Verkäufer meldet Auto nicht ab

VW

Moin,

bisher kenne ich diese Geschichten nur andersrum, doch anscheinend geht es auch so..??

Ich habe letzte Woche einen VW Lupo gekauft, der Wagen war noch angemeldet.
Wir haben einen Vertrag aufgesetzt, ich habe den Fahrzeugbrief an mich genommen und der Verkäufer, hat den Fahrzeugschein und die Kennzeichen, wieder mitgenommen, weil er das Fahrzeug selber abmelden wollte.
Er hat mir versichert, daß Fahrzeug direkt am nächsten Tag abzumelden.
Nun eine Woche später, hat er das Fahrzeug immernoch nicht abgemeldet und sagt mir wenn er dann mal ans Telefon geht "ja mach ich morgen".
Kann mir jemand sagen, ob ich überhaupt irgendwas tun kann, um den Wagen anzumelden, wenn er ihn weiterhin nicht abmeldet?
Kann ich den irgendwie Zwangsabmelden lassen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen?

Danke im Vorraus und lieben Gruß

76 Antworten

Wenn du ein angemeldetes Fahrzeug kaufst, dann bist doch du derjenige der das abmelden muss. Da du ihn eh auf dich zulassen musst, wird es ja automatisch von dem anderen dann abgemeldet. Der Verkäufer muss überhaupt nichts tun.

Also ich würde mich an deiner Stelle nicht aufregen. Je mehr Zeit sich der Verkäufer mit dem Abmelden lässt, desto länger fährst du mit verminderten Kosten.

Edit: Hab eben erst gelesen, dass die Kennzeichen beim Verkäufer sind. Also Unsinn was ich da geschrieben habe.

@Bulwey also erstens MUSS ich gar nichts.
Da ich das Fahrzeug für meinen kleinen Bruder gekauft habe, der aktuell an seinem Führerschein ist, wird das Fahrzeug erstmal auch nicht angemeldet sondern bleibt abgemeldet bei uns stehen.
Wenn der Verkäufer, so wie es auch schriftlich festgehalten wurde, sagt, dass er das Fahrzeug gerne abmelden möchte und mir dann den Fahrzeugschein vorbeibringt, muss er das auch tun.

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. September 2023 um 19:52:06 Uhr:


Also ich würde mich an deiner Stelle nicht aufregen. Je mehr Zeit sich der Verkäufer mit dem Abmelden lässt, desto länger fährst du mit verminderten Kosten.

Ohne Kennzeichen? Hmm…

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@Melosine ich fahr ja sowieso nicht mit der Kiste, hätte aber trotzdem gern alle Papiere hier.
Ich weiß ja nicht ob es irgendeinen Grund gibt, warum er das Fahrzeug nicht abmelden möchte.
Ich fahr morgen erstmal zur Polizei und frage ob mit dem Fahrzeug vielleicht irgendwas nicht stimmt, danach werde ich mich beim Straßenverkehrsamt melden und fragen was ich für Möglichkeiten habe, denn wie zu erwarten, hat der Herr sein Wort heute auch nicht gehalten, im Gegenteil er hat mich blockiert, also irgendwas scheint da faul zu sein.
Habe zum Glück ein Foto von seinem Ausweis gemacht.
Fortsetzung folgt... 😁

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 5. September 2023 um 19:55:26 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 5. September 2023 um 19:52:06 Uhr:


Also ich würde mich an deiner Stelle nicht aufregen. Je mehr Zeit sich der Verkäufer mit dem Abmelden lässt, desto länger fährst du mit verminderten Kosten.

Ohne Kennzeichen? Hmm…

Hab’s bereits korrigiert

Update: er hat mich gerade angerufen, und mie erzählt, dass er sein Handy gestern verloren hat, jetzt hat er es wiedergefunden..
Den Fahrzeugschein hat er angeblich auch verloren, jetzt will er heute Nachmittag einen neuen beantragen, bzw. das Auto nur mit den Kennzeichen abmelden, ich bin mir sicher, dass es nicht klappen wird, bzw. auch wieder irgendeine Ausrede ist..

Oje, oje
Und wenn es ganz dumm für dich läuft, ist bei dem Vogel noch nicht mal was zu holen - und dein gezahltes geld bestimmt schon weg.
Das würde dann auch die Rückabwicklung erschweren bzw. unmöglich machen.
Klassischer griff ins Klo

Ich habe ihm jetzt gesagt, er soll mir einfach die Kennzeichen vorbeibringen, dann werde ich mit Brief, und Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt fahren, dort erklären, dass der Schein abhanden gekommen ist und dann muss ja irgendwas zu machen sein.

Zitat:

@Kev52 schrieb am 6. September 2023 um 10:15:23 Uhr:


Ich habe ihm jetzt gesagt, er soll mir einfach die Kennzeichen vorbeibringen, dann werde ich mit Brief, und Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt fahren, dort erklären, dass der Schein abhanden gekommen ist und dann muss ja irgendwas zu machen sein.

DIR abhanden gekommen ist. Erwähnst Du auf dem Amt das das Ding dem Verkäufer verlustig geworden ist muss der antreten und die Verlustmeldung einreichen. Deine Entscheidung ob Du das Risiko eingehen willst, taucht das Papier irgendwo anders wieder auf könnte das zu unangenehmen Fragen führen.

Und wenn ich sage, dass ich das Fahrzeug ohne Schein gekauft habe, und mir das vom Verkäufer schriftlich geben lasse?

Das alles wird immer dubioser und man kann nur hoffen, dass du da mit einem blauen Auge raus kommst.

War der Schein beim Kauf (Vertragsunterzeichnung) überhaupt noch vorhanden?
Ist der Verkäufer überhaupt (alleiniger) Eigentümer?

@gummikuh72 ja der Schein war definitiv da, ich hatte ihn auch in der Hand.

Zitat:

@Kev52 schrieb am 6. September 2023 um 11:01:38 Uhr:


Und wenn ich sage, dass ich das Fahrzeug ohne Schein gekauft habe, und mir das vom Verkäufer schriftlich geben lasse?

Dann muss mWn der Verkäufer/ Verlierer des Scheins die Verlustmeldung einreichen. Das ist ja "an Eides statt" wenn ich mich recht erinnere.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. September 2023 um 11:06:25 Uhr:


Das alles wird immer dubioser und man kann nur hoffen, dass du da mit einem blauen Auge raus kommst.

War der Schein beim Kauf (Vertragsunterzeichnung) überhaupt noch vorhanden?
Ist der Verkäufer überhaupt (alleiniger) Eigentümer?

Da könnte man dem TE vielleicht raten den Wagen irgendwo zu lagern wo er nicht sofort gefunden wird wenn von Amts wegen wer anfängt zu suchen.

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