Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

128 Antworten

Zitat:

Man muss „nur“ beweisen das es einen Kaufvertrag gibt.

Wenn man sich hier alles durchliest, dann glaub ich, gibt's es diesen "Vorvertrag" nur im Kopf des TE.

Und auf Grund dessen möchte er nun dem Verkäufer den Anwalt an den Hals hetzen.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 1. Juni 2024 um 09:23:40 Uhr:


Doch, steht bei mir ganz klar in der Dienstanweisung.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich beim Verkäufer des TE um eine Privatperson handelt und dieser keinem begründeten Dienstverhältnis untersteht und sich einer Weisung von oben beugen muss.

Muss direkt mal schauen, ob wir so was haben. Es gibt genug Mails, die ich nicht beantworte, sei es, weil sie mich persönlich angreifen, beleidigen oder nicht einer üblichen Form für eine Ergebnissorientierte Kontaktaufnahme entsprechen.
Und damit mein ich nicht einmal, dass inzwischen üblich gewordene Weglassen der Anrede.

Ich habe nochmal mit dem Verkäufer gestern abend 21:40 Uhr telefoniert, er ist tatsächlich ans Tel. gegangen.

Er hat schräge altmodische Auffassungen von Kommunikation.

E-Mail schreiben sei ihm zu umständlich und zu langwierig.
Meistens kämen Emails an, wenn er beschäftigt sei, und dann gehe die Beantwortung der EMail in Vergessenheit.
Dann kämmen 3 ??? wenn er nicht gleich binnen 10 Minuten antworte, und alles das nerve ihn.
Dann kämen Fragen per Email, und er schreibt Bitte anrufen zurück, da am Telefon seiner Meinung nach Fragen besser und schneller und einfacher beantwortet werden würden. Dann schreiben wieder die Leute anstatt anzurufen.

Da bevorzuge er lieber das Tel. weil wenn das klingelt, und er nicht gleich rangeht, rufen die Leute seiner Meinung nach etwas später wieder an.

Auf meinen Vorhalt hin, dass er keinen Anrufbeantworter habe, antwortete er, dass dann wieder das nervige Vollgequatsche auf dem Anrufbeantworter wäre, den er nie abhört und sich dann die Leute wundern, dass er nicht antwortet.
Also habe er den deaktiviert, so dass niemand Nachrichten hinterlassen kann, die er nicht abhört und sich die Leute dann nicht ignoriert fühlen.
So seine Meinung.

Dann auf meinen Vorhalt, dass sein Tel. öfters ein "Tut-tut-tut-tut- Zeichen" habe, antwortete er wieder, das sei ein Besetztzeichen, dass der Anrufer wisse, dass er gerade mit jemand anders telefoniert, und dann später nochmals anruft. Er möchte einfach während eines Gespräches nicht gestört werden, um angeblich nicht den roten Faden nicht zu verlieren. Außerdem wäre "Callwayting" seiner Meinung nach unhöflich, weil der Anrufer ein "falsches Klingelzeichen" hört, und sich dann wundert, warum man nicht antwortet.
Der Mann hat noch nie was von "anklopfen" gehört.

Also ich lese hier so oft im Forum im Zusammenhang mit Autokäufen/Verkäufen von Privat an Privat:

„Ich bin der Verkäufer … mein Fahrzeug, meine Regeln.. wer die nicht anerkennt, kazft woanders und marschiert wieder ab, auch wenn er von weiter weg angefahren kam. Da reicht schon eine dumme Bemerkung oder nervende Preisdrückversuche und ich jage den vom Hof.“

So und ähnlich oft schon hier geschrieben worden.

In diesem Fall hier hat der Verkäufer schon vorab seine Bedingungen und Wünsche klar formuliert und somit im Vorfeld mehr Klarheit und Transparenz gezeigt als manch anderer Anbieter.
Darum seh ich hier auch keinen Fehler des Verkäufers der eindeutig Privat ist und kein Händler und ich bin auch sicher, dass kein Anwalt dieser Welt hier vor Gericht irgendetwas rausholen kann ezgl. Schaden u.Kostenerstattung.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Juni 2024 um 12:49:25 Uhr:



Ich gehe mal davon aus, dass es sich beim Verkäufer des TE um eine Privatperson handelt

Der hat sich eher professionell angehört, so wie der am Tel. spricht.

So'ne richtige freundliche Autoverkäuferstimme und Argumentation.

Hat mir zuerst immer Recht gegeben, und dann kamen die "Aber-Antworten......."

@Delmenhorster
Kennst du das, wenn die Chemie nicht stimmt, und man einfach seiner Wege geht, anstatt Geschäfte miteinandern zu machen?
So ein Fall ist das hier.

Sorry - Ich hätte mich als Verkäufer gar nicht mehr erklärt und aufgelegt! 🙄

Und nun zum X!-ten mal:
Wenn man keine Mails beantworten möchte ist das so!
Wenn man keinen AB nutzen möchte ist das so!
Wenn man keine Anklopffunktion eingestellt hat ist das so!
… und wenn man noch mit Rauchzeichen kommunizieren möchte, dann ist das halt auch so!😎

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 1. Juni 2024 um 13:44:59 Uhr:


@Delmenhorster
Kennst du das, wenn die Chemie nicht stimmt, und man einfach seiner Wege geht, anstatt Geschäfte miteinandern zu machen?
So ein Fall ist das hier.

Der war ja nett am Tel. und ist es immer noch, nur kommuniziert der nur umständlich und altmodisch über Tel.
wie Zeiten Kayser Wilhelms II anno 1933

Ich glaub hier alles durchgekaut.

Die Sachlage ist glasklar, ohne wenn und aber.
Beim Verkäufer ist nix zu holen, weil er schlicht
nix falsches getan hat.

Das ändert auch nix, wenn man sich die Dinge wie man kommuniziert,
als allgemein verbindlich für alle festnageln will.
Gott sei dank ist das in den Deppen Staat aber noch nicht der Fall.

Das es Winkeladvokaten gibt die hier andres behaupten ist klar,
die Leben ja von solchen Aasgeier Stücken.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. Juni 2024 um 13:53:31 Uhr:


Das es Winkeladvokaten gibt die hier andres behaupten ist klar,
die Leben ja von solchen Aasgeier Stücken.

Ist ja auch eine Beleidigung - Winkeladvokat

@Delmenhorster

Mach einen Haken dran. Der Drops ist gelutscht.

Wer weiß wofür es gut war bzw ist.

Was für ein anstrengender und unsympatischer Interessent. Vermutlich hat der Verkäufer hier großes Glück gehabt, wer weiß was für Ansprüche und Lamentierungen nach Kauf noch gekommen wären.

Zitat:

@Delmenhorster schrieb am 1. Juni 2024 um 13:57:52 Uhr:



Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. Juni 2024 um 13:53:31 Uhr:


Das es Winkeladvokaten gibt die hier andres behaupten ist klar,
die Leben ja von solchen Aasgeier Stücken.

Ist ja auch eine Beleidigung - Winkeladvokat

Nööö!
Es ist ein Schimpfwort, welches aber keine Beleidigung darstellt!

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