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Verkäufer vergisst Überführungskosten und will nachträglich Bezahlung!

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 19:51

Hallo Zusammen,

 

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!:)

 

Ich habe letzten Freitag einen neuen Polo über eine Finanzierung gekauft! Lief auch alles super und ich war zufrieden. Heute bekam ich einen Anruf in dem es hieß das der Verkäufer vergessen hat die Überführungskosten zu berechnen. Über Überführungskosten wurde auch niemals gesprochen.

Die Überführungskosten belaufen sich auf 750€ (was mir sehr viel vorkommt).

Er meinte er kann mir die Zulassung (160€) erlassen und statt 750€ Überführungskosten würde er es mir für 500€ berechnen! Wenn ich es nicht wolle kann er ja auch vom Vertrag zurücktreten und den Vertrags "Zerreissen"! Ich habe das Auto nicht falls das noch wichtig sein sollte, es war geplant für diese Woche!

 

Wie würdet Ihr euch verhalten? Ist er selber Schuld und muss selbst dafür Sorgen das das Auto in Ihr Autohaus kommt und die Kosten übernehmen? Kann er vom Vertrag einfach zurücktreten?

 

Ich freue mich über eure Antworten und Danke euch!!!

 

Liebe Grüße Manu

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2014 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Ich täte Vertrag zerreißen.

@jschie66

Als Unternehmer solltest Du eigentlich wissen, dass sich die Dinge nicht dadurch erledigen, indem man Verträge zerreißt.

Oder zerreißt Du auch Mahnungen Deiner Lieferanten und meinst, dass diese dann auf die Bezahlung Ihrer Rechnungen verzichten?

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

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Wenn der den Vertrag zerreist verliert er mehr als die Überführungsgebühr.

Da ist ja noch die Gewinnbeteiligung, Du als Kunde + eventueller Neukunden in deinen Umfeld und so weiter.

am 27. Mai 2014 um 20:54

Zitat:

Wie würdet Ihr euch verhalten? Ist er selber Schuld und muss selbst dafür Sorgen das das Auto in Ihr Autohaus kommt und die Kosten übernehmen? Kann er vom Vertrag einfach zurücktreten?

Ich würde nicht Zahlen, da es nicht vereinbart wurde.

Tritt er vom Vertrag ohne deine Zustimmung zurück ist dies ein Vertragdsbruch, Verträge sind bindent

(Fernabverträge aussen vor trift hier ja nicht zu) welcher meist mit ca. 15% des Kaufwertes entschädigt wird. Dies ist meist bei Käufern der Fall, da die in den meisten Fällen Vertragsbrüchig werden, aber für den Verkäufer gelten die selben Spielregeln.:D

Also kurzum er hat Pech gehabt.:D

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:09

Also einfach auf den Vertrag bestehen oder? Was ich auch noch seltsam finde ist das auf einem anderen Angebot für einen Polo ( nicht der den ich gekauft habe) eine Überführungsgebühr von 380€ stand und die Kosten für die Überführung des am Freitag gekauften Polos angeblich 750€ betragen und er mir "großzügigerweise" es für 500€ machen kann? Will der mich vera ***** ?

Kann er überhaupt vom Vertrag zurücktreten?

am 27. Mai 2014 um 21:13

Klar sollst du auf den Vertrag bestehen.:D

Machen sonst Händler, Behörden, Versorger und andere Geldeintreiber ja auch bis zum abwinken.:D

Und drohen stets mit Geldbußen für Abtrünige.:)

Das Vertragsrecht ist keine Einbahnstrasse!!!;)

Zitat:

Kann er überhaupt vom Vertrag zurücktreten?

Können, kann man alles, nur dürfen darf man nicht.

Also, er kann es tun aber es ist nicht rechtens.:)

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:18

Und was mache ich wenn er zurücktritt? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten ( und ist es mir eigentlich auch dann nicht wert)

am 27. Mai 2014 um 21:20

Dann zahlt er dir dein Geld aus und ihr geht wieder getrennte Wege.:D

Du hast dein Geld er sein Auto, sozusagen wieder am Startpunkt gelandet.:D

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 21:24

Aber ich will ja das Auto :)

am 27. Mai 2014 um 21:27

Naja, das must nun selber wissen.:rolleyes:

Wenn du es unbedingt willst und kein juristischen trouble magst, zahlst das Geld.:eek:

am 27. Mai 2014 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von Gausl

Hallo Zusammen,

 

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!:)

 

Ich habe letzten Freitag einen neuen Polo über eine Finanzierung gekauft! Lief auch alles super und ich war zufrieden. Heute bekam ich einen Anruf in dem es hieß das der Verkäufer vergessen hat die Überführungskosten zu berechnen. Über Überführungskosten wurde auch niemals gesprochen.

Die Überführungskosten belaufen sich auf 750€ (was mir sehr viel vorkommt).

Er meinte er kann mir die Zulassung (160€) erlassen und statt 750€ Überführungskosten würde er es mir für 500€ berechnen! Wenn ich es nicht wolle kann er ja auch vom Vertrag zurücktreten und den Vertrags "Zerreissen"! Ich habe das Auto nicht falls das noch wichtig sein sollte, es war geplant für diese Woche!

 

Wie würdet Ihr euch verhalten? Ist er selber Schuld und muss selbst dafür Sorgen das das Auto in Ihr Autohaus kommt und die Kosten übernehmen? Kann er vom Vertrag einfach zurücktreten?

 

Ich freue mich über eure Antworten und Danke euch!!!

 

Liebe Grüße Manu

Ich täte Vertrag zerreißen.

Der Trick mit nachträglichen Überführungskosten hat einen überlangen Bart.

Ich finde die Sache nicht ganz so klar wie einige das glauben.

Zunächst handelt es sich wohl um einen Neuwagen und damit um keinen Kiesplatzhändler dem ganz offensichtlich eine linke Tour zuzutrauen ist.

750,00 Euro für Überführung und Zulassung ist heute leider kein ungewöhnlicher Betrag. Mit 380,00 Euro kommt man heute eigentlich nur noch aus wenn man "Werksabholung" vereinbart.

In allen Fällen die ich kenne ist es bei Neuwagen so, dass man zunächst keinen für das Autohaus bindenden Vertrag unterschreibt, sondern eine "verbindliche Bestellung". Diese wird erst zum Vertrag, wenn der Händler mit einer gleichlautenden Auftragsbestätigung reagiert.

Nur wenn der TE eine solche Auftragsbestätigung hat oder tatsächlich ein auch vom Verkäufer unterschriebener Kaufvertrag (= unwahrscheinlich) ausgefertigt wurde, kann der TE auf Erfüllung bestehen.

Ich vermute daher, dass der Händler sehr wohl die Möglichkeit hat die Auslieferung des Wagens ohne Berücksichtigung der Überführungskosten zu verweigern.

Wir kennen die Details nicht, aber die Gewinnspanne an einem Polo ist nicht sehr hoch. Vor allem nicht, wenn schon ein günstiger Hauspreis gemacht wurde und eine Händlerbeteiligung für die Finanzierung zu zahlen ist. Für den Händler können 500 Euro dabei den Unterschied machen, ob das Geschäft interessant ist oder nicht.

Und bei einem Schnäppchenjäger der einen Kleinwagen auf Kredit kauft, spekuliert ein Händler ebenfalls nicht auf lukrative Werkstattaufträge in der Folgezeit. Erfahrungsgemäß kommen diese Kunden zur ersten kleinen Inspektion in der Garantiezeit, bringen dazu ihr eigenes Öl mit und lassen nach zwei Jahren alle Arbeiten in einer freien Werkstatt durchführen.

am 28. Mai 2014 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Ich täte Vertrag zerreißen.

@jschie66

Als Unternehmer solltest Du eigentlich wissen, dass sich die Dinge nicht dadurch erledigen, indem man Verträge zerreißt.

Oder zerreißt Du auch Mahnungen Deiner Lieferanten und meinst, dass diese dann auf die Bezahlung Ihrer Rechnungen verzichten?

Kopfschüttelnde Grüße

Der Chaosmanager

am 28. Mai 2014 um 6:51

@jschie66

Nächstens besuche ich Dich mal in Deiner Kneipe und trinke ein paar Bierchen und am Ende zerreiße ich den Deckel und gehe ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

@jschie66

Nächstens besuche ich Dich mal in Deiner Kneipe und trinke ein paar Bierchen und am Ende zerreiße ich den Deckel und gehe ... :D

Gruß

Der Chaosmanager

In welcher von den zehn Kneipen?

Na wir besuchen einfach eine nach der anderen. ;)

Wann und wo treffen wir uns? :D

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