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Verkäufer vergisst Überführungskosten und will nachträglich Bezahlung!

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 19:51

Hallo Zusammen,

 

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!:)

 

Ich habe letzten Freitag einen neuen Polo über eine Finanzierung gekauft! Lief auch alles super und ich war zufrieden. Heute bekam ich einen Anruf in dem es hieß das der Verkäufer vergessen hat die Überführungskosten zu berechnen. Über Überführungskosten wurde auch niemals gesprochen.

Die Überführungskosten belaufen sich auf 750€ (was mir sehr viel vorkommt).

Er meinte er kann mir die Zulassung (160€) erlassen und statt 750€ Überführungskosten würde er es mir für 500€ berechnen! Wenn ich es nicht wolle kann er ja auch vom Vertrag zurücktreten und den Vertrags "Zerreissen"! Ich habe das Auto nicht falls das noch wichtig sein sollte, es war geplant für diese Woche!

 

Wie würdet Ihr euch verhalten? Ist er selber Schuld und muss selbst dafür Sorgen das das Auto in Ihr Autohaus kommt und die Kosten übernehmen? Kann er vom Vertrag einfach zurücktreten?

 

Ich freue mich über eure Antworten und Danke euch!!!

 

Liebe Grüße Manu

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2014 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Ich täte Vertrag zerreißen.

@jschie66

Als Unternehmer solltest Du eigentlich wissen, dass sich die Dinge nicht dadurch erledigen, indem man Verträge zerreißt.

Oder zerreißt Du auch Mahnungen Deiner Lieferanten und meinst, dass diese dann auf die Bezahlung Ihrer Rechnungen verzichten?

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

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Zum Thema:

Wenn auf der verbindlichen Bestellung die Überführungskosten nicht aufgeführt sind, kann der Händler sie nicht im Nachhinein verlangen.

Wenn er meint, den Vertrag nicht erfüllen zu müssen, könntest Du zwar auf der Erfüllung bestehen, aber dies durchzusetzen ist höchstwahrscheinlich mit weiteren Kosten verbunden, weil ein Händler, der so agiert, sicher nicht auf ein einfaches Schreiben von Dir reagieren wird und Du gezwungen sein wirst einen Anwalt zu beauftragen. Du hast geschrieben, dass Du Dir das nicht leisten kannst. Also wirst Du wohl Schwierigkeiten haben, Dein Recht durchzusetzen. Leider ist das häufig so, dass man nicht immer sein Recht bekommt.

Außerdem würde ich mit einem Händler, der so handelt lieber nichts zu tun haben wollen. Wenn ist es ein Vertragshändler ist, könntest Du vielleicht noch etwas über Wolfsburg erreichen, denn ich bin mir sicher, dass die es nicht gerne sehen, wenn ein Händler mit seinen Kunden so umgeht.

Überführungskosten sind generell eine Riesenfrechheit. Da werden Kosten berechnet, die bei jedem anderen Produkt auch anfallen (und eingepreist sind). Der Hohn ist, dass diese Kosten sogar berechnet werden, wenn man das Auto im Werk abholt, oder wenn man z.B. einen Golf in Wolfsburg kauft (Überführungsweg < 10 km).

Oder seid Ihr auch bereit, an der Supermarktkasse extra Überführungskosten für den Joghurt berechnet zu bekommen? Der musste ja schließlich auch irgendwie zum Supermarkt überführt werden...

Und ist es letztendlich nicht egal, ob sie gesondert ausgewiesen werden oder im Endpreis einkalkuliert/versteckt sind?

Letztendlich zählt doch wohl der Betrag, den man auf den Tisch legen muss.

Ich jedenfalls würde lieber 30.000 Euro & 750 Überführungskosten als 32.000 incl. Überführung bezahlen.

am 28. Mai 2014 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Na wir besuchen einfach eine nach der anderen. ;)

Wann und wo treffen wir uns? :D

... das wäre ein Spaß ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Und ist es letztendlich nicht egal, ob sie gesondert ausgewiesen werden oder im Endpreis einkalkuliert/versteckt sind?

Letztendlich zählt doch wohl der Betrag, den man auf den Tisch legen muss.

Ich jedenfalls würde lieber 30.000 Euro & 750 Überführungskosten als 32.000 incl. Überführung bezahlen.

Der größte Anteil der Aufregung ist eben, dass diese Kosten unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten erhoben werden. Wie gesagt: Selbst bei der Abholung im Werk muss man eine (geringere) Pauschale bezahlen. Und wenn ich meinen Golf in Wolfsburg beim Händler kaufe, zahle ich die gleichen Überführungskosten wie in München, obwohl die anfallenden Kosten mit Sicherheit deutlich niedriger sind.

P.S.

Anders herum sollten dann auch die Transportkosten für alle Güter gesondert aufgeführt und berechnet werden. Das würde vielleicht den Trend zu regionalen Produkten beschleunigen und letztlich auch zu weniger LKW-Verkehr führen...

am 28. Mai 2014 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Der Hohn ist, dass diese Kosten sogar berechnet werden, wenn man das Auto im Werk abholt, oder wenn man z.B. einen Golf in Wolfsburg kauft (Überführungsweg < 10 km).

Manche Gölfe werden auch in Zwickau produziert ...

Gruß

der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Der Hohn ist, dass diese Kosten sogar berechnet werden, wenn man das Auto im Werk abholt, oder wenn man z.B. einen Golf in Wolfsburg kauft (Überführungsweg < 10 km).

Manche Gölfe werden auch in Zwickau produziert ...

Gruß

der Chaosmanager

Und der Sharan kommt aus Spanien,

und der A3 kommt aus Ungarn,

und ... :D

Die entscheidende Frage ist, ob der Händler den verbindlichen Kaufantrag ohne die Überführungskosten bereits akzeptiert hatte oder ob ihm jetzt, da er den Kaufantrag zur Unterschrift vorliegen hat, auffällt, dass die Überführungskosten nicht berücksichtigt wurden.

Ist letzteres der Fall, ist bisher kein Vertrag zustande gekommen und der Händler kann Verkauf abbrechen.

Hat er bereits dem Käufer seine Zustimmung zum Vertrag (ohne Überführungskosten) gegeben, ist er zur Lieferung verpflichtet. Es liegt kein offensichtlicher Fehler vor. Dies könnte nur angeführt werden, wenn er seine Kalkulation offengelegt hätte.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Die entscheidende Frage ist, ob der Händler den verbindlichen Kaufantrag ohne die Überführungskosten bereits akzeptiert hatte oder ob ihm jetzt, da er den Kaufantrag zur Unterschrift vorliegen hat, auffällt, dass die Überführungskosten nicht berücksichtigt wurden.

Ist letzteres der Fall, ist bisher kein Vertrag zustande gekommen und der Händler kann Verkauf abbrechen.

Hat er bereits dem Käufer seine Zustimmung zum Vertrag (ohne Überführungskosten) gegeben, ist er zur Lieferung verpflichtet. Es liegt kein offensichtlicher Fehler vor. Dies könnte nur angeführt werden, wenn er seine Kalkulation offengelegt hätte.

O.

so seh ich das auch.

Die Frage ist: wie ist der Stand der Kaufverhandlungen wirklich?

Auch wenn der TE "gekauft" schreibt (was bedeutet, beide Seiten gehen Verpflichtungen zur Lieferung/Abnahme ein), können vielleicht noch Unterschriften ausstehen (zur Finanzierung zB)?

Wissen wir's?

Im letzteren Fall kann sich der Verkäufer wahrscheinlich mit Tricks aus der ganzen Sache herausmogeln - wenn er das will.

Dann könnte es schwierig werden für den Käufer.

Nach dem "Kuhhandel" zu urteilen, will er das Geschäft schon machen, aber gleichzeitig seinen Verlust natürlich minimieren.

Ist aber alles unter Dach und Fach, muss er so oder so liefern, meiner bescheidenen Meinung nach.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Oder seid Ihr auch bereit, an der Supermarktkasse extra Überführungskosten für den Joghurt berechnet zu bekommen? Der musste ja schließlich auch irgendwie zum Supermarkt überführt werden...

Die Überführungskosten für deinen Joghurt bekommst Du berechnet, verlass dich drauf.

Nur separat aufgelistet werden sie nicht, das ist schon der einzige Unterschied.

Zum Thema:

Ich bin der Meinung hier ist es, bevor man sich weitere Gedanken macht wichtig, ob am vergangenen Freitag überhaupt schon ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag und das damit verbundene Geschäft zu Stande gekommen ist.

Das zu prüfen obliegt zunächst dem TO, bzw. ggf. dessen Rechtsbeistand.

am 28. Mai 2014 um 11:17

Die Volkswagen AGB bei Neuwagenbestellungen sagen folgendes aus:

"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen

bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf

10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim

Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der

Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes

innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt

oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den

Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt."

Wurde die Bestellung vom Verkäufer also noch nicht schriftlich bestätigt, hat der Verkäufer durchaus die Möglichkeit, die Bestellung nicht anzunehmen. Er kann unter diesen Voraussetzungen auch nicht zur Vertragserfüllung gezwungen werden, auch nicht mit rechtlichen Mitteln.

Unerheblich ist hierbei, ob gleichzeitig ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde. Da es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, kommt der Finanzierungsvertrag bei Nichtannahme der Neuwagenbestellung einfach nicht zustande.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Der Te muss doch wissen, ob der Verkäufer den Kaufantrag schon schriftlich bestätigt hat oder nicht.

Zur Prüfung dieser Frage benötigt man keinen RA.

O.

Nö, wenn sich das so klar wie eben beschrieben dar stellt, dann natürlich nicht.

Da der TE davon schrieb er hätte am Freitag ein auto "gekauft" ging ich eben davon aus dass das so wäre.

Somit müsste der VK also gar nicht vom Vertrag zurück treten, sondern er bräuchte ihn einfach gar nicht erst annehmen.

Also wäre aus Verkäufersicht mit dem "Zerreissen des Vertrags" dann tatsächlich alles erledigt.

Ganz so einfach ist es nicht, das hängt von den konkreten Verträgen ab.

Oft ist es so, dass einige Wochen nach Vertragsschluss eine schriftliche AB des Autohauses kommt: in diesem Fall wird der Vertrag erst durch die Bestätigung bindend für den Käufer. Das wird bei Bestellfahrzeugen oft der Fall sein, der VK könnte also folgenlos den KV nicht erfüllen, solange er keine AB geschickt hat.

Es gibt aber auch Kaufverträge, auf denen der VK sofort die Bestellung durch seine Unterschrift annehmen kann, das wird er z.B. bei Lagerfahrzeugen evtl. häufig machen, viele Formulare sehe das so vor.

In diesem Fall ist der VK schon bei Vertragsschluss an den KV gebunden, dann muss er zähneknirschend auf die Überführungskosten verzichten.

So sehe ich es zumindest, also müssten etwas genauere Angaben gemacht werden, wie der Ablauf tatsächlich war bzw. ob der VK schon die Bestellung angenommen hat oder nicht.

am 28. Mai 2014 um 16:58

Geht es es hier nun um einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen ?

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