Verhalten nach Unfall
Hallo.
Am gestrigen Abend hatte ich einen Unfall. Ich war nicht Verursacher und mein Auto wurde stark beschädigt. Die Polizei wurde hinzugerufen (obwohl kein Personenschaden entstand) und ich habe natürlich eine Schadensmitteilung erhalten.
Der gegnerischen Versicherung habe ich den Unfall bereits gemeldet.
Nun habe ich leider keine Ahnung wie es weitergeht. Ich war bei einer Werkstatt und wurde dort zunächst an einen Gutachter verwiesen. Da ich nun von Polizei, meiner Versicherung, der gegnerischen Versicherung und der Werkstatt Unterschiedliches gehört habe, wollte ich mich lieber im Forum informieren.
Ich habe das Auto noch vor der Haustüre stehen. Ist ein Suzuki Splash von EZ 06/11 mit 65 PS und 80.000km.
Der vordere linke Kotflügel, das Vorderlicht und die Motorhaube sind stark beschädigt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Rufe ich jetzt einfach einen freien Sachverständigen an/bringe das Auto zur Dekra und reiche das dabei entstehende Gutachten dann der Versicherung des Gegners ein?
Gibt es Empfehlungen für einen Gutachter oder ist das relativ egal?
Muss ich die Kosten für das Gutachten selbst tragen, oder werden die von der Versicherung des Gegners übernommen?
Danke im Voraus und sorry für die bestimmt schon mal gestellte Frage, aber so ganz sicher bin ich mir nicht was das Vorgehen betrifft.
Beste Antwort im Thema
Wer hier fragt, wie der TE, hat augenscheinlich bisher keinen Unfall erlitten und kennt sich mit der Regulierung nicht aus. Da ist der Tipp, das Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung zu besprechen, eine geistige Fehlzündung. Welches Interesse hat denn die gegn. Versicherung, den TE über all seine Rechte und Ansprüche aufzuklären? Die haben nur ein Interesse, möglichst wenig regulieren zu müssen.
Uwe hat das Prozedere ziemlich gut erklärt.
52 Antworten
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 21. Dezember 2019 um 18:07:32 Uhr:
Mal vorausgesetzt, es gibt keine Probleme und die Versicherung zahlt ohne Murren.
Und das weiß man genau wann?
Ach ja... wenn es zu spät für einen Anwalt ist.... 🙂
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 21. Dezember 2019 um 18:07:32 Uhr:
Von welcher Arbeit genau redest du da jetzt?
Prüfung der eigenen Rechtsansprüche als Geschädigter.
Habe den Schaden direkt nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, man kann dennoch noch einen Anwalt einschalten nehme ich mal an.
Ich tendiere gerade dazu mir einen Anwalt zu nehmen, einfach um keinen Fehler aus Versehen zu begehen.
Mein Auto steht wie gesagt noch zu Hause, ein bisschen verunsichert bin ich jetzt diesbezüglich : erstmal nicht zur Werkstatt bringen, richtig? Ich bin nicht so sehr darauf angewiesen, kann vorübergehend eines meiner Eltern haben.
Zitat:
@BB_Adept schrieb am 21. Dezember 2019 um 19:07:56 Uhr:
Habe den Schaden direkt nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet, man kann dennoch noch einen Anwalt einschalten nehme ich mal an.
Ja, definitiv.
Ähnliche Themen
Nimm Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, damit machst Du nichts falsch.
Und - na klar, das geht noch.
Zitat:
@BB_Adept schrieb am 21. Dezember 2019 um 19:07:56 Uhr:
Mein Auto steht wie gesagt noch zu Hause, ein bisschen verunsichert bin ich jetzt diesbezüglich : erstmal nicht zur Werkstatt bringen, richtig? Ich bin nicht so sehr darauf angewiesen, kann vorübergehend eines meiner Eltern haben.
Mache einen Termin bei einem unabhängigen Sachverständigen.
Der sollte dir auch einen Anwalt nennen können, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 21. Dezember 2019 um 19:26:37 Uhr:
Mache einen Termin bei einem unabhängigen Sachverständigen.
Der sollte dir auch einen Anwalt nennen können, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!
Der TE nicht darauf angewiesen, dass er vom Gutachter einen Anwalt genannt bekommt, denn er kennt bereits einen Anwalt, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat. Außerdem empfehle ich, es andersherum zu machen, erst Anwalt und dann Gutachter.
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Zitat:
@fehlzündung schrieb am 21. Dezember 2019 um 18:07:32 Uhr:
Wenn also keine Probleme auftreten, ist dagegen ein paar Papiere hin und herschicken doch ein zeitlicher Klacks.
Tja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär, wär das Leben nicht so schwer. 😉
Ich bin gerade in einem anderen Forum auf diesen Thread gestoßen: Klick mich
Gruß
Uwe
Wer sich keinen Anwalt nimmt, gehört betrogen.
Die hier vom Anwalt abraten... - kann ich nicht sagen, dann würde ich hier rausfliegen, nett ist es jedenfalls nicht.
Leuten finanziellen Schaden zuzufügen ist aber auch nicht nett!
Anwalt brauchst du nicht.
Freu dich, du hast den Jackpot gezogen. Deine Kiste ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, sprich du kriegst den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert ausgezahlt. Dann lässt du dir die Kiste für 200€ mit Teilen vom Schrottplatz reparieren und fährst weiter als wenn nichts gewesen wäre. Gutachten zahlt die Versicherung, außerdem hast du Anspruch über 10 Tage auf einen Leihwagen. Nimmst du den nicht gibt es nochmal Geld on top. Wenn nicht grad dein Herzblut an dem Splash gehangen hat, freue dich über das zusätzliche Taschengeld.
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:12:30 Uhr:
Anwalt brauchst du nicht.
Das weiß man als Geschädigter leider immer erst
nachdem Abschluß des Schadenfalls.
Warum sollte der TE hier ein unnötiges Risiko eingehen?
Man kann halt nie sicher wissen, welches Forenmitglied welche Drogen geraucht hat...
Du wirst erkennen, wer besser zu ignorieren ist.
Weil der Anwalt Geld kostet? Was willst du denn bei einem 2.000€ Auto noch groß mit dem Anwalt erreichen?
Zitat:
@Schwindel schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:22:06 Uhr:
Da würde ich mich erst informieren ob das wirklich so ist.
Da brauche ich mich nicht informieren 🙂