Verhalten bei Parkplätzen mit aufstellbarem Bügel

Bei meiner Suche bin ich auf die Frage von opiate gestoßen - die zwar bereits ein paar Tage alt ist - trifft aber meine Frage so ziemlich (mit ein paar Ergänzungen), weshalb ich mir erlaubt habe, die Frage von opiate mal zu übernehmen:

opiate schrieb:

"opiate
Themenstarter
am 10. September 2012 um 22:13
Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä."

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!"

Hierzu würde ich gern wissen, wie es in folgendem Fall aussieht:

Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)

Dieser Umstand hält nun schon über Jahre an. Der Vermieter rät: Man soll sich bilateral einigen.
Hingegen haben freundliche Hinweise und Bitten keinen Erfolg gebracht. Sein Pkw ist und bleibt auf öffentlichem Parkplatz abgestellt, während ich abends kaum bis gar nicht noch einen Parkplatz bekomme.- Hier war und bin ich schon ab und an versucht - wenn kein Parkplatz mehr frei ist, den des Parkplatzbesitzers zu nehmen. Auch wenn es sich nicht gehört!!

Danke für eure Antworten.

66 Antworten

@windelexpress
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Passt immer noch, so alt der Spruch auch ist. 😉

Den meinte ich

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. April 2022 um 19:56:54 Uhr:


@windelexpress
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Passt immer noch, so alt der Spruch auch ist. 😉

Der Spruch ist auch mir nicht unbekannt.
Hat aber die Bedeutung, daß andere Schuld sind, wenn man sich selbst nicht an gültige Regeln hält.

Bei unseren Parkplätzen ist die Zufahrt mit Bügeln abgesichert. Nur die Parkplatzmieter haben einen Schlüssel

Die Bügel sind meistens unten, ausser ein Fremdparker nutzt die vermieteten Parkplätze...zu 95% sind die Bügel dann oben.

Die Falschparker müssen dann klingeln gehen und jemanden mit Schlüssel finden....

Vor Installation der Bügel waren die Parkplätze sehr oft fremdbelegt....nun ist es die Ausnahme

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Schon stark wie schnell hier die Platzhirsche das Thema OT führen. Als ob der erwähnte Parkplatz hier auch nur die Spur einer nicht genehmigten Nutzung aufgewiesen hätte.

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2022 um 19:55:10 Uhr:


Was mache ich nun mit der Garage? Abreißen? Zweites Auto kaufen? Vermieten oder jemandem anbieten geht nicht - der Wohnwagen blockiert ja die Zufahrt.

Zubehör des KFZ und des Wohnwagens dort einlagern. Das wäre in den meisten Fällen noch erlaubt.

Oder bei der örtlich zuständigen Behörde eine Umwidmung zum "Schuppen" beantragen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 20:21:14 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. April 2022 um 19:56:54 Uhr:


@windelexpress
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Passt immer noch, so alt der Spruch auch ist. 😉

Der Spruch ist auch mir nicht unbekannt.
Hat aber die Bedeutung, daß andere Schuld sind, wenn man sich selbst nicht an gültige Regeln hält.

😁 Das ist aber eine wilde Interpretation😁

Zitat:

@Maira schrieb am 8. April 2022 um 11:09:55 Uhr:


Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)

Vergleichbares gab es bei uns. Vermieter stellt Garagen und Stellplätze zur Verfügung (muß er, 1/Partei) ... allenorts im öffentlichen Raum Parklplatzmangel. Die 20 bis 75m weiter laufen scheint einigen doch zu weit zu sein und haben es genauso praktiziert ... damit haben sie anderen natürlich den öffentlichen Parkplatz weggenommen - es gab also reichlich Unruhe.

Natürlich kann ein Vermieter keinem Vorrschreiben nicht im öffentlichen Raum zu parken ... er hat dann aber den Mietern angedroht, bei nicht konsequenter Nutzung, die Vermietung zu entziehen und an andere Interessenten zu vergeben. Das hat gewirkt und zumindest manch einem mit Mietgarage in Bedrängnis gebracht ... in manch einer konnte man nichtmal mehr ein zus. Kinderrad stellen 😁

Ich habe dann die Story mit knappen Parkraum nochmal anders erlebt. 2 Autos und nur eine gemietete Parkmöglichkeit. Das. 2 Auto hat dann sporadisch auch nicht richtig gestanden und gelegentlich kam das Ordnungsamt zur Stippvisite. Irgendwann wurde ein Stellplatz frei und keiner wollte ihn als Erstzuteilung haben ... als bekundete ich Interesse auf einen 2. Mietplatz und bekam ihn auch. Nun steht der Weltuntergang an wenn dann (nur noch) 2x im Jahr das Ordungsamt kommt und etwas um 20€ verhängt ... jetzt stehe ich natürlich in der Schußlinie wie gut ich es hätte ... mein Argument ist dann immer das ich ja quasi die Kosten von 8 Knöllchen im Jahr habe :-( ... das bekommt aber auch nicht jeder gebacken.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 19:52:39 Uhr:


Ich hab in meinem ganzen Leben noch keinen ans Bein gepisst und schon gar nicht bei einer Behörde dazu angerufen.

Wenn mir einer ins Gesicht sagt das ich ja schön blöd bin mich jeden Morgen - früh - aus dem Haus zu qäulen um das Geld für seine Stütze zu bezahlen, mir vom Chef sagen lassen muß was zu tun ist ... und das er "zwangsmaßnahmen" zu unterwandern weiß und mit "ein bischen Schwarz nebenbei" gut durchs Leben kommt ... dann hat er verloren. Ich war erstaunt wie gut eine Behörde dann re-/agieren kann wenn sie defiziele Informationen bekommt ... wer, wann, wo ... Treffer! Andere lästern zwar gerne und tierisch ab, werden aber nicht aktiv.

Ich zahle gerne für Menschen in Not ... nicht aber für vorsätzliche Schmarotzer!

... Sorry für's OT - EOD.

Man bekommt den Eindruck, das andere Leute sich Gedanken um meinen Parkplatz machen müssten ? Ist das so ? Nein, das ist nicht so. Der Besitzer des nicht genutzten Parkplatzes macht sich nicht den Hauch eines Gedanken daran, sich um dich Gedanken zu machen.

In Vierteln mit wenig Parkplätzen ist der Neid derer die einen Platz suchen, auf die die einen Platz haben, groß. Größer wird er nur, wenn derjenige sogar eine nicht genutzte Garage hat...

Was soll ich sagen ?
Ich bin so froh eine Garage zu haben.
Und ich nutze sie sogar gerne.
Ich bin froh das mein Auto drinne steht 🙂

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 11. April 2022 um 12:25:25 Uhr:


In Vierteln mit wenig Parkplätzen ist der Neid derer die einen Platz suchen, auf die die einen Platz haben, groß. Größer wird er nur, wenn derjenige sogar eine nicht genutzte Garage hat...

Ich habe 2 Garagen und einen Carport. An der Strasse ist absolutes Halteverbot und es gibt regelmäßig Tickets.
Habe meinem Nachbarn gegenüber angeboten, er könne meinen (ungenutzten) Carport nutzen, hat er abgelehnt, da es ihm zu weit zu seiner Eingangstür ist.... wohlgemerkt einmal über die Strasse.

Bleibt der Carport halt ungenutzt.

Manch einer trägt sein Ticket halt mit stolz

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. April 2022 um 09:46:10 Uhr:



Natürlich kann ein Vermieter keinem Vorrschreiben nicht im öffentlichen Raum zu parken ... er hat dann aber den Mietern angedroht, bei nicht konsequenter Nutzung, die Vermietung zu entziehen und an andere Interessenten zu vergeben.

Das kann er zwar androhen, aber das wäre sicher kein wirksamer Kündigungsgrund eines Mietvertrags.

Ein gemieteter Parkraum dürfte keinen Mieterschutz beinhalten.

Ok, kommt nicht klar raus, ob mit einer Wohnung gemietet oder ob nur die Garage das Mietobjekt ist. Aber selbst bei letzterem wird es nicht so einfach mit der Begründung. Allerdings dürfte sich da ganz ohne Begründung eine ordentliche Kündigung recht einfach durchführen lassen.

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