Verjährung Bußgeldverfahren
Ich war dienstlich für eine GmbH mit ca. 35 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Dies geschah bereits am 10.10.2007, bis heute liegt kein Bußgeldbescheid vor.
Ich habe im Internet gelesen, dass eine Verjährung (bei einer GmbH) bereits nach 3 Monaten eintritt, wenn kein Bescheid vorliegt.
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen, ob ich nach dem 09.01.2008 nichts mehr befürchten muss??
Gruss Jockel
37 Antworten
Wieso Klage erhoben? Du hast doch ne Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen? Bist doch noch nciht verklagt worden????
Von was reden wir hier eigentlich?
@Korby, du bist wie du selber ZUGIBTST auf frischer Tat von der Polizei mit dem Handy erwischt worden. Der Tatbestand ist da! Der SCHULDIGE leugnet nicht.
Himmel, was soll das?
Zahl und gut ist. Nimms sportlich und rechne das auf die gefahrenen Kilometer um und lass die Finger vom Handy.
Wenn du meinst uns alle hier zu Mitwissern machen zu müssen, gut. Aber solange hier kein Notar oder Richter oder Anwalt postet, ist alles nur reine Spekulation.
Wo sind wir denn hier!
ach Kaiser seh das doch nicht so eng....
Man muss nicht nur Anwalt zu sein um sich im Owi-Recht auszukennen, es reicht auch ein Verwaltungswirt *G*
und als Verwaltungswirt lernt man die ganzen Tipps und Tricks schon in den Vorlesungen 😉
Das sage ich dem nächsten Polizeihauptwachtmeister auch:
Ach, sieh das doch nicht so eng.
Kaiser warum regst du dich denn so auf? Es wird hier lediglich diskutiert, undw dafür isn Fórum ja da. Wenn ihm oder jedem anderen was hier rumkommt genügt is gut, ansonsten muss man sich eben selbst informieren und/oder zum Anwalt stiefeln.
P.s.: Ich studiere übrigens Wirtschaftsrecht, nur so nebenbei, kenne mich also gut in der Materie aus.
Wenn es schon Lücken gibt die man in Owi-Recht lernt, dann darf man diese doch auch anwenden... hab mich ja nicht umsonst mit dem Mist an der FH 2 Jahre lang rumgeärtgert *G*
Joh is schon recht.
Aber ich finde, wenn man wissentlich (davon gehe ich aus) gegen die Regeln verstößt, sollte man auch dazu stehen. Wenn's um ein Fahrverbot geht und man glaubt Härtefallregeln für sich inanspruch nehmen zu können , oder man glaubt das das Blitzgerät nicht ordnungsgemäß aufgebaut war, oder man nichts getrunken hat und trotzdem das Pustedings Alarm schlägt, dann kann man seine RECHTE vertreten.
Wir sind sicher alle keine Engel und bei solchen Bagatellen sollte man zu seinem Verstoß stehen, wenn man erwischt wird.
Wird aus einer Ordungswidrigkeit bei nicht befolgen oder anfechten, nicht automatisch ein Bußgeldbescheid?
Zitat:
Original geschrieben von Kaiser Wilhelm
Wird aus einer Ordungswidrigkeit bei nicht befolgen oder anfechten, nicht automatisch ein Bußgeldbescheid?
Auf eine Ordnungwidrigkeit folgt entweder ein Zeugenfragebogen zur Ermittlung des Täters, ein Verwarnungsgeld(was noch keinen Bußgeldbescheid darstellt) oder direkt ein Bußgeldbescheid. Es kommt also immer darauf an. Auf das Verwarnungsgeld folgt bei Nichtreagieren ein Bußgeldbescheid, beim Zeugenfragebogen folgen Ermittlungen oder die Verjährjung bzw. Einstellung des Verfahrens!
Ach und bei Anfechten, also Einspruch einlegen, wird der ganze Tatbestand nochmals geprüft und dann folgt u.U. der Bußgeldbescheid!