Verjährung Bußgeldverfahren

Opel Tigra TwinTop

Ich war dienstlich für eine GmbH mit ca. 35 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Dies geschah bereits am 10.10.2007, bis heute liegt kein Bußgeldbescheid vor.

Ich habe im Internet gelesen, dass eine Verjährung (bei einer GmbH) bereits nach 3 Monaten eintritt, wenn kein Bescheid vorliegt.

Hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen, ob ich nach dem 09.01.2008 nichts mehr befürchten muss??

Gruss Jockel

37 Antworten

wurde das nicht auf 6 Monate angehoben? *amKopfkratz*

Bei Fragen zum Bußgeld habe ich immer ge GOOGLE t , da steht viel drin, notfalls mal die Fragestellung ändern.

Zitat:

Original geschrieben von Nighthawk167


wurde das nicht auf 6 Monate angehoben? *amKopfkratz*

Jo. Ist auch schon ne Weile so. Die 6 Monate gelten für jeden, egal ob privat, GmbH oder sonstwas.

Also ich habe jetzt nochmal gegoogelt.
Da steht ja soviel drin, dass ich schon wieder verunsichert bin.....
Eine Verjährung bei einer Verkehrswidrigkeit beträgt in der Regel 3 Monate, solang noch kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugegangen ist.
Sobald ein Bescheid zugegangen ist, tritt bei einer Privatperson eine Pause ein und die Frist beginnt von neu zu laufen.
Bei einer GmbH soll das anders sein, weil kein direkter Verursacher bzw. Halter Ansprechpartner für die Behörde ist, soll hier keine Pause einsetzen und die Verjährung soll wenn kein Bußgeldbescheid nach drei Monaten an den tatsächlichen Fahrer ergangen ist verjähren.

Ihr schreibt etwas von 6 Monaten, dies konnte ich so aber bis jetzt nicht ergoogeln, vielleicht habt Ihr ja einen Tip, wo dies so steht.

Danke für eure Bemühungen!

Gruss Jockel

Zitat:

Original geschrieben von rob_zombie



Zitat:

Original geschrieben von Nighthawk167


wurde das nicht auf 6 Monate angehoben? *amKopfkratz*
Jo. Ist auch schon ne Weile so. Die 6 Monate gelten für jeden, egal ob privat, GmbH oder sonstwas.

Hallo,

habe immer noch nichts von 6 Monaten im Internet lesen können. Vielleicht weisst Du eine Web Adresse, wo dieses so steht.

Danke!

Gruss Jockel

Hi

Du kannst mal hier schauen http://www.busgeldrechner.de/ weiss allerdings nicht ob da was drüber drin steht oder net...

Allerdings würd ich mir et in die Hose machen das sind ja eh nur 100 Euro und 3 Punkte, ausser du hast die letzten 2 Jahjren schon mehr angestellt in so einer Grösse...

greetz

Hallo Red Dragon,

zu:
Allerdings würd ich mir et in die Hose machen das sind ja eh nur 100 Euro und 3 Punkte, ausser du hast die letzten 2 Jahjren schon mehr angestellt in so einer Grösse...

Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich nur!!! 35 km/h waren.Ab 41 km/h wäre der Lappen weg.

Gruss Jockel

Auszug aus http://www.busgeldrechner.de/

Wann verjährt der Bußgeldbescheid?

Ist der Inhalt des Bußgeldbescheides korrekt und das Zustellungsverfahren fehlerfrei verlaufen, so verjährt der Bußgeldbescheid nach sechs Monaten. Zu unterscheiden hiervon ist, dass die Tat an sich bereits nach drei Monaten der Verfolgungsverjährung unterliegt. Die Verjährung des Bußgeldbescheides kann durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden, z. B. Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft.
______________________________________________________________________
Hallo,

kann ich es jetzt so verstehen, dass nach 3 Monaten die Verfolgung verjährt ist.

Die 6 Monate beziehen sich darauf, wenn ich z.B. den Bußgeldbescheid erhalte, nicht zahle und das aber keiner nachverfolgt, dann würde nach 6 Monaten eine Verjährung eintreten.

Ist das jetzt so...oder nicht?

Gruss Jockel

Hllöchen,

ich wurde öftermal geblitz :-(

Das dauert meistens so drei Monate bis was kommt!

Ich hab das erste mal auch gedacht da kommt nichts.

Frag doch einfach mal die Polizei was du zu erwarten hast!

Hab ich auch so gemacht, die tun zwar immer so neunmalklug aber im Prinzip sagen sie dir was du hören willst!

Gruß

Daliborka

Ob Gmbh oder Nicht spielt im Endeffekt keine Rolle, es sind immer 3 Monate!

§26 III:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Owis nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlunbg weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechst Monate.

Da hilft kein Googlen, sondern nur Nachschlagen in der Gesetzessammlung *GGG*

Zitat:

Original geschrieben von daliborka


Hllöchen,

ich wurde öftermal geblitz :-(

Das dauert meistens so drei Monate bis was kommt!

Ich hab das erste mal auch gedacht da kommt nichts.

Daliborka

Wenn du es nach 3 Monaten bezahlst, bist selber Schuld. Ist nämlich nach 3 Monaten verjährt!

Die Behörde schickt es oft auch nach 3 Monaten raus, weil es genug dumme gibt die es dann trotzdem zahlen!

Hast den Rechtsbehelf noch nie gelesen oder?

Nö, hab das echt nicht gewusst!

Ich wurde vor einpaar tagen erst wieder geblitz, mal schauen wie lange es dauert.

Und diesmal wird es teuer! Kann auch nichts dafür wenn ich im Stress bin.

Zitat:

Original geschrieben von daliborka


Nö, hab das echt nicht gewusst!

Ich wurde vor einpaar tagen erst wieder geblitz, mal schauen wie lange es dauert.

Und diesmal wird es teuer! Kann auch nichts dafür wenn ich im Stress bin.

Hallo,

wie schnell warst du denn?
Was mir nur ein Probleme machen würde wäre, wenn der Lappen weg ist.

Ehrlich gesagt fahr ich jetzt 20 Jahre Auto und hatte noch nie nen´ Punkt in Flensburg.
Aber nach dem heutigen Bußgeldkatalog ist das Punkte sammeln echt leicht geworden, fast wie Paybackpunkte sammeln, höhö

Belehrung, grins!!!
Beim Autofahren sollte "man oder auch frau" sich nicht stressen lassen und schon garnicht wenn man beruflich unterwegs ist, dass ist mir auch wiedermal bewusst geworden, als ich geblitzt wurde.
Jetzt fahre ich wieder bedeutend ruhiger, bei mir wirkt die Verkehrserziehung (Schreck) doch noch ganz gut.

Grüsse Jockel

Zitat:

Original geschrieben von the_shaker_max


Ob Gmbh oder Nicht spielt im Endeffekt keine Rolle, es sind immer 3 Monate!

§26 III:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Owis nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlunbg weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechst Monate.

Da hilft kein Googlen, sondern nur Nachschlagen in der Gesetzessammlung *GGG*

Hallo,

dankeschön du machst mir wenigstens Hoffnung, dass mein Verstoss wirklich am 09.01.2007, nach nun endlich 3 Monaten verjährt ist. 😁

Gruss Jockel!

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