Verkauf durch Vorkasse, Abholung durch Dritten mit Vollmacht
Hallo zusammen,
ich habe Bauchschmerzen beim Autoverkauf.
Ich wurde kontaktiert zwecks meiner Anzeige auf Mobile. Die Kontaktperson ist ein Vermittler zwischen mir und dem Käufer (Händler in Finnland). Die Kontaktperson kümmert sich um den Transport von Verkäufer zu Käufer. Käufer ist der Händler in Finnland.
Es gab einen Videochat mit dem Vermittler. Dieser war sehr pingelig, was Schäden oder irgendwas wertminderndem anging. Fotos wurden dem Käufer zugesendet. Der Käufer hat sein Angebot abgegeben. Preis passt für mich.
Kaufvertrag (stinknormale Vorlage aus dem Internet) vorbereitet. Bezahlung per Überweisung auf mein Konto soll am Mittwoch erledigt werden.
Auto würde ich abmelden und anschließend einen Übergabetermin machen. Der Abholer kommt mit Vollmacht vom Käufer.
Was ich gemacht habe:
- Vermittlerfirma hat eine Website und die eingetragene Umsatzsteuernummer stimmt zum Namen und Adresse
- Käufer hat eine Website und die eingetragene Umsatzsteuernummer stimmt zum Namen und Adresse
- Käufer direkt über die Emailadresse aus Google, nicht die Emailadresse, die ich vom Vermittler erhalten habe, angeschrieben und gefragt, ob Firma XY für ihn ein Auto vermitteln soll. Antwort kam und es hieß er macht oft Geschäfte mit diesem Vermittler. Passt alles.
Was kann schiefgehen, wenn mir der Käufer das Geld auf mein Konto überweist und das Fahrzeug anschließend (nach ein paar Werktagen) abgeholt wird?
Kann die Überweisung storniert werden? Ich bin schon mal auf einen Betrüger bei Kleinanzeigen reingefallen (kleiner Betrag) und meine Bank meinte nur, sobald die Überweisung gebucht ist, ist das Geld weg.
Es werden doch regelmäßig E-Autos nach Skandinavien verkauft... Wie läuft das im Regelfall ab?
84 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 3. Oktober 2023 um 14:47:12 Uhr:
Zitat:
@holgertt-123 schrieb am 3. Oktober 2023 um 12:21:26 Uhr:
Was wurde genau verifiziert?
...Hast du den Thread nicht gelesen und verhaspelst dich jetzt in deinen Verschwörungstheorien?
Erstens: Du hast hast mich als hochnäsig betitelt. Das scheinst eher du zu sein.
Zweitens: Vergreif dich mal nicht im Ton.
Wenn du diesen Thread mal richtig lesen würdest, würdest du feststellen, dass hier mehr Menschen an meine "Verschwörungstheorie" glauben als an die Gegenseite, hier der liebe Händler aus Finnland.
Ich habe doch bereits geschrieben:
Wer meint das er mit dieser Transaktion fein ist, kann das ruhig so machen.
Nur mir wäre das nichts.
Auch du wirst zugeben, wenn du ganz tief in dich gehst, dass du hier keine 100% Sicherheit der Echtheit erkennst.
Leute! Euren Kinderkram interessiert hier niemanden!
Bleibt einfach beim Thema und werdet nicht so primitiv persönlich… 🙄
So ein ordentlich vorab geprüfter Verkauf wird schon in 90% der Fälle gutgehen. Die 10% der Fälle, die mit viel Ärger oder Totalverlust enden, sind halt oft den Privatverkäufern noch zu viel Nervenkitzel.
Nur so kann man sich auch erklären, dass ein Käufer aus dem Ausland eine so hohe Summe überweist, ohne den Verkäufer zu kennen und das Auto gesehen zu haben: er muss über viele Geschäfte hinweg einen so großen Vorteil im Einkaufspreis sehen, dass er dafür das Risiko eingeht, bei ein paar wenigen seiner Geschäfte das Auto oder sein Geld nicht zu bekommen.
weil wir in Deutschland was Digitalisierung angeht ziemlich weit hinten sind, wird mir jetzt auch klar warum.
Nur Bar nur Mo-Fr. Und dann nur zwischen 9-14 Uhr.
In anderen Ländern wird Bargeld nicht mehr so oft benutzt wie hier. Die überweisen dann halt gerne.
Aber wie lange soll das Konto unbemerkt gehackt sein, der Verkäufer hat das Geld jetzt, der LKW zum abholen kommt wann??? Nächste Woche???
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Man könnte so ein Geschäft auch per Echtzeitüberweisung machen, wenn vor Ort das Fahrzeug geprüft wurde und alle Seiten einverstanden sind und den Kaufvertrag unterzeichnen.
Und die Echtzeitüberweisung macht immun gegen eine Verurteilung zur Rückzahlung, wenn das Konto des Absenders gehackt wurde?
IMHO wurde hier auch nichts verifiziert. Wenn die "Homepage" des Autohauses gehackt wurde, kann man da auch alternative e-mail Adressen und Telefonnummern platzieren.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 4. Oktober 2023 um 14:15:19 Uhr:
Und die Echtzeitüberweisung macht immun gegen eine Verurteilung zur Rückzahlung, wenn das Konto des Absenders gehackt wurde?
irgendwas stimmt daran nicht .... Absender? Wenn mir eine Geld geschickt hat ist mir egal ob der 2verschwindet. meinst Du vllt. "Empfänger" ... "Adressat"?
Was ist am „Absender“ falsch oder unverständlich?
Wenn der Kontoinhaber oder eine authorisierte Person die Zahlung weder veranlasst noch genehmigt hat, ist das wie Diebstahl.
An dem geklauten Geld kann der Empfänger der Zahlung kein Eigentum erwerben. Wurde hier schon öfter erklärt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 4. Oktober 2023 um 17:49:36 Uhr:
...An dem geklauten Geld kann der Empfänger der Zahlung kein Eigentum erwerben. Wurde hier schon öfter erklärt.
Was ist, wenn das Bargeld geklaut oder "unrechtmäßig" ist? Gibt es da in der Gesetzgebung Unterschiede, ob es echtes Geld oder digitales Geld ist?
Wie würde ein gemeinsame Bareinzahlung vonstatten gehen? Der Einzahler darf doch ohne Nachweis gar nicht mehr als 10k einzahlen.
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Mal ein kurzes Update für die, die es interessiert.
Geld ist da und gebucht. Nach Rücksprache mit meiner Bank handelt es sich um eine normale SEPA-Überweisung, also ohne mein Einverständnis kann da erstmal keiner ran --> Restrisiko Zivilklage bei gehacktem Konto
Der aussagelose Verwendungszweck liegt wohl an deren Abrechnungssoftware. Das geht alles mehr oder weniger automatisch. Sie haben mir aber eine Kopie von meiner 1 Cent Überweisung geschickt (beim Verwendungszweck war jedes Zeichen identisch mit dem von mir befülltem Verwendungszweck), zus. haben sie mir 1 Cent zurück überwiesen mit den Informationen, die ich mir als Verwendungszweck von vornherein gewünscht hätte --> Restrisiko wieder gehacktes Konto, sie könnten da wild hin und her überweisen, wenn sie Vollzugriff haben
Abholer meldet sich im Laufe der Woche, evtl. heute oder morgen. Heute hat er noch nicht angerufen.
Wird schon klappen. 😉
Wahrscheinlich hast du einfach einen seriösen Käufer gefunden.
Ja, in der Tat.
Hier scheint wohl alles zu passen.
Bitte berichte weiter, lieber TE
Zitat:
@Senfgeber schrieb am 04. Okt. 2023 um 20:37:29 Uhr:
zus. haben sie mir 1 Cent zurück überwiesen mit den Informationen, die ich mir als Verwendungszweck von vornherein gewünscht hätte
Damit solltest du ausreichend absichert sein.
Es schließt jedenfalls Dreiecksbetrug aus.
Offenbar hast du einen seriösen Käufer gefunden.
Zitat:
@Senfgeber schrieb am 4. Oktober 2023 um 20:37:29 Uhr:
Was ist, wenn das Bargeld geklaut oder "unrechtmäßig" ist? Gibt es da in der Gesetzgebung Unterschiede, ob es echtes Geld oder digitales Geld ist?
Ja, siehe
§ 935 Abs. 2 BGB.Nicht dass es heißt, ich wäre einer von diesen schwarz/weiss-Typen🙂:
Wird schon.