Verhalten nach Absichtlicher beschädigung meines Polo 6n
Hallo Leute,
ich benötige kurz eure Hilfe, wie so oft :-)
Neulich ist mir folgendes passiert.
Ich fuhr durch eine Ortschaft und sah von weitem wie Jugendliche vom Straßenrand wegrannten. Ich war etwa 250m von ihnen entfernt.
Zuerst dachte ich mir nichts dabei, bis es an meinem Auto krachte. Es stand eine leere 0,75Liter Mineralwasserflasche auf der Fahrbahn.
Diese Flasche bemerkte ich in der Dunkelheit viel zu spät und konnte deshalb nicht mehr bremsen.
Daraufhin verfolgte ich einen von den beiden Jungen und stellte diesen wenig später.
Die Polizei wurde verständigt und der zweite Junge (der Täter) war bald gefasst worden.
Der Unfall wurde Protokolliert und der Schaden aufgenommen.
Der Täter ist 15 Jahre alt und stellte die Flasche auf die Straße weil ihm langweilig war.
War seine Aussage vor der Polizei.
Nun stellt sich mir die Frage:
Ich war heute bei meinem Schrotthändler und dieser hat mein beschädigtes Teil nicht. Es muss also neu bestellt werden.
Ich wollte mal gerne wissen, wie ihr nun vorgehen würdet? Adresse des Täters ist Vorhanden und Name des Polizisten auch.
Ich weiß, dass mein Erstazteil nicht die Welt kosten wird, jedoch möchte ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Zuerst mit den Eltern reden um die Auf zu klären, oder zuerst ein Angebot bei einer Werkstatt einholen lassen und dieses dann der Polizei präsentieren?
Ich hänge mal ein Bild meines zerstörten vorderteils mit an. Ich hatte Glück es ist nur das schwarze Teil zerstört worden und nicht die ganze Stoßstange. Nur das Stück, wo die Nebelscheinwerfer reinkommen normalerweise.
Danke für Hilfe
Grimmlin
10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von grimmlin
oder zuerst ein Angebot bei einer Werkstatt einholen lassen und dieses dann der Polizei präsentieren?
Die Polizei interessiert ein Kostenvoranschlag reichlich wenig, die haben mit der Reparatur nichts zu tun.
Mit dem Verursacher bzw. Erziehungsberechtigten klären, wie der Schaden nun bezahlt werden soll.
Ob die den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, oder versuchen dies über eine Versicherung zu regeln, kann dir im Endeffekt egal sein.
Hallo,
zahlt eine Versicherung bei absichtlicher beschädigung??
Ich glaube kaum, wie wollen die es über die Versicherung versuchen?
MfG
Grimmlin
PS:
Was kostet dieses Teil wohl neu?
Der Knabe ist 15 und somit strafmündig nach Jugendstrafrecht.
Adresse steht fest, nun einen Anwalt einschalten und Regressantrag stellen, das Ding verjährt, innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis.
Verjährung läuft schon, seit dem Du die Adresse des Flaschenstellers hast.
Einer derer reicht, Du brauchst nur einen, aus der gemeinschaftlichen Straftat, um Deine Forderungen geltend machen zu können.
Er muss sich drum kümmern, dass die anderen an ihn zahlen, das ist nicht Dein Problem.
Lass das Auto reparieren, die Gesamtrechnung mit der Adresse des hirnlosen in diesem Fall, an Deinen Anwalt, er reicht alles erforderliche ein, bzw. auch an das Zivilgericht weiter, falls es da Probleme gibt.
Zitat:
Original geschrieben von grimmlin
zahlt eine Versicherung bei absichtlicher beschädigung??
Ich glaube kaum, wie wollen die es über die Versicherung versuchen?
Wie gesagt, dass kann dir egal sein, ist nicht dein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von grimmlin
Was kostet dieses Teil wohl neu?
K.A. schätze mehr als 40€ wird das Plastik wohl nicht kosten.
Zitat:
Er muss sich drum kümmern, dass die anderen an ihn zahlen, das ist nicht Dein Problem.
Lass das Auto reparieren, die Gesamtrechnung mit der Adresse des hirnlosen in diesem Fall, an Deinen Anwalt, er reicht alles erforderliche ein, bzw. auch an das Zivilgericht weiter, falls es da Probleme gibt.
Wozu zum Anwalt ? Wenn die Kosten vom Verursacher übernommen werden halte ich den Gang zum Anwalt, in diesem Fall ohne zu wissen wie der Verursacher reagiert übertrieben, ein Anwalt kann noch immer hinzugezogen werden wenn es Probleme mit der Zahlung gibt. Aber bei einem Schaden unter 100€ einen Anwalt von vornherein hinzuzuziehen halte ich für "mit Kanonen auf Spatzen schießen" 😉
Polizeilich aufgenommen wurde der Unfall ja, von daher würde ich es erst auf den "privaten" Weg probieren, handelt sich ja nicht um einen unbezahlbaren Schaden oder Verletzten.
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Zitat:
Original geschrieben von grimmlin
Diese Flasche bemerkte ich in der Dunkelheit viel zu spät und konnte deshalb nicht mehr bremsen.
diese bemerkung würde ich im weiteren verlauf der sache allerdings nicht nochmal wiederholen, sehr gut möglich das die eltern des jungen dir damit selbst die schlinge um den hals legen können!
Hallo,
Danke für eure Postings.
Dann lasse ich das Ding am Wochenende wohl reparieren und gehe mit der Rechnung zu den Eltern und verlange Bares.
Oder wäre es nun besser die Eltern zu informieren? Warscheinlich wissen die von ihrem Glück noch gar nichts?
Ein einaches Gespräch um zu testen, wie sich die Eltern verhalten?
Vllt ist aus diesem Gespräch schon vorher ersichtlich, ob sie einwilligen oder auf stur schalten.
MfG
Grimmlin
Die Eltern werden auf jeden Fall Bescheid wissen. Da der Täter mit 15 nicht volljährig ist, wird die Polizei ihn an seine Erziehungsberechtigten übergeben haben.
Wenn du die Adresse der Eltern hast, würde ich diese erstmal anrufen und fragen, wie die den Vorfall sehen. Wenn das vernünftige Leute sind, werden die dir das Geld auch geben bzw. evtl. anbieten die Reparatur durchführen zu lassen. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du erstmal mit einem Anwalt und den zusätzlichen Kosten drohen, die müssten die dann im Zweifel nämlich auch übernehmen.
Wenn du die Adresse noch nicht hast, wirst du um einen Anwalt nicht drumrumkommen. Die Polizei darf meines Wissens die Adresse nicht einfach rausgeben, da muss ein Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Hallo,
danke für die Postings.
Wie nennt sich denn mein Ersatzteil?
Das ist ja ein Teil der Stoßstange.
Aber wie heißt genau mein Teil und gibt es eine Erstazteilnummer von Vw?
MfG
Grimmlin