Verkäufer will vom kaufvertrag zurück treten

Ich habe am Mittwoch ein Cabrio gekauft, mein traumauto, zu einem günstigen Preis. Ich hab die Hälfte des kaufpreises als Anzahlung bezahlt und der Rest soll morgen bei der Abholung bezahlt werden.
Eben bekam ich eine whatsapp er kann mir das Auto nicht mehr verkaufen, er hat das andere Auto nicht bekommen. Die Finanzierung hat nicht geklappt.
Ich will das Auto ??
Was soll ich machen

132 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. März 2021 um 18:10:41 Uhr:



Zitat:

@Tom18270 schrieb am 21. März 2021 um 18:02:59 Uhr:


Am Freitag später nachmittag bekam ich die Nachricht von ihm das ich das Cabrio am Samstag um 16/17 Uhr abholen kann, nachdem ich ihm sagte ich werd es dem anwalt übergeben. Wir haben darauf hin einen vw Bus und einen autohänger organisiert. Um 19 Uhr stand alles für den nächsten Tag abfahrbereit vor der Tür.
Nachts um ca. 1 Uhr bekam ich einen what's app das ich auf keinen Fall das Auto bekomme, er nimmt das sein 14 tägige Rücktrittsrecht (?? sorry da könnte ich dann nimmer vor lachen) in Anspruch nimmt. Ausserdem hätte ein Vater den Fahrzeugbrief und der wäre im Urlaub bis nächste Woche. Ausserdem hat sein couseng( seine Schreibweise, nicht meine) der Polizist ist, gesagt er hat dieses 14tägiges Rücktrittsrecht.
Wenn ich nicht den Bus und den autohänger gemietet hätte, hätte ich gesagt, scheiss egal, sorry.
Aber so geht's nicht.
Ich bin eigentlich ein sehr gutmütiger Mensch der zu 99,9% immer nachgibt weil ich meine Ruhe haben möchte.
Im Moment bin ich ziemlich ratlos. Bin hin und hergerissen. Frag mich was er in dieser Situation mit mir veranstalten würde. Wahrscheinlich hätte ich keine Ruhe bis er das Auto hätte.
Ich hätte übrigens den kompletten Kaufpreis dabei und wollte das Cabrio gleich mitnehmen.

Und warum hast Du das Cabrio nicht gleich mitgenommen?

Vielleicht weil die ganzen Experten hier immer dazu raten, niemals angemeldet zu verkaufen?
Das hat dann wohl auch der Verkäufer hier mitbekommen und vorsichtshalber das Auto schon mal abgemeldet.
So kanns gehen.

Ja in dem Fall hätte ich dann kein Geld beim Verkäufer gelassen.
Schon gar nicht die Hälfte des Kaufpreises

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. März 2021 um 18:05:35 Uhr:


14 tägiges Rücktrittsrecht - Quelle? Bild der Frau, Das goldene Blatt o.ä.

Sein couseng, der Polizist ?????

Dass das Blödsinn ist, ist ja klar. Hilft Dir auch nicht weiter.

Warum hast den nicht gleich mitgenommen

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. März 2021 um 18:09:50 Uhr:


Kannst du auf die NAzhalung problemlos verzichten bis zum Ende des Rechtsstreits? Dann würde ich den Weg gehen, falls nicht würde ich eine gütliche Einigung anstreben.

Kann ich, ich werd morgen einen Termin beim Anwalt ausmachen. Ich werd nicht nachgeben, denn inzwischen geht es nicht mehr um das Auto sondern darum das ich mich nicht von seiner Frau über WhatsApp mit sprachnachrichten bombatieren lasse. Und das nicht auf die respektvolle, freundliche Art.

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 21. März 2021 um 20:46:16 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. März 2021 um 18:05:35 Uhr:


14 tägiges Rücktrittsrecht - Quelle? Bild der Frau, Das goldene Blatt o.ä.

Sein couseng, der Polizist ?????

@Tom18270
Könntest Du bitte die Frage beantworten, was mit: "hätte das Geld dabei und Cabrio sofort mitgenommen" gemeint ist?

War das beim 1. TERMIN SO und warum hat sich der Verkäufer nicht darauf eingelassen?

Danke!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. März 2021 um 20:47:44 Uhr:


Dass das Blödsinn ist, ist ja klar. Hilft Dir auch nicht weiter.

Warum hast den nicht gleich mitgenommen

Weil er das Auto abgemeldet übergeben wollte. Und es für mich auch so ok war.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. März 2021 um 20:54:30 Uhr:



Zitat:

@Tom18270 schrieb am 21. März 2021 um 20:46:16 Uhr:


Sein couseng, der Polizist ?????

@Tom18270
Könntest Du bitte die Frage beantworten, was mit: "hätte das Geld dabei und Cabrio sofort mitgenommen" gemeint ist?

War das beim 1. TERMIN SO und warum hat sich der Verkäufer nicht darauf eingelassen?

Danke!

Weil das Auto noch zugelassen war und er es abmelden wollte.

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 21. März 2021 um 20:54:57 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. März 2021 um 20:47:44 Uhr:


...

Warum hast den nicht gleich mitgenommen


Weil er das Auto abgemeldet übergeben wollte. Und es für mich auch so ok war.

Und was hast Du (schon) in der Hand?

Als Sicherheit für die Anzahlung!

(die ja wohl höher als die angemessenen 100 bis 200 € war?)

Ich hätte Ihm zwar plausibel dargelegt (bzw.hätte es zumindest versucht) warum das Schwachsinn ist und er keinerlei Nachteile hat, wenn er mir das Auto direkt zum Heimfahren mitgibt, Geld gegen Papiere und Auto, im Kaufvertrag Übergabe mit Uhrzeit usw.
Aber wenn der schon so "verseucht" ist von den Unkenrufen und Vollkaskotypen...
Na ja, dann beist Du natürlich auf Granit.
Trotzdem: 10 oder max.20 % Anzahlung, mehr nicht!
Bei 50 % hätte ich zumindest darauf bestanden, wenigstens vorab die Papiere zu bekommen um das Auto umzumelden und danach mit Kennzeichen heimfahren zu können.

Zitat:

@Tom18270 schrieb am 21. März 2021 um 20:54:57 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. März 2021 um 20:47:44 Uhr:


Dass das Blödsinn ist, ist ja klar. Hilft Dir auch nicht weiter.

Warum hast den nicht gleich mitgenommen


Weil er das Auto abgemeldet übergeben wollte. Und es für mich auch so ok war.

Gut das kann ich aus Verkäufer Seite nachvollziehen. Würde ich auch nicht anders machen.

Ist mir auch einmal so gegangen, der Verkäufer wollte mir für ein zweites erscheinen noch mal 500 ablassen.

Da hatte ich aber keinen Bock drauf. Im Nachhinein auch gut so, waren eh paar Sachen dran,die mir nicht gefallen haben.

Nun hat der VK gesehen, dass er mehr erzielen kann und will deshalb nicht mehr an den TE verkaufen.
Wenn das Geld über ist, kann man das ja mal mit dem Anwalt versuchen.
Ob das später die Freude an dem Wagen hebt,wage ich zu bezweifeln. Denn sollte der Verkäufer aufgrund des Anwaltsschreibens einknicken, hätte ich al Käufer immer ein komisches Gefühl ,was der mit dem Wagen noch angestellt haben könnte.
Wenn der nicht einknickt, wird das auch etwas dauern bis sich ein Gericht mit beschäftigt

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. März 2021 um 21:06:05 Uhr:


Ich hätte Ihm zwar plausibel dargelegt (bzw.hätte es zumindest versucht) warum das Schwachsinn ist und er keinerlei Nachteile hat, wenn er mir das Auto direkt zum Heimfahren mitgibt, Geld gegen Papiere und Auto, im Kaufvertrag Übergabe mit Uhrzeit usw.
Aber wenn der schon so "verseucht" ist von den Unkenrufen und Vollkaskotypen...
Na ja, dann beist Du natürlich auf Granit.
Trotzdem: 10 oder max.20 % Anzahlung, mehr nicht!
Bei 50 % hätte ich zumindest darauf bestanden, wenigstens vorab die Papiere zu bekommen um das Auto umzumelden und danach mit Kennzeichen heimfahren zu können.

Zum abmelden braucht man die ZB1 und der Käufer zum Anmelden ZB1 und 2.
Der Käufer hätte höchstens die ZB2 mitbekommen können.
Besser als nichts,aber zum anmelden hätte die nicht gereicht.

Anwalt schön und gut. Kann ich auch verstehen, dass man sich nicht verkaspern lassen will und wenn einem der Verkäufer dann noch dumm kommt, noch weniger.

Ich gebe aber trotzdem zu bedenken: Knickt der Verkäufer beim Schreiben des Anwalts ein und wickelt das Geschäft ab, ist alles gut. Gang zum Anwalt hat sich gelohnt.

Blockt er aber, zieht sich das womöglich ewig hin. Das heißt, du hast die Anwaltskosten (oder die Selbstbeteiligung der RSV), du hast die Anzahlung gezahlt und du bist keinen Schritt weiter. Im Gegenteil, du hast imme rnoch kein Auto, mußt dir ein anderes suchen und bezahlen. Und wenn du dann irgendwann mal vor Gericht bist wegen der Sache, bekommst du Recht und mußt den restlichen Kaufpreis zahlen und ein Auto abnehmen, welches dann entsprechend älter ist und was du vielleicht gar nicht mehr willst und brauchst.

Bekommst du kein Recht, hast du einen Anspruch auf Schadenersatz und Erstattung der Anzahlung. Das Geld hat er dann nicht und du hast gar nichts.

Also man kann es machen, es geht ja nicht um wahnsinnig hohe Beträge offenbar, aber die Chancen, zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen, sehe ich als sehr gering. Wäre dann halt mehr was fürs Ego.

Ich bin mir relativ sicher, dass der Verkäufer einknicken wird. Im Gegensatz zur der verschobenen Welt hier, ist im realen Leben nicht jeder auf maximale Konfrontation aus.

Und ich glaube es nicht.

Einfach, weil er sich im Recht sieht. Im realen Leben würden die meisten Menschen auch sagen, ein Vertrag ist bindend, an den hat man sich zu halten, dafür macht man ihn ja. Aber eben nicht alle.

Der Verkäufer hätte die Käuferin auch anrufen können, seine Geschichte (ob wahr oder unwahr ist ja egal) erzählen können und sie bitten, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen und selbstverständlich ersetzt er den entstandenen Schaden....hat er aber nicht.

Im Gegenteil, er teilt mit, dass er vom Vertrag zurücktritt. Vielleicht sind die Leute ja durch Einkäufe im Internet und Amazon und Co. aber auch schon so weit, dass sie wirklich glauben, ein Kaufvertrag kann einseitig widerrufen werden.

Ich bleibe dabei, wer den Vertrag rückgängig machen will, ist der Bittsteller und der wendet sich möglichst persönlich (d.h. telefonisch, nicht mit Whatsapp Nachrichten oder Srachnachrichten) an den Vertragpartner und trägt seine Bitte vor.

Und wer schon so ankommt und erzählt, dass sein Polizisten-Cousin ihm gesagt hat, er hat 14 Tage Rücktrittsrecht, der glaubt sich wirklich im Recht.

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