Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

128 Antworten

Aber um zum Thema zurückzukommen:
Ich finde es immerhin hochanständig vom Verkäufer dass er überhaupt nochmals so lange mit Dir diskutiert und Dir seine Gründe dargelegt hat.
Die hätten Dir aber auch so schon lange klar sein müssen, war doch alles im Vorfeld im Inserat geschrieben worden.

(Und um 21:40 Uhr hätte ich z.B. kein Gespräch mehr angenommen, ich schalte mein Telefon immer ab wenn ich ins Bett gehe oder der Tag gelaufen ist. Eingeschaltet wird es auch frühestens nach dem Fruhstück wieder. Mich könntest Du also normalerweise nur von ca.9 Uhr morgens bis 20 Uhr abends erreichen.)

Manch anderer hätte Deine Nummer längst blockiert oder einfach aufgelegt.
Fehlt jetzt nur noch, daß er Dir 50 € oder sowas als kleine Entschädigung angeboten hat.

Was hast Du nun vor? Lässt es nun dabei beruhen und suchst Dir was ähnliches in Deiner Nähe oder planst Du noch irgendein Nachspiel oder ne kleine Racheaktion?

Du kannst ihn immerhin beim Kleinanzeigen Portal schlecht bewerten, wenn Dir das Genugtuung verschafft. Das steht Dir frei und ist Dein gutes Recht.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 1. Juni 2024 um 09:23:40 Uhr:



Doch, steht bei mir ganz klar in der Dienstanweisung. Und vor ein paar Jahren gab es mal ein Urteil, das besagte, wer eine Mailadresse angibt, hat diese auch regelmäßig zu lesen.

Dienstanweisung? Na klar, Dein Arbeitgeber darf Dich für die Dienstmails verpflichten.

Das Urteil, das mich zum Lesen meiner Privatmails verpflichtet, darfst Du gerne mit Aktenzeichen verlinken. Ich habe drei private Mailkonten. Zwei davon schaue ich nie nach. Die wären z.B. für Autoverkäufer, wo ich meine "richtige" Adresse niemals nutzen würde.

Wenn ich mich vertraglich niemandem unterwerfe ein Mailpostfach regelmäßig zu lesen, solange muss ich privat gar nix lesen.

Ich muss nichtmal meinen Briefkasten leeren. Da gibt es keine Gesetze für.
Lediglich die Post stellt irgendwann nicht mehr zu.
Bestraft kann ich dafür nicht werden.

Zitat:

@Delmenhorster [url=https://www.motor-talk.de/.../...unkosten-erstattung-t7717545.html?...]

Hat mir zuerst immer Recht gegeben, und dann kamen die "Aber-Antworten.......

"
Mündliche Verträge sind zwar bibdend, aber ein Telefonat kannst du eh nicht beweisen. Nun hat er einen gefunden, der mehr zahlt oder sofort vorbeikam. Nicht nett, aber Gang und Gäbe.
Wenn ich gemerkt hätte, dass kein Kontakt mehr möglich ist, wäre ich schon auf Abstand gegangen. Das ist immer ein schlechtes Zeichen.
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Hab mit jetzt die ganzen 7 Seiten durchgelesen, aber muss auch sagen, dass der Verkäufer hier in meinen Augen absolut nichts falsch gemacht hat.

Ich wäre dafür dass nun ein Administrator die Überschrift des Threads anpasst.
Die Worte „trotz Vorvertrag“ gehören raus, weil hier ganz ohne Zweifel gar kein Vorvertrag zustande kam.

Vorschlag : Verkäufer verkauft das Auto trotz Interesse und Kaufabsicht von mir, weiter…

Sollte eher in "ich war zu naiv aber das möchte ich mir vergolden lassen" ändern

" Trotz Vorvertrag " aus dem Titel rausnehmen ?
Dann geht aber der ganze Gag an der Geschichte flöten ...

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 1. Juni 2024 um 17:16:17 Uhr:


Wenn ich mich vertraglich niemandem unterwerfe ein Mailpostfach regelmäßig zu lesen, solange muss ich privat gar nix lesen.

Ich muss nichtmal meinen Briefkasten leeren. Da gibt es keine Gesetze für.
Lediglich die Post stellt irgendwann nicht mehr zu.
Bestraft kann ich dafür nicht werden.

Wenn du deinen Briefkasten nicht leerst und in diesem sich ein Schreiben vom Gericht befindet der mit einem Termin verbunden ist, kannst du sehr wohl belangt werden, wenn du zu diesem Termin ohne Entschuldigung nicht erscheinst.

Ein Schloß würde sicherlich genügen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Juni 2024 um 16:34:40 Uhr:



Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 1. Juni 2024 um 09:23:40 Uhr:



Doch, steht bei mir ganz klar in der Dienstanweisung. Und vor ein paar Jahren gab es mal ein Urteil, das besagte, wer eine Mailadresse angibt, hat diese auch regelmäßig zu lesen.

Dienstanweisung? Na klar, Dein Arbeitgeber darf Dich für die Dienstmails verpflichten.

Das Urteil, das mich zum Lesen meiner Privatmails verpflichtet, darfst Du gerne mit Aktenzeichen verlinken. Ich habe drei private Mailkonten. Zwei davon schaue ich nie nach. Die wären z.B. für Autoverkäufer, wo ich meine "richtige" Adresse niemals nutzen würde.

Von Privatkonten war in der Antwort, auf die ich mich bezog, keine Rede, sondern nur allgemein behauptet, niemand sei verpflichtet Mails zu lesen. Du reißt das aus dem Zusammenhang und drehst damit meine Aussage um. Die darauf folgende Diskussion ist damit unsinnig.

Mir ist es ein Rätsel, wie man hier einen Vorvertrag oder gar einen Vertrag erkennen kann. Es gab diesbezüglich absolut nichts was so etwas vermuten lässt.

Ich liebe solche Threads und hoffe, er wird so schnell nicht geschlossen 🙂

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