Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

128 Antworten

Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass die ganze Story eher unglaubwürdig wirkt.

Es ist ja mehr als ungewöhnlich, dass jemand für einen Passat mit AHK und SHZ ins Blaue fährt ohne was festgemacht zu haben.

Das ist der Grund, warum ich die Autos lieber den Kollegah mit den Tieflader gebe,
der schiebt die Kohle rüber und ist dan weg nach Irkutsk.

Auf solche Luftpumpen habe ich kein bedarf mehr.
Davor heulen und danach noch rumjammern das der 18 Jahren alten Karren
kein volles Scheckheft hat.🙄

Mal was anderes: AHK kann ich ja noch verstehen, aber der Klötenkocher ist dann wichtiger als alles andere?
Ist nur aus Neugierde, jeder kann und soll ja das suchen, was ihm gefällt.

Der heiße Wüstensand soll (gerüchteweise) früher als Verhütungsmittel genutzt worden sein. Ausreichend lange gewisse Körperteile in den Sand gesteckt, die Hitze besorgte den Rest. Vielleicht möchte der TE das mit der Sitzheizung ausprobieren.

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Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:48:08 Uhr:


Er beruft sich ja immer darauf, in der Verkaufsanzeige geschrieben zu haben, angerufen zu werden.

Das entbindet ihn aber doch nicht von der Verpflichtung, seine Emails zu lesen und zu beantworten.

NIEMAND hat die PFLICHT, E-Mails zu lesen!

Und zu beantworten schon mal gar nicht.

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:30:05 Uhr:


Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter
...
Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

Erklär mir das mit dem Vorvertrag mal bitte genauer.

Mit wem hast du den gemacht und wer hat den unterzeichnet?

Nur weil du das Ding im Kopf schon auf dem Hof stehen hattest, ist das noch lange kein "Vorvertrag", aus dem sich für den Verkäufer irgendwelche Pflichten ableiten.

Ohne unterzeichneten Kaufvertrag war das nur ein feuchter Traum, den du da hattest.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Mai 2024 um 16:14:16 Uhr:


Dann schreib doch den 98% eine Email, Himmel noch ein mal, wenn dir jemand mitteilt, keine Emails zu wünschen, dann hast du das entweder zu akzeptieren oder musst mit den Folgen deiner Uneinsichtigkeit leben.

Alles richtig!

Und ich rufe nicht um kurz nach 7 Uhr an und dann alle 15 Minuten wieder - wenn der Verkäufer doch schreibt, dass er erst ab 11 Uhr angerufen werden möchte.
Um 11.04 hat er ihn ja dann erreicht. Wie der Verkäufer in seinen AGBs schrieb: AB 11 UHR !!!

Ich finde, der Verkäufer hat Stil, auf seine Aussagen kann man sich verlassen.
Er ist berechenbar und ich könnte damit sehr gut "arbeiten".

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 16:11:07 Uhr:


Dann schaue Dir doch mal die ganzen vielen Anzeigen bei www.mobile.de und Ebay Kleinanzeigen an.

98% haben keine Tel drin.

Das liegt aber nicht an den Leuten die dort inserieren!
Das Kleinanzeigen Portal (früher als Ebay Kleinanzeigen bekannt) hat diese Möglichkeit eine Tel.Nummer anzugeben selbst deaktiviert. War vor ca. 1 Jahr glaube ich.
Begründen tun die das mit dem „Schutz Ihrer Privatsphäre.“ Die denken für Ihre Kunden mit…
Ich habe bis dahin auch immer meine Tel.Nr. zusätzlich angegeben. Das geht nun nicht mehr.
Bis dahin konnte man noch selbst eintscheiden welche Daten man freigeben will.
Adresse, Telefonnummer, oder Email oder auch alles 3.
Man kann das natürlich umgehen indem man in der Verkaufsbeschreibung die Tel.Nummer zusätzlich einbaut.
Etwas anderes ist es mit den auf Mobile.de erstellten Inseraten, diese werden automatisch auf Kleinanzeigen gespiegelt. Wer dort seine Tel.Nr.angegeben hat, bei dem erscheint die auch auf Kleinanzeigen in dem Feld ganz unten mit der Option dass bei Kleinanzeigen eingeloggte User den Verkäufer direkt anrufen können.

Mit tut Delmenhorster schon leid, wegen den Unkosten dem Ärger und Zeitverlust.
Leider ist in dem Fall nichts zu machen, weil er sich nicht an den vom Verkäufer vorgegebenen Weg des Telefonieren nur in bestimmten Zeitfenstern gehalten hat.

Ich verstehe aber nicht, wieso er das Auto ohne Besichtigung und Probefahrt zuvor blind kaufen wollte.

(Anmerkung: In einem anderen Fred nebenan, der nun zugemacht wurde, hab ich gelesen, wieviele Leute sich wundern, weil dort ein Händler aus NL ein Auto hier in D unbesehen kaufen, zahlen, abholen lassen möchte.
Da hiess es von einigen Usern hier, das sei unseriös und rieche nach Betrug.
Kann es sein daß der Privatverkäufer in diesem Fall hier, unseren TE Delmenhorst auch als unseriös angesehen hatte, da dieser unbesehen Autos kaufen wollte?)

Wenn sich dann hier bei Abholung des Passats gravierende Mängel oder Ungereimtheiten gezeigt hätten, dann wäre unser TE doch auch unsonst hingefahren…oder hätte er dann den Kauf trotzdem durchgezogen?

Delmenhorster antwortet ja gar nicht mehr.🙁

… wieder voll mit E-Mails schreiben beschäftigt?😁

Zitat:

@Dofel schrieb am 31. Mai 2024 um 22:15:29 Uhr:



Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 31. Mai 2024 um 14:48:08 Uhr:


Er beruft sich ja immer darauf, in der Verkaufsanzeige geschrieben zu haben, angerufen zu werden.

Das entbindet ihn aber doch nicht von der Verpflichtung, seine Emails zu lesen und zu beantworten.

NIEMAND hat die PFLICHT, E-Mails zu lesen!

Und zu beantworten schon mal gar nicht.

Doch, steht bei mir ganz klar in der Dienstanweisung. Und vor ein paar Jahren gab es mal ein Urteil, das besagte, wer eine Mailadresse angibt, hat diese auch regelmäßig zu lesen.

Allerdings ist der Fall hier ganz klar: Der Verkäufer hat deine Mail mit den Bildern vom Nummernschild nicht gelesen und ging davon aus, dass du kein Interesse mehr hast. Vor allem, weil du davor ja mit ihm telefoniert hast, also diesen Weg der Kontaktaufnahme ja akzeptierst. Ein Griff zum Hörer mit der Nachricht, dass du ihm die Bilder geschickt hast und der Wagen wäre jetzt wohl deiner!

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Wenn ich das richtig verstanden habe ist der VK aber auch nicht mehr ans Telefon gegangen. Aus welchen Gründen auch immer

Na ja, kurz nach 11.00 Uhr hat der TE den Verkäufer tel. erreicht, damit war das Kapitel für den Verkäufer beendet und weitere Telefonate überflüssig.

Der Verkäufer ist natürlich schadensersatzpflichtig. Deine Mehrkosten und ggf. auch die Differenz falls er nicht liefern kann und Du woanders teurer einen vergleichbaren Wagen kaufen musst. Kann man alles einklagen.

Man muss „nur“ beweisen das es einen Kaufvertrag gibt.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Wo siehst du im Falle des TE einen zustandegekommenen Vertrag?
Woran machst Du das fest?

Klar, man kann hierzulande alles versuchen einzuklagen, nur dürften die Erfolgsaussichten geringer sein als im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten - AMERIKA!

Andernfalls einfach nen Haken hinter die Sache machen … und beim nächsten Mal anders angehen.

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