Verjährung Bußgeldverfahren

Opel Tigra TwinTop

Ich war dienstlich für eine GmbH mit ca. 35 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Dies geschah bereits am 10.10.2007, bis heute liegt kein Bußgeldbescheid vor.

Ich habe im Internet gelesen, dass eine Verjährung (bei einer GmbH) bereits nach 3 Monaten eintritt, wenn kein Bescheid vorliegt.

Hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen, ob ich nach dem 09.01.2008 nichts mehr befürchten muss??

Gruss Jockel

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jockel-baer



Hallo,

dankeschön du machst mir wenigstens Hoffnung, dass mein Verstoss wirklich am 09.01.2007, nach nun endlich 3 Monaten verjährt ist. 😁

Gruss Jockel!

Keine Sorge aus der Hoffnung ist Realität geworden*G*

Ist aber erst mit Ablauf des 10.10.08 verjährt. Die Verjährung wird Monatsweise gerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von daliborka


Nö, hab das echt nicht gewusst!

Ich wurde vor einpaar tagen erst wieder geblitz, mal schauen wie lange es dauert.

Und diesmal wird es teuer! Kann auch nichts dafür wenn ich im Stress bin.

Einfach mal kucken wann der Bußgeldbescheid ins Haus flattert!

Falls nur ein Zeugenfragebogen kommt, weil der Wagen nicht auf Dich zugelassen ist hast Glück. Dann kann man immernoch was machen *G*

Zitat:

Original geschrieben von the_shaker_max



Keine Sorge aus der Hoffnung ist Realität geworden*G*

Ist aber erst mit Ablauf des 10.10.08 verjährt. Die Verjährung wird Monatsweise gerechnet.

Hallo,

ist doch wirklich schöööööööööön!

brauch dann nur noch den 10.01.2008 abwarten.

Was meinste wäre entscheident für das Verjährungsdatum, wenn zB. am 11.01.2008 noch ein Bescheid ankäme.
Posteingang, Postausgang, Poststempel, Ausstellungsdatum.

Danke!
Gruss Jockel

Zitat:

Original geschrieben von jockel-baer


Was meinste wäre entscheident für das Verjährungsdatum, wenn zB. am 11.01.2008 noch ein Bescheid ankäme.
Posteingang, Postausgang, Poststempel, Ausstellungsdatum.

Danke!
Gruss Jockel

Weder noch, ein Bußgeldbescheid also ein Verwaltungsakt wird wirksam sobald er in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sprich sobald er in deinem Briefkasten liegt.

Laut § 41 II LVwVfg, gilt ein schriftlicher VA am 3.Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, es sei denn er kommt später beim Empfänger an, im Zweifer muss die Behörde den Zugang nachweisen.

--> sobald die Verjährung rum ist, ist es egal ob noch was kommt oder nicht, es ist zu spät! Der Bußgeldbescheid ist verjährt!

Also wenn bis jetzt nichts im Briefkasten ist dann ist es rum, da du ja Abends nicht mehr unter normalen Umständen in den Briefkasten kuckst. Sprich du kannst den Brief heute nicht mehr erhalten!

@ shaker max,

Briefkasten ist außer den doofen Rechnungen leer geblieben.

Juche😁, danke für deine Antworten, haben mich deutlich beruhigt.

Gruss Jockel🙂

Kein Thema, hab gerne mal wieder in den Gesetzeswälzern gestöbert!

Zitat:

Einfach mal kucken wann der Bußgeldbescheid ins Haus flattert!
Falls nur ein Zeugenfragebogen kommt, weil der Wagen nicht auf Dich zugelassen ist hast Glück. Dann kann man immernoch was machen *G*

Das ist so auch nicht ganz richtig, du hast nur Aussageverweigerungsrecht, wenn eine Verwandte oder Verschwägeerte Person den Wagen gefahren hat. Wenn du ansonsten ne Falschaussage machst oder behauptest, der Fahrer wäre Verwandt/Verschwägert und ist es aber nicht, kanns richtig bitter werden - bis zu einem Jahr Haft und /oder hohe Bußgelder, lieber sein lassen sowas und die Strafe bezahlen.

Und wenn man die Aussage rechtens verweigert, kanns ganz schnell passieren, dass man ein Fahrtenbuch aufgedrückt kriegt, dass man dann monatlich bei der Polizei vorlegen muss. Beim ersten Mal in der Regel nicht, aber wenns öfter vorkommt schon.

Ich habe nie von einer Falschaussage gesprochen!
Klar hat man ein Verweigerungsrecht, aber es gibt noch andere Tricks.... glaub mir habe in Owi-Recht aufgepasst *G*

Hallo, leider hat mich die Polizei am 11.10 2007 mit meinem Handy am Steuer erwischt. Zustellung erfolgte am 18.01.2008 und auf dem Schreiben steht das Datum 10.01.2008. Muß ich zahlen, oder nicht?

Mfg
Korby

Zitat:

Original geschrieben von Korby


Muß ich zahlen, oder nicht?

da das datum zählt was auf dem schrieb steht, und bis zu 10 tage postlaufzeit bei behörden üblich sind musst du zahlen.......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Korby


Muß ich zahlen, oder nicht?
da das datum zählt was auf dem schrieb steht, und bis zu 10 tage postlaufzeit bei behörden üblich sind musst du zahlen.......

Da muss ich Dir wiedersprechen, es zählt das Zustelldatum, die entsprechenden Paragraphen habe ich ja oben schon genannt!

Gib mir bis morgen Zeit, ich muss mal kucken ob das unter die Owis fallen, die in 3 Monaten verjähren oder doch in 6 Monaten.
Kannst ja auch einfach Einspruch einlegen, mit der Begrüdnung dass das Verfahren Verjährt ist und der Brief zu spät zugestellt wurde.
Man erkennt ja schon am Ausstelldatum, dass der Brief zu spät verschickt wurde!

Zitat:

Hallo, leider hat mich die Polizei am 11.10 2007 mit meinem Handy am Steuer erwischt. Zustellung erfolgte am 18.01.2008 und auf dem Schreiben steht das Datum 10.01.2008. Muß ich zahlen, oder nicht?

 

Mfg

Korby

Ja, musst du. Denn du wurdest auf "frischer Tat" ertappt. Somit wurde die Anzeige sofort geschrieben und das Verfahren eröffnet, du hattest auch Wissen davon dass es so war, da du dabei warst, als es passierte. Also musst du zahlen.

MFG
Chris

Zitat:

Korby

Ja, musst du. Denn du wurdest auf "frischer Tat" ertappt. Somit wurde die Anzeige sofort geschrieben und das Verfahren eröffnet, du hattest auch Wissen davon dass es so war, da du dabei warst, als es passierte. Also musst du zahlen.

MFG
Chris

Ich weiß ja net woher du das hast, aber wenn du Dir mal die Gesetz ankuckst, sieht das ein wenig anders aus....

habe jetzt mal gekuckt; lt § 26 III StVg ivm. § 24 StVg ivm. § 49 I 22. StVo ivm. 23 Ia StVo

beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Owi´s, nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid noch öffentliche Klage erhoben ist, danach 6 Monate.

--> Du bist zwar wie Chris sagte bei "frischer Tat" ertappt worden, das ist aber auch nichs anderes wie geblitzt zu werden. Ertappt wurde man ja da acuh bei frischer Tat. Da als du erwischt wurdest, kein Bußgeldbescheid erging, hast ne Verjährung von 3 Monaten.
Ich würde Einspruch einlegen mit der Begründung dass die Owi verjährt ist. Kannst ja noch ein paar schöne Paragraphenketten reinschreiben!

Zitat:

beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Owi´s, nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid noch öffentliche Klage erhoben ist, danach 6 Monate.

Aber genau das wurde getan, und zwar als er erwischt wurde. Klage wurde erhoben.

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