Verkehr durch Baustelle behindert - Ordnungswidrigkeit?
In der StVO gibt es in §1 die Regelung, dass kein Verkehrsteilnehmer den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindern darf.
Allerdings gibt es auch unnötige Behinderungen, die nicht von Verkehrsteilnehmern ausgehen, sondern z.B. durch Absperrungen von Bauherren bei einer Baumaßnahme.
Welche Handhabe hat ein Beamter der städtischen Straßenbehörde oder ein Polizist, solche Behinderungen einzuschränken - nach welchem Gesetz kann er z.B. ein Bußgeld verhängen?
85 Antworten
Zitat:
@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 19:11:14 Uhr:
Zitat:
Wer zahlt die Sicherungsmaßnahmen und den Ab- und Aufbau? Die Autofahrer die sich behindert fühlen?
Nein, der Bauherr oder Bau-Unternehmer, der die Absperrung ursprünglich auch beantragte.
Denn er hat den Verkehr "über ein unvermeidliches Maß hinaus" behindert.
Vermeidung wäre erfolgt, indem er die Behinderung abbaut, solange keine Arbeiten stattfinden.Das Interesse der Autofahrer ist grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde zu vertreten.
Im genannten Fall, wie offenbar vielen anderen, fehlt es ihr -angeblich- jedoch an rechtlichen Hebeln.@schreyhalz - Bei dem Bußgeld für die "Phantombaustelle" wäre nun interessant, mit Verweis auf welche Gesetze, Verordnungen oder auch andere Urteile (Az.) dies begründet wurde.
Denn diese Gründe würden von Juristen - in unseren Parlamenten weit überproportional vertreten - vielleicht auch angeführt, um eine vorgeschlagene Änderung abzuwimmeln.
Ernsthaft, ich kann das Geheule, icht mehr hören. Mimimi, ich muss 5 Minuten eher aufstehen...mimimi
Zu der "Phantombaustelle" hätte ich gern mal das Aktenzeichen.
Flens-Punkte für einen Angestellten Bauarbeiter?
Straftatbestand "Einrichten einer Phantombaustelle", Punkte in Flensburg für eine Tat, die nicht als Verkehrsteilnehmer begangen wurde...
Das plumpeste Lügenmärchen seit langem.
Jetzt komm, allein für den Einfallsreichtum hat er doch einen Orden verdient. Da hab ich hier schon wesentlich weniger Amüsantes gelesen 😁.
Ähnliche Themen
Zitat:
@BBM schrieb am 26. Januar 2022 um 13:23:28 Uhr:
Der Beamte gibt an, er habe keine Handhabe, wegen der Verzögerung ein Ordnungsgeld gegen den Bauherren zu verhängen.
Ein "über ein unvermeidliches Maß hinaus" muss die Behörde natürlich schon sauber begründen, wenn sie Maßnahmen ergreift. Und der sagt nichts anderes, als dass er das aus seiner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht kann. Ob das tatsächlich so ist oder ob es z.B. nur Bequemlichkeit ist, lässt sich von Außen kaum bis gar nicht beurteilen. Typischer Weise wird dir auch niemand die Fakten an die Hand geben, um das entsprechend beurteilen zu können.
Daher sind einem recht weit die Hände gebunden, wenn die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf sieht. Da bleibt ggf. immer wieder zu drängeln und entsprechenden Menschen zu nerven, so dass dieser sich für das kleinere Übel aus seiner Sicht entscheidet.
@Verkehrserzieher - Stammtisch-Formeln wie "Geheule" sind hier fehl am Platz.
Wenn du Argumente hast - her damit, wenn nicht - bitte einen eigenen Thread aufmachen, oder sich trollen.
@Tom9973 - Die Begründung wäre z.B. in dem geschilderten Fall:
6.000 Fahrzeuge pro Werktag auf der einen, keinerlei Baufortschritt auf der anderen Seite, seit 12 Monaten - das ist ein grobes Missverhältnis > Bußgeld.
"Daher sind einem .. die Hände gebunden, wenn die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf sieht."
Um den Fall geht es aber hier nicht - sondern gerade wenn die Behörde diesen Bedarf sieht.
Ich vertrete hier einfach deren Interesse.
Du vertrittst die Interessen der Behörde?
Und dann fällt Dir keine adäquate Begründung für die Owi ein?
Es gibt diesen Owi-Tatbestand bisher nicht.
Ansonsten - lesen hilft.
Die Antwort darauf kam von Hannes.
Du willst irgendwem ans Bein pinkeln und bis Dir nur noch nicht sicher, wer das sein soll oder?
Nein, du willst offenbar mir ans Bein pinkeln - weist nur nicht genau wie 🙂
Der Forist Hannes hatte nicht auf mich geantwortet .. lesen hilft auch hier.
Die Behörde möchte den Bauherren zur Eile antreiben, sieht sich aber nicht in der Rolle, Gesetzesänderungen zu diskutieren. Nun langsam kapiert?
Zitat:
@BBM schrieb am 27. Januar 2022 um 13:11:57 Uhr:
Die Begründung wäre z.B. in dem geschilderten Fall:
6.000 Fahrzeuge pro Werktag auf der einen, keinerlei Baufortschritt auf der anderen Seite, seit 12 Monaten - das ist ein grobes Missverhältnis > Bußgeld.
...
"Daher sind einem .. die Hände gebunden, wenn die zuständige Behörde keinen Handlungsbedarf sieht."
Um den Fall geht es aber hier nicht - sondern gerade wenn die Behörde diesen Bedarf sieht.
Das hast du schon richtiger gesagt mit den Worten "über ein unvermeidliches Maß hinaus" ... das ist keine Bauchentscheidung ob das ein Missverhältnis ist, sondern es hängt an der Sachfrage, ob es vermeidbar für den Bauherren ist oder nicht. Keiner hier weiß, was der für Sachgründe gegenüber der Behörde genannt hat, warum das so lange dauert.
Ansonsten kann die Behörde prinzipiell natürlich schon einschreiten, aber sie muss es begründen. Kann sie es, dann gibt es Bedarf, kann sie es nicht, dann gibt es keinen Bedarf. Und was Bedarf ist und was nicht, legt eben nicht die Behörde oder der Sachbearbeiter fest, sondern der Gesetzgeber.