Verhalten nach Unfall
Hallo.
Am gestrigen Abend hatte ich einen Unfall. Ich war nicht Verursacher und mein Auto wurde stark beschädigt. Die Polizei wurde hinzugerufen (obwohl kein Personenschaden entstand) und ich habe natürlich eine Schadensmitteilung erhalten.
Der gegnerischen Versicherung habe ich den Unfall bereits gemeldet.
Nun habe ich leider keine Ahnung wie es weitergeht. Ich war bei einer Werkstatt und wurde dort zunächst an einen Gutachter verwiesen. Da ich nun von Polizei, meiner Versicherung, der gegnerischen Versicherung und der Werkstatt Unterschiedliches gehört habe, wollte ich mich lieber im Forum informieren.
Ich habe das Auto noch vor der Haustüre stehen. Ist ein Suzuki Splash von EZ 06/11 mit 65 PS und 80.000km.
Der vordere linke Kotflügel, das Vorderlicht und die Motorhaube sind stark beschädigt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Rufe ich jetzt einfach einen freien Sachverständigen an/bringe das Auto zur Dekra und reiche das dabei entstehende Gutachten dann der Versicherung des Gegners ein?
Gibt es Empfehlungen für einen Gutachter oder ist das relativ egal?
Muss ich die Kosten für das Gutachten selbst tragen, oder werden die von der Versicherung des Gegners übernommen?
Danke im Voraus und sorry für die bestimmt schon mal gestellte Frage, aber so ganz sicher bin ich mir nicht was das Vorgehen betrifft.
Beste Antwort im Thema
Wer hier fragt, wie der TE, hat augenscheinlich bisher keinen Unfall erlitten und kennt sich mit der Regulierung nicht aus. Da ist der Tipp, das Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung zu besprechen, eine geistige Fehlzündung. Welches Interesse hat denn die gegn. Versicherung, den TE über all seine Rechte und Ansprüche aufzuklären? Die haben nur ein Interesse, möglichst wenig regulieren zu müssen.
Uwe hat das Prozedere ziemlich gut erklärt.
52 Antworten
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:22:06 Uhr:
Da würde ich mich erst informieren ob das wirklich so ist.
Ich kann dir versichern, daß das wirklich so ist.
Dann nochmal die Frage:
Was soll der Anwalt denn jetzt groß machen? Zuerst kommt das Gutachten, das reicht man ein, dann gehts weiter. Bislang ist doch gar nix passiert was den Anwalt erforderlich macht.
Zitat:
@tomold schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:24:19 Uhr:
Womit das mit dem Rauchen geklärt wäre... 😁
Komisch das es bei einigen immer die ganz große Nummer sein muss, und bei anderen geht es smooth seine Wege... 🙁
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Der Herr Nuhr hat das mal treffend formuliert
@SchwindelZitat:
@Drahkke schrieb am 21. Dezember 2019 um 18:19:13 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 21. Dezember 2019 um 18:07:32 Uhr:
Von welcher Arbeit genau redest du da jetzt?
Prüfung der eigenen Rechtsansprüche als Geschädigter.
Ich zitiere mich zur Beantwortung der Frage gerne noch einmal selbst.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:25:20 Uhr:
Dann nochmal die Frage:
Was soll der Anwalt denn jetzt groß machen? Zuerst kommt das Gutachten, das reicht man ein, dann gehts weiter. Bislang ist doch gar nix passiert was den Anwalt erforderlich macht.
ich verweise nochmals auf die FAQ´s im Versicherungsforum.
Dem TE wurde dargelegt, welche Rechte er als Geschädigter hat.
Ich sehe da keinerlei Verunsicherung.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:25:20 Uhr:
Dann nochmal die Frage:
Was soll der Anwalt denn jetzt groß machen? Zuerst kommt das Gutachten, das reicht man ein, dann gehts weiter. Bislang ist doch gar nix passiert was den Anwalt erforderlich macht.
Lese mal den Thread, bevor du antwortest, denn da findest du schon die Antwort auf deine Frage. Es gibt auch noch ein Beispiel, was passieren kann, wenn das ohne Anwalt schief läuft.
Sorry, aber ich werde das jetzt nicht noch mal nur für dich wiederholen. Mach dir bitte die Mühe zu lesen und wenn du irgendetwas nicht verstanden hast, frage konkret.
Gruß
Uwe
Kann kann kann... passieren kann immer alles. Aber nur weil es in 1000 Fällen 1x passiert muss ich nicht immer die ganze Kapelle vorfahren lassen. Aber wie gesagt, muss jeder selber wissen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:30:23 Uhr:
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:25:20 Uhr:
Dann nochmal die Frage:
Was soll der Anwalt denn jetzt groß machen? Zuerst kommt das Gutachten, das reicht man ein, dann gehts weiter. Bislang ist doch gar nix passiert was den Anwalt erforderlich macht.
Lese mal den Thread, bevor du antwortest, denn da findest du schon die Antwort auf deine Frage. Es gibt auch noch ein Beispiel, was passieren kann, wenn das ohne Anwalt schief läuft.Sorry, aber ich werde das jetzt nicht noch mal nur für dich wiederholen. Mach dir bitte die Mühe zu lesen und wenn du irgendetwas nicht verstanden hast, frage konkret.
Gruß
Uwe
hier wird Ihnen geholfen:
https://kultusministerium.hessen.de/.../...m_sinnerfassenden_lesen.pdf
Ich hatte in diesem Frühjahr genau die gleiche Situation, unverschuldeter Unfall mit einem eher geringwertigen Fahrzeug. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt eben auch noch nicht wirklich mit der Abwicklung auseinandergesetzt hatte, bin ich auf das Angebot des (zunächst über den Schutzbrief meiner eigenen Versicherung vermittelten) Abschleppers eingegangen, der mich an einen mit ihm kooperierenden Anwalt, Mietwagenverleiher und Sachverständigen vermittelt hat.
Im Endeffekt muss ich sagen, dass diese Lösung wahrscheinlich wirklich die Beste ist. Der Sachverständige hat einen im Relation zum üblichen Marktpreis doch sehr guten Wiederbeschaffungswert ermittelt, den ich letzen Endes mit Hilfe des Anwalts dann auch vollständig von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt bekommen habe. Das Fahrzeug wurde direkt vom Abschlepper angekauft, wenig später forderte mich die gegnerische Versicherung noch einmal auf, zu einem m.E. völlig überhöhten Preis an irgendwelche Polen zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt war der Verkauf aufgrund der Empfehlung des Anwalts allerdings bereits abgeschlossen, da dieser schon im Vorfeld vor Falschgeld usw. gewarnt hatte.
Ich würde wirklich empfehlen, den Anwalt hinzuziehen. Es mag jetzt überzogen erscheinen, aber ich bin im Endeffekt mit dieser Lösung völlig schadlos bzw. sogar einem leichten Gewinn gefahren, da sämtliche Kosten für Anwalt, Sachverständigen und Mietwagen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden mussten.
Ist zwar nicht der Restwert, sondern der Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes, den die Versicherung auszahlt, aber das Spielchen mit dem "Angebot von weitweitweg" zu einem utopischen Restwert ist ziemlich normal geworden.