Verkäufer verkauft das Auto trotz Vorvertrag weiter - Was ist mit meinen Unkosten / Erstattung?

Hallo und viele Grüße aus Delmenhorst.

Ich habe im Internet ein passendes Auto VW-Passat Variant TDI mit Anhängerkupplung und Sitzheizung (so wie ich es haben möchte) gefunden, und dem Anbieter sofort mehrere Emails geschickt, auf die er nie reagiert hatte.

Als er nicht reagiert hatte, habe ich ihn nach 5 Tagen angerufen und ein längeres Gespräch mit ihm geführt und er war sehr freundlich, und hatte alle meine Fragen beantwortet.

Da das Auto schon abgemeldet war, und ich ca. 380 km entfernt vom Verkäufer wohne, wollte ich natürlich nicht 2 mal fahren, und habe ihn um Übersendung des Fahrzeugscheines an meine EMail gebeten,
da ich 5 Tages-Kurzzeitkennzeichen besorgen wollte, um das Auto dann gleich mitzunehmen.

Binnen 10 Minuten schickte er mir auch ein JPG Foto des Fahrzeugscheines, und nahm sofort Kontakt zur Zulassungsstelle auf, und hatte Termin 3 Tage später.

Ich schickte dem Verkäufer wieder eine Email, dass ich in 3 Tagen Kurzeitkennzeichen hole, und das Auto dann am darauffolgenden Tage abholen will.
Er solle das Auto bitte reservieren.

Wieder kam keine Antwort.

Nach 3 Tagen hatte ich dann die DEL-04 Kurzzeitkennzeichen und schrieb ihm wieder eine EMail mit Fotos der beiden Kennzeichen und fahrzeugschein um die Ernsthaftigkeit meines Kaufes zu untermauern, dass ich nächsten Tag kommen werde, um das Auto abzuholen.

Wieder keine Antwort.

Am 4.Tage sind wir dann früh morgens um 7 Uhr mit einem 2.Fahrer losgefahren, und wieder war keine EMail Antwort.
Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Wir haben dann ca. alle 15 Minuten angerufen, aber er beantwortete eingehende Anrufe einfach nicht.

Erst um 11.04 Uhr haben wir ihn erreicht, und er sagte am Telefon, dass das Auto "gestern verkauft" wäre.

Auf Nachfrage meinerseits wegen der vielen EMails antwortete er, dass er diese nicht gelesen haben will, und weil ich mich nicht mehr gemeldet habe, und jemand anders angerufen hat und sofort vorbeigekommen ist, habe er das Auto verkauft.

Jetzt haben wir enorme Unkosten gehabt für 5 Tages Kurzzeitkennzeichen und sind ca. 600 Kilometer umsonst gefahren plus 1 verlorener Tag.

Wie kann man gegen den Verkäufer wegen Vertragsbruch vorgehen?

In seiner Verkaufsanzeige hatte er das Auto so beworben, doch von seinen Versprechungen nichts eingehalten, die er am Telefon gegeben hatte.

128 Antworten

Zitat:

@armin-g schrieb am 1. Juni 2024 um 18:51:41 Uhr:


Wenn du deinen Briefkasten nicht leerst und in diesem sich ein Schreiben vom Gericht befindet der mit einem Termin verbunden ist, kannst du sehr wohl belangt werden, wenn du zu diesem Termin ohne Entschuldigung nicht erscheinst.

Nochmal, ich kann nicht dafür belangt werden weil ich meinen Briefkasten nicht leere.

Die Folgen die daraus entstehen, weil man seine Post nicht liest, das steht auf einem anderen Blatt.

Der Verkäufer muss seine E-Mails nicht lesen. Außerdem hat er in der Verkaufsanzeige eindeutig klar gemacht, dass er keine E-Mails liest.

Oh man . Das kann doch nur Fake sein.
Wobei bei der Arbeit sehe ich das jeden Tag. Lesen und Verstehen ist leider nicht mehr Standard.

Sollte die Story stimmen, mal sich selbst reflektieren und dann als Lebenserfahrung verbuchen.

@Delmenhorster
Ich habe Dir gestern abend eine PN geschrieben, dass ich heute 12:30 mit ´nem Fuffi vorbeikomme und Deine Frau vö.... Du hast mir nicht abgesagt, bin in 10 Minuten da. Extra 350 Kilometer gefahren und ´nen Strauß Blühgemüse gekauft. Wenn der Deal platzt, verklage ich Dich auf meine entstandenen Unkosten.

Du hast die PN nicht gelesen, weil Du gar nicht online warst? Ey komm Digga, heutzutage ist doch jeder jederzeit online, man muss doch mit der Zeit gehen.

Merkst Du was?

😁😁😁😁😁😁

Oh my God, erhole mich gerade mühsam von meinem Lachanfall.

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Zitat:

@Propolis schrieb am 31. Mai 2024 um 20:48:05 Uhr:


Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass die ganze Story eher unglaubwürdig wirkt.

Es ist ja mehr als ungewöhnlich, dass jemand für einen Passat mit AHK und SHZ ins Blaue fährt ohne was festgemacht zu haben.

Ich habe die ganzen Kommentare gelesen, und das ist einer, der so halbwegs meinen Gedanken entspricht... Da steht irgendwo ein Auto von einem Hans Wurst, der es verkaufen will. Es ist schon bescheuert zu einem 380KM entfernten Standort zu fahren, obwohl man den tatsächlichen Zustand nicht kennt. Aber für eine Probefahrt muss man halt hin... Nun düst man nicht nur für eine Probefahrt dort hin, sondern muss sich zuerst Kennzeichen besorgen, weil es abgemeldet ist... Man weiß schon bei der Terminreservierung für die Zulassungsstelle, dass es ein Rohrkrepierer sein kann... Das man auf den Kosten sitzen bleibt... Man muss sich bis zum Termin bei der Zulassungsstelle ausrechnen, ob sich die Investitionen lohnen...

Und nun das zweite Risiko... Man fährt optimistisch 380KM ohne zu wissen, ob der Verkäufer an diesem Tag Zuhause ist... Man eventuell noch eine Hotelbernachtung investieren muss, nur um eine Probefahrt zu machen...

Die Probleme, die ich eingeplant habe, sind aber gar nicht aufgetreten... Jetzt sitze ich hier, und stelle mir einfach mal die Frage, warum jemand nicht zum Hörer greift, wenn inerhalb von 24 Stunden keine Antwort kommt. In der Anzeige steht drin, dass E-Mails nicht beantwortet werden. Gerne werden "NoReply-Adressen" genutzt. Das sind E-Mail Adressem die man nur für bestimmte Anlässe nutzt. Z.B. Aneldung bei einem Internet-Portal, um keine Werbung zu bekommen. Oder man schreibt einem Fremden von dieser Adresse, ohne seine Haupt-Adresse bekannt geben zu müssen... (Spamschutz) Dann noch die unwarscheinlichen, aber möglichen Probleme... Der PC kann den Geist aufgegeben haben... Internet-Störung... E-Mails können auch im Spam-Odner landen, obwohl man zuvor geschrieben hat...

Einspruch euer Ehren. Der TE schrieb:

Zitat:

Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Trotzdem wäre ich nicht losgefahren.😉

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Juni 2024 um 13:54:13 Uhr:


Einspruch euer Ehren.

Es wurde eine E-Mail geschrieben, und hat 3 Tage auf eine Antwort gewartet.
Optimal ist es, sich nach 24 Stunden zu melden, wenn man keine Antwort bekommt.

Man ruft nicht an, wenn man losfährt, sondern einen Tag vorher, ob der Termin noch passt... Diesen Anruf hätte ich zusätzlich zur "Empfangsbestätigung" gemacht, ist aber kein Muss... Je weiter der termin entfernt ist, um so notwendiger ist der Anruf. Bei 3 Tagen kann man einen Kontrollanruf sparen...

Um 7:10 ginge ich auch nicht dran. Der VK wird spätestens dann auf die Penetranz des TE keinen Bock mehr gehabt haben ggf. Im vermeintlichen Wissen was nach einem Kauf noch kommen könnte.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Juni 2024 um 13:54:13 Uhr:


Einspruch euer Ehren. Der TE schrieb:

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Juni 2024 um 13:54:13 Uhr:



Zitat:

Ich hatte ihn dann um 07.10 Uhr auf seinem Handy angerufen, aber er war wieder nicht erreichbar.

Trotzdem wäre ich nicht losgefahren.😉

Obwohl er wusste, daß zu dieser Uhrzeit keine Antufe entgegen genommen werden.

Wo steht das?

@MvM

Einspruch: Ich habe nur auf deine Aussage:

Zitat:

Jetzt sitze ich hier, und stelle mir einfach mal die Frage, warum jemand nicht zum Hörer greift, wenn inerhalb von 24 Stunden keine Antwort kommt.

geantwortet. Ob es sinnig ist am Anreisetag um 07 Uhr morgens anzurufen habe ich nicht bewertet.

..

Doch habe ich eigentlich schon 😉

Zitat:

Trotzdem wäre ich nicht losgefahren.

In der verkaufsanzeige des Verkäufers. Erst ab 11:00

Sorry hatte ich überlesen.😎

Der VK hat schon viele Regeln aufgestellt. Wäre auch irgendwie nix für mich …

Zitat:

@Propolis schrieb am 3. Juni 2024 um 14:45:57 Uhr:


Der VK hat schon viele Regeln aufgestellt. Wäre auch irgendwie nix für mich …

Mir auch. Schließlich gilt ja immer "ich bin der Käufer, mein Geld...meine Regeln".

Kann Spuren von Ironie enthalten

Was ist ein "Vorvertrag" ?

zusendung einer bildliche Kopie der KFZ-Papiere definitiv nicht.

Tom

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