Verkauf durch Vorkasse, Abholung durch Dritten mit Vollmacht
Hallo zusammen,
ich habe Bauchschmerzen beim Autoverkauf.
Ich wurde kontaktiert zwecks meiner Anzeige auf Mobile. Die Kontaktperson ist ein Vermittler zwischen mir und dem Käufer (Händler in Finnland). Die Kontaktperson kümmert sich um den Transport von Verkäufer zu Käufer. Käufer ist der Händler in Finnland.
Es gab einen Videochat mit dem Vermittler. Dieser war sehr pingelig, was Schäden oder irgendwas wertminderndem anging. Fotos wurden dem Käufer zugesendet. Der Käufer hat sein Angebot abgegeben. Preis passt für mich.
Kaufvertrag (stinknormale Vorlage aus dem Internet) vorbereitet. Bezahlung per Überweisung auf mein Konto soll am Mittwoch erledigt werden.
Auto würde ich abmelden und anschließend einen Übergabetermin machen. Der Abholer kommt mit Vollmacht vom Käufer.
Was ich gemacht habe:
- Vermittlerfirma hat eine Website und die eingetragene Umsatzsteuernummer stimmt zum Namen und Adresse
- Käufer hat eine Website und die eingetragene Umsatzsteuernummer stimmt zum Namen und Adresse
- Käufer direkt über die Emailadresse aus Google, nicht die Emailadresse, die ich vom Vermittler erhalten habe, angeschrieben und gefragt, ob Firma XY für ihn ein Auto vermitteln soll. Antwort kam und es hieß er macht oft Geschäfte mit diesem Vermittler. Passt alles.
Was kann schiefgehen, wenn mir der Käufer das Geld auf mein Konto überweist und das Fahrzeug anschließend (nach ein paar Werktagen) abgeholt wird?
Kann die Überweisung storniert werden? Ich bin schon mal auf einen Betrüger bei Kleinanzeigen reingefallen (kleiner Betrag) und meine Bank meinte nur, sobald die Überweisung gebucht ist, ist das Geld weg.
Es werden doch regelmäßig E-Autos nach Skandinavien verkauft... Wie läuft das im Regelfall ab?
84 Antworten
Zitat:
@-5- schrieb am 4. Oktober 2023 um 23:19:13 Uhr:
Ja, siehe § 935 Abs. 2 BGB.Zitat:
@Senfgeber schrieb am 4. Oktober 2023 um 20:37:29 Uhr:
Was ist, wenn das Bargeld geklaut oder "unrechtmäßig" ist? Gibt es da in der Gesetzgebung Unterschiede, ob es echtes Geld oder digitales Geld ist?
§ 935 "...Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld..."
Definiert sich denn der BGB-Geldbegriff ans reines BARgeld?
"Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel" (Wikipedia.)
Geld auf dem Girokonto ist doch ein solches.
Bei gebrauchten BEV kann ich mir ein solches Geschäft gut vorstellen. Jedes Land denkt sich derzeit andere Maßnahmen zur Förderung von Elektroautos aus und so kann es durchaus sein, dass Autos zu einem Preis von Land A nach Land B gehen, der für Käufer und Verkäufer ein gutes Geschäft ergibt.
Ich wüsste zu gerne, ob der Käufer (der bei diesem Deal ja das größere Risiko eingeht) ähnlich große Bedenken hatte und wie er sich versichert hat, dass er am Ende auch tatsächlich ein Auto haben wird, das er weiterverkaufen kann.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 5. Oktober 2023 um 13:46:34 Uhr:
Zitat:
@-5- schrieb am 4. Oktober 2023 um 23:19:13 Uhr:
Ja, siehe § 935 Abs. 2 BGB.§ 935 "...Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld..."
Definiert sich denn der BGB-Geldbegriff ans reines BARgeld?
Ja, siehe auch den 3. Absatz unter Rechtsfragen.
LinkD.h. der Drogendealer kommt zu mir und kauft meinen Bentley fur 200k in bar. Ich zahle das Geld ein, Nachweis aus Autoverkauf habe ich ja, d.h. ich als Verkäufer hätte kein Problem. Die Bank wird sich nicht für den Käufer interessieren. Mit dem hat die Bank nichts zu tun.
Dann kaufe ich den Bentley für 190k in bar zurück. Der Drogendealer zahlt das Geld ein, Nachweis wo es her kommt hat er jetzt ja auch (Verkauf Bentley). Schon wäre das Geld gewaschen... Das wäre aber ein bisschen zu einfach.
Nur Bargeld im Spiel und jeder Einzahler hat einen Nachweis.
Zurück zu meinem Thread: Abholer kommt nächste Woche. Sie haben keine Eile das Fahrzeug so schnell wie möglich zu holen.
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Zitat:
@Senfgeber schrieb am 06. Okt. 2023 um 08:47:41 Uhr:
Das wäre aber ein bisschen zu einfach.
Dann nimm noch ein paar Verkaufspartner mehr mit rein, und gut ists.
Gewaschen ist das Geld dann aber nur als Bargeld, wo der Bentley selbst her kommt ist ja ein anderes Thema. Die Bargeld Überwachung ist ja nur ein Teil von dem Geldwäschegesetz.
Zitat:
@Senfgeber schrieb am 6. Oktober 2023 um 08:47:41 Uhr:
D.h. der Drogendealer kommt zu mir und kauft meinen Bentley fur 200k in bar. Ich zahle das Geld ein, Nachweis aus Autoverkauf habe ich ja, d.h. ich als Verkäufer hätte kein Problem. Die Bank wird sich nicht für den Käufer interessieren. Mit dem hat die Bank nichts zu tun.Dann kaufe ich den Bentley für 190k in bar zurück. Der Drogendealer zahlt das Geld ein, Nachweis wo es her kommt hat er jetzt ja auch (Verkauf Bentley). Schon wäre das Geld gewaschen... Das wäre aber ein bisschen zu einfach.
Nur Bargeld im Spiel und jeder Einzahler hat einen Nachweis.
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Größte Problem bei solchen Aktionen, du machts bei sowas Türen auf, die du nicht mehr zu bekommst ...
Einmal solche deals mit solchen Leuten und du bist dabei... ob du möchstest oder nicht ...
Das mit den Bentley war nur als Beispiel, weil mir nicht klar ist, warum Bargeld so viel einfacher als eine Überweisung ist. Der Verkäufer kann ja (beim Gebrauchtwagenverkauf) immer nachweisen, wo sein Geld herkommt, nämlich aus dem Verkauf des Gebrauchtwagens. Bei Bargeschäft weiß kein Mensch, wo es her kommt (Lotto/Drogen/Menschenhandel). Bei der Überweisung sollte es mindestens die Bank wissen, wo das Geld erstmalig eingezahlt wurde.
Egal, genug off topic, hat nichts mit meinem Problem/Thema zu tun.
Hallo zusammen,
kurzes Update: Auto wurde abgeholt. Es gab nochmal einen VideoCall mit dem Vermittler. Vollmacht hatte er dabei und er konnte sich entsprechend ausweisen. Auto entsprach den Angaben im Kaufvertrag, das wurde auch sehr penibel geprüft. Fahrzeugübergabe wurde unterschrieben.
Der Abholer hatte rote Händler-Nummern samt entsprechenden Fahrtenbuch dabei und ist jetzt auf dem Heimweg.
So far so good.
Danke für eure Tipps, Hinweise und Bedenken. Bleibt weiterhin misstrauisch, prüft und hinterfragt weiterhin jedes Detail. Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Sowas ist leider selten. Leider melden sich heutzutage viele nicht mehr oder löschen gleich wieder ihren Account.
Danke für die Rückmeldung, TE.
Dann scheint ja super über die Bühne gegangen zu sein.
Freut mich, dass Du Glück hattest.
Lieber einmal mehr misstrauisch sein als nur einmal reinfallen.
Nachdem das überwiesene Geld dir offenbar nicht wieder weggenommen wurde, bleibt für mich noch eine Frage: Ist dir bekannt oder ermittelbar, zu welchem Preis das Auto dann vom Händler weiter verkauft bzw. erstmal angeboten wird?
Wir können zwar daraus nicht seinen Gewinn ermitteln, weil wir weder die Höhe der Importsteuer noch der Mehrwertsteuer kennen. Aber vielleicht könnten wir uns ein bisschen gruseln über das Preisniveau :-)
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. Okt. 2023 um 22:4:07 Uhr:
Wir können zwar daraus nicht seinen Gewinn ermitteln, weil wir weder die Höhe der Importsteuer noch der Mehrwertsteuer kennen.
Importsteuer?
Mehrwertsteuer?
Innerhalb der EU?
Ja, in Finnland gibt es traditionell eine relativ hohe Steuer, wenn ein Auto erstmals zugelassen wird.
"Auch nach der Steuersenkung in 2003 verdient der finnische Fiskus an der Autosteuer nicht zu knapp, die Steuer macht etwa ein Viertel des Einzelhandelspreise."
https://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5893/5540/
Auch der Mehrwertsteuersatz ist dort höher als bei uns.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. Okt. 2023 um 23:45:40 Uhr:
Ja, in Finnland gibt es traditionell eine relativ hohe Steuer, wenn ein Auto erstmals zugelassen wird.
Das Fahrzeug wurde schon erstmals zugelassen.