz.

Wenn das ein Thema sein soll > bitte eigenen Thread aufmachen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Januar 2022 um 06:24:25 Uhr:

Die untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sollte hier der Ansprechpartner sein. Diese erlässt auch die Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle, mit Art und Umfang der Beschilderung.

Die zuständige Straßenbehörde wurde identifiziert, auch der für die spezifische Baustelle zuständige Beamte, der den Vorgang detailliert kommentierte.

Am Anfang stand die Beschädigung einer Hausfront durch einen PKW-Unfall. Man hielt es dann für angezeigt, während der Instandsetzung den Gehweg zu sperren, die Fußgänger auf die Straße zu leiten, und die Fahrbahn an dieser Stelle deswegen einzuschnüren.

Nun zieht sich die Instandsetzung seit über einem Jahr in die Länge.

@Florian48 - das Problem ist doch - im Beispielfall ebenso wie auch sonst bei Sperrungen - nicht Berechtigung, Genehmigung, Umfang oder Durchführung, sondern ihre Dauer.

Der Beamte gibt an, er habe keine Handhabe, wegen der Verzögerung ein Ordnungsgeld gegen den Bauherren zu verhängen. Er habe diesen angerufen, der sagte die Arbeit werde "jetzt bald gemacht", mehr könne die Stadt da nicht tun.

Es geht hier nun darum, entweder a) dem Beamten einen Hinweis zu geben, wie er vorgehen könnte - oder b) eine Gesetzesänderung in Berlin anzuregen, um das fehlende Instrument zu schaffen.

Warum sollte ein privater Bauherr schneller fertig werden als eine öffentlich ausgeschriebene Baustelle?

Handwerker & Fachkräftemangel ist überall.

Der Bauherr wird wohl das meiste Interesse haben seine Hauswand schnellstmöglich fertig zu bekommen.

Und 1 Jahr ist keine Zeit für eine Baustelle.

"Der Bauherr wird wohl das meiste Interesse haben seine Hauswand schnellstmöglich fertig zu bekommen"

Nicht zwangsläufig, da kann es x Gründe geben, andere Prioritäten zu setzen.

Und wie gesagt, die Behörde selbst sieht das Missverhältnis zwischen Behinderung - an einer mit tausenden Fahrzeugen pro Tag viel befahrenen Straße, neben einer AB-Abfahrt - und dem fehlenden Baufortschritt.

Wenn das öfter so -falsch- läuft - spricht das nicht umso mehr für eine Erweiterung der Gesetze oder Verordnungen?

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 14:36:41 Uhr:

Und wie gesagt, die Behörde selbst sieht das Missverhältnis zwischen Behinderung.....

Steht hier so nirgendwo.

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 14:36:41 Uhr:

Wenn das öfter so -falsch- läuft - spricht das nicht umso mehr für eine Erweiterung der Gesetze oder Verordnungen?

Vielleicht wird an anderer Stelle nicht gleich ein Taschentuch ausgepackt wenns mal etwas länger dauert.

Dazu kommen noch Verzögerungen aus versicherungstechnischen Gründen (die wollen nix zahlen) une evt. Gerichtsverhandlungen mit etlichen Einsprüchen. Das dauert.:D

18 Jahre lang steht ein Baukran im Wohngebiet.

Da gibt es wohl eine "Regulierungslücke"

Ein Missverhältnis zu der Verkehrsbehinderung seht ihr nicht?

Sonst könnte der Bauherr auch die Fassade sichern und die Absperrung abbauen - bis die Versicherung zahlt und die Bauunternehmen Kapazität frei haben etc.

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 14:46:50 Uhr:

Ein Missverhältnis zu der Verkehrsbehinderung seht ihr nicht?

Sonst könnte der Bauherr auch die Fassade sichern und die Absperrung abbauen - bis die Versicherung zahlt und die Bauunternehmen Kapazität frei haben etc.

Erst kommt der Gutachter von der Gebäudeversicherung und der von der PKW-Haftpflicht. Dann sind sich die beiden Versicherungen und / oder der Gebäudeeigentümer nicht einig hinsichtlich des Schadenumfangs oder der Schadenhöhe. Dann geht das ganze vor Gericht und das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dann wird das Gutachten angefochten und das Gericht muss noch einen weiteren Sachverständigen beauftragen.

So ziehen die Jahre ins Land (in Berlin eher noch ein paar Jahre mehr) und so lange passiert an der Fassade genau gar nix. Es sei denn, es müssten Maßnahmen zur Schadenminderung durchgeführt werden, z.B. um Wassereintritt zu vermeiden etc.

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 14:46:50 Uhr:

Ein Missverhältnis zu der Verkehrsbehinderung seht ihr nicht?

Nicht direkt. Hier bei uns macht die Stadt jetzt einen 2 Jahre Feldversuch auf einer der Hauptverkehrsadern eine Spur sperren um zu sehen wie sich ein Radweg anstatt der rechten Spur machen würde. Wohlgemerkt es wird kein Radweg erreichtet, man möchte nur testen und tut so als sei da ein Radweg.

Zitat:

@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 14:46:50 Uhr:

Sonst könnte der Bauherr auch die Fassade sichern und die Absperrung abbauen - bis die Versicherung zahlt und die Bauunternehmen Kapazität frei haben etc.

Wer zahlt die Sicherungsmaßnahmen und den Ab- und Aufbau? Die Autofahrer die sich behindert fühlen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Januar 2022 um 14:57:01 Uhr:

 

So ziehen die Jahre ins Land (in Berlin eher noch ein paar Jahre mehr)...

Was sollen diese böswilligen Unterstellungen? Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu bauen. :D

Moin Moin !

In der Tat besteht auf diesem Gebiet ein Handlungsbedarf! Aber anscheinend kommt es immer darauf an , wer sich wo beschwert !

1. Ein Bekannter ist für Absperrungen bei Baustellen und ähnlichem verantwortlich. Er steht mit einem Arbeitstrupp auf einer Autobahn , jede Richtung 2-spurig , und hat wegen einer Leitplankenreparatur den linken Fahrstreifen gesperrt. da erreicht ihn ein Telefonanruf seiner Einsatzleitung, er möge bitte schnell auf der Gegenfahrbahn eine Sperre/ Warnung einrichten , da hat es einen Unfall gegeben und die Leitplanke ragt in die linke Spur. Also schnell die Leute ins Fzg geworfen , bis zur nächsten Abfahrt, dort die AB in Gegenrichtung bis zur Unfallstelle gefahren, diese abgesichert und weiter bis zur nächsten Abfahrt , dort wieder auf die andere Seite gewechselt und zur ursprünglichen Arbeitsstelle zurückgefahren. Das spielte sich alles auf der A37 im Hannoverschen Stadtgebiet ab , daher waren die Fahrtwege zwischen den Abfahrten und die dafür benötigten Zeiten sehr klein, er gab an , alles in allem hätte die Baustelle ziemlich genau eine Stunde verlassen dagelegen. In dieser Zeit missfiel einem Autofahrer diese verlassenen Baustelle , und er zeigte meinen Bekannten an. Natürlich nicht in persona, aber mein Bekannter wurde als Verantwortlicher vor Gericht gestellt. Und verurteilt ! In der Begründung fand ich den Tatvorwurf " Einrichtung einer Phantombaustelle " ! Das Wort werde ich nie vergessen! Neben 600E Geldstrafe (übernahm seine Fa. ) gabs auch 2 Punkte in Flensburg. Völlig ausser acht bleib die Tatsache, dass er für den Abbau und Wiederaufbau seiner Baustelle über eine Stunde gebraucht hätte , es also überhaupt keinen Zeitgewinn gebracht hätte , sondern im Gegenteil diese Baustelle dadurch länger bestanden haben würde , und vor allem , dass die Unfallstelle wesentlich später hätte abgesichert werden können. Spielte alles keine Rolle , laut Vorschrift hätte er erst eine Baustelle räumen müssen , ehe er eine weitere absicherte.

2. Es wurde die AB und Abfahrt vor meiner Haustür erneuert. Die Auf- und Abfahrt war zu diesem Zweck für etliche Wochen komplett gesperrt , ein Teil davon wurde von Baustellenfzgen zur Auf-und Abfahrt auf die AB benutzt , um von dort auf ein provisorisch auf einer Wiese neben der Auf-Abfahrt errichtetes Materiallager zu kommen. Die Einmündung der Auf-Abfahrt auf die Bundesstr. war komplett gesperrt und auch für die Baustellenfzge nicht passierbar , diese konnte aber über eine Zufahrt von der Bundesstr. auf das Materiallager (und von dort auf die AB ) gelangen.

Nun befindet sich (vollkommen überflüssigerweise übrigens) eine Bedarfsampel an der T-Förmigen Einmündung der Auf-Abfahrt auf die Bundesstr. . Diese wird wohl durch eine Induktionsschleife in der Auf-Abfahrt gesteuert. Nun hatten die Bauarbeiter ihre jeweils nicht benötigten Maschinen auf dem letzten Teilstück der Auf-Abfahrt abgestellt , da die Zufahrt von der AB auf das Materiallager bereits vorher erfolgte , eigneten sich die letzten 50 oder 80 m vor der Einmündung bestens dazu.

Dummerweise wurde dadurch die Bedarfsschaltung der Ampel auf Dauerbetrieb gestellt , 24 Stunden täglich und 7 Tage in der Woche schaltete die Ampel ständig um , zu ca. 80 % der Zeit (wg. extra-Schaltung einer Linksabbiegerspur) hatte die Bundesstr. rot. dabei war es völlig unmöglich , dass aus der Einmündung irgendwelche Fzge kommen konnten!

Über meinen Bekannten aus der obigen Geschichte gelang es mir , die Verantwortliche für diese Baustelle herauszubekommen und anzurufen. Es dauerte lange , bis sie überhaupt begriffen hatte , worum es ging und im Laufe des Telefonats bekam ich den Eindruck , dass Sie mit den Örtlichkeiten nicht im Geringsten vertraut war und sich auch die Auswirkungen dieser unsinnigen Massnahme

nicht vorstellen konnte. Es gelang mir , sie davon zu überzeugen , sich die Sache anzusehen. Das schien aber nicht zu geschehen , Tage später war immer noch nichts passiert. Etwa eine Woche später war plötzlich die Ampel abgeschaltet , und unser Bürgermeister rühmte sich Gemeindeblatt für sein Bürger- und Umweltfreundliches Eingreifen..............

3. Immer noch die gleiche Baustelle wie oben in 2. , aber etliche Monate nach Fertigstellung. Ich komme spätabends die A7 von Hannover hoch und denke nichts Böses , auch der Verkehrsfunk meldete nichts, da stand ich urplötzlich einen km hinter der letzten Abfahrt und damit 9 km vor meiner geplanten Abfahrt im Stau. Ok , konnte ja nur ein unmittelbar vor mir gerade passierter Unfall sein. Eine gute halbe Stunde (und sehr wenige km) später dann gelbe Blinklichter und der Hinweis , dass der rechte Fahrstreifen nach 1 km gesperrt sei. Ok , dann ist das so. Irgendwann wurde dann aus der 3-spurigen eine 2-spurige AB , jedoch es ging nicht schneller voran. Wie auch , wieder ca. eine halbe Stunde (und wenige km) später der Hinweis , auch die mittlere Fahrspur endet nach einem km , also alle nach links einordnen. Schien sich um einen grösseren Unfall zu handeln , obwohl der Verkehrsfunk nichts meldete. Naja , eine weitere halbe Stunde später dann floss der Verkehr mit der Geschwindigkeit eines Fahradfahrers einspurig auf die Ausfahrt zu , dummerweise tauchten jetzt Schilder auf, demzufolge die Ausfahrt gesperrt sei! Na toll, wohl ein heftiger Unfall in der Ausfahrt , dachte ich mir auf den verbleibenden 2 km bis zur Ausfahrt ,hoffentlich ist die nächste (nur einen km weiter) nicht auch gesperrt.

Und was war ? Gar nichts mit Unfall oder dergleichen ! Es wurden die seit Monaten fertige Aus-Abfahrt mit weissen Linien versehen! Dazu war es nötig , ausser der Auf-Abfahrt auch den angrenzenden Standstreifen von Zeit zu Zeit mit der Maschine zu befahren. Einige 100 Meter davor den rechten Fahrstreifen zu sperren hätte mehr als ausgereicht. Ebenso hätte die Sperrung der Abfahrt rechtzeitig angekündigt werden müssen , da hätten sehr viele von profitiert.

MfG Volker

Zitat:

Wer zahlt die Sicherungsmaßnahmen und den Ab- und Aufbau? Die Autofahrer die sich behindert fühlen?

Nein, der Bauherr oder Bau-Unternehmer, der die Absperrung ursprünglich auch beantragte.

Denn er hat den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindert.

Vermeidung wäre erfolgt, indem er die Behinderung abbaut, solange keine Arbeiten stattfinden.

Das Interesse der Autofahrer ist grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde zu vertreten.

Im genannten Fall, wie offenbar vielen anderen, fehlt es ihr -angeblich- jedoch an rechtlichen Hebeln.

@schreyhalz - Bei dem Bußgeld für die "Phantombaustelle" wäre nun interessant, mit Verweis auf welche Gesetze, Verordnungen oder auch andere Urteile (Az.) dies begründet wurde.

Denn diese Gründe würden von Juristen - in unseren Parlamenten weit überproportional vertreten - vielleicht auch angeführt, um eine vorgeschlagene Änderung abzuwimmeln.

am 26. Januar 2022 um 18:42

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. Januar 2022 um 18:16:40 Uhr:

… In dieser Zeit missfiel einem Autofahrer diese verlassenen Baustelle , und er zeigte meinen Bekannten an. Natürlich nicht in persona, aber mein Bekannter wurde als Verantwortlicher vor Gericht gestellt. Und verurteilt ! In der Begründung fand ich den Tatvorwurf " Einrichtung einer Phantombaustelle " ! Das Wort werde ich nie vergessen! Neben 600E Geldstrafe (übernahm seine Fa. ) gabs auch 2 Punkte in Flensburg. …

Schöne Geschichte :D Ich bewundere deine ausgeprägte Phantasie.

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