Verkäufer will vom kaufvertrag zurück treten
Ich habe am Mittwoch ein Cabrio gekauft, mein traumauto, zu einem günstigen Preis. Ich hab die Hälfte des kaufpreises als Anzahlung bezahlt und der Rest soll morgen bei der Abholung bezahlt werden.
Eben bekam ich eine whatsapp er kann mir das Auto nicht mehr verkaufen, er hat das andere Auto nicht bekommen. Die Finanzierung hat nicht geklappt.
Ich will das Auto ??
Was soll ich machen
132 Antworten
Zitat:
@Tom18270 schrieb am 1. April 2021 um 16:12:39 Uhr:
Hallo nein kein Geld zurück und auch keine Nachricht oder ähnliches. Es ist jetzt beim Rechtsanwalt
Rufe die an und sage das du bis morgen Abend das Geld haben willst ansonsten gibts ne Anzeige wegen Betrug. Letzte Chance. Wenn du Glück hast bekommst das Geld. Wenn du Pech hast nicht und dann halt Rest über Anwalt und Polizei.
Erster Beitrag 19.03. - da würde ich keine weiteren Fristen mehr setzen, sondern gleich handeln.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 1. April 2021 um 16:32:19 Uhr:
Klingt so, als sei von Anfang an ein Betrug geplant gewesen und kein Verkauf.
Der Ansicht würde ich mich jetzt anschließen und hätte schon eine Anzeige bei der Rennleitung aufgegeben.
@TE
Hattest Du noch mal Kontakt, seit Du bestätigt hattest,dass Fzg nicht mehr zu nehmen.
Zitat:
@XYZ89 schrieb am 1. April 2021 um 18:45:14 Uhr:
Zitat:
@Tom18270 schrieb am 1. April 2021 um 16:12:39 Uhr:
Hallo nein kein Geld zurück und auch keine Nachricht oder ähnliches. Es ist jetzt beim RechtsanwaltRufe die an und sage das du bis morgen Abend das Geld haben willst ansonsten gibts ne Anzeige wegen Betrug. Letzte Chance. Wenn du Glück hast bekommst das Geld. Wenn du Pech hast nicht und dann halt Rest über Anwalt und Polizei.
Glaub ich nicht mehr. War von Anfang an so gedacht,den Käufer abzuziehen.
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Hoffentlich hast Du irgendwas valides, schriftliches von den Typen...auch seine Identität überprüft...
Gibt es auch einen Beleg mit seiner Unterschrift daß er die 2250€ von Dir als Anzahlung erhalten hat? (4500€ wäre der Preis gewesen?)
Ich habe schon fast die Befürchtung daß der gar nicht der Eigentümer und Verfügungsberechtigte ist!
Er behauptete, "ZB 2 liegt bei seinem Papa"...da wäre es doch naheliegend mit dem Vater in Kontakt zu kommen.
Sollte es den überhaupt geben. Der weiß evtl.gar nix davon daß sein Filius, Papas Auto virtuell zu verkaufen versucht.
Ich würde in diesem Fall auch umgehend Anzeige wegen Verdacht auf Betrug erstatten.
Ich denke, in diesem Fall liegen genug Indizien vor, die darauf hindeuten und die Anzeige nicht übereilt oder leichtfertig erstattet wird.
Zitat:
@Tom18270 schrieb am 1. April 2021 um 16:12:39 Uhr:
Hallo nein kein Geld zurück und auch keine Nachricht oder ähnliches. Es ist jetzt beim Rechtsanwalt
Möchtest du nur zivilrechtlich oder auch strafrechtlich gegen den Täter vorgehen?
Zivilrechtlich dauert Monate - strafrechtlich zwar prinzipiell auch, allerdings würde ein kluger Mensch nach Erhalt der Vorladung blitzschnell die Anzahlung erstatten.
Zitat:
@Tom18270 schrieb am 1. April 2021 um 16:12:39 Uhr:
Hallo nein kein Geld zurück und auch keine Nachricht oder ähnliches. Es ist jetzt beim Rechtsanwalt
Warum nur beim Rechtsanwalt und nicht (auch) beim Staatsanwalt?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 2. April 2021 um 23:55:33 Uhr:
Warum nur beim Rechtsanwalt und nicht (auch) beim Staatsanwalt?
Ich glaube nicht, das der Staat ein eigenes Interesse daran hat, das der TE sein Geld oder das Fahrzeug bekommt. Noch sollte das im Privatrecht zu klären lassen.
Der Fall hier sieht allerdings zunehmend nach vorsätzlichem Betrug aus. Schließlich macht der sich einen Vorteil verschaffende "Verkäufer" keinerlei Anstalten mehr das er die Anzahlung zurückzugeben gedenkt!
Meine Meinung: somit durchaus ein Offizialdelikt und eine Anzeige bei der SA wert.
Sehe ich in der Summe genauso.
Wenn jemand ein Auto zum Verkauf anbietet, nicht in Besitz des Fahrzeugbriefes ist, eine Vorauszahlung von 50% kassiert und dann weder Geld noch Auto rausgibt, dann ist das kein Zivilrecht mehr. Das ist dann schon Betrug und da wird die Staatsanwaltschaft schon interessiert sein.
Wenn er das Geld zurückgeben will, der Käufer aber das Auto haben will, dann ist das eine rein zivilrechtliche Sache.
Bitte mache Deinem Rechtsanwalt eindrücklich klar, da? er auch bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Betrug machen soll.
Wenn der bockt, geh zur Polizei und mach das selber.
Ich glaube sonst geht da nix vorwärts. Das Verhalten des Verkäufers ist unter aller Sau, das darfst Du Dir einfach nicht gefallen lassen!
Ich hab ja vorher auch gesagt, lass die Karre sausen, ist den Stress nicht wert, such Dir ne andere...usw.
Aber natürlich bin ich fest davon ausgegangen dass der andere Dir Dein Geld quasi aufdrängen würde, evtl.sogar einen Zuschlag als Entschädigung geben.
Aber so...? Da fehlen mir die Worte über soviel Dreistigkeit.
@Pauliese @windelexpress
Sorry, ich ging davon aus, das der Verkäufer das Geld zurückzahlen wollte.