Verhalten bei Parkplätzen mit aufstellbarem Bügel

Bei meiner Suche bin ich auf die Frage von opiate gestoßen - die zwar bereits ein paar Tage alt ist - trifft aber meine Frage so ziemlich (mit ein paar Ergänzungen), weshalb ich mir erlaubt habe, die Frage von opiate mal zu übernehmen:

opiate schrieb:

"opiate
Themenstarter
am 10. September 2012 um 22:13
Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä."

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!"

Hierzu würde ich gern wissen, wie es in folgendem Fall aussieht:

Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)

Dieser Umstand hält nun schon über Jahre an. Der Vermieter rät: Man soll sich bilateral einigen.
Hingegen haben freundliche Hinweise und Bitten keinen Erfolg gebracht. Sein Pkw ist und bleibt auf öffentlichem Parkplatz abgestellt, während ich abends kaum bis gar nicht noch einen Parkplatz bekomme.- Hier war und bin ich schon ab und an versucht - wenn kein Parkplatz mehr frei ist, den des Parkplatzbesitzers zu nehmen. Auch wenn es sich nicht gehört!!

Danke für eure Antworten.

66 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 08:35:53 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 08:15:31 Uhr:


Sagen wir mal so.
Was ich in meine Garage stelle,geht Dich nichts an. Selbst wenn sie leer ist,darf ich auf öffentlichen Parkplätzen parken,wie jeder andere Fahrzeugführer auch.

Da irrst Du dich aber gewaltig !
Wirf mal einen Blick in die Garagenverordnung die für Dein Bundesland gültig ist.
Dann weißt Du, was Du in deine Garage stellen darfst und was nicht.

Das stimmt so nicht ganz … mit "Selbst wenn sie leer ist, darf ich auf öffentlichen Parkplätzen parken, wie jeder andere Fahrzeugführer auch." hat er ja völlig recht.

Ja aber bei ner leeren Garage kann dir halt keiner was. Bei einer Vollen könnte es zu einem Problem im Portmonee werden.
Für alle anderen ändert sich nix

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 10. April 2022 um 11:37:04 Uhr:


Bei einer Vollen könnte es zu einem Problem im Portmonee werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis scheint es allerdings äußerst selten zu Sanktionierungen zu kommen.

Bei uns wurden noch nie Garagen kontrolliert. Danach gäbe es locker ein Drittel mehr Parkplätze hier im Wohngebiet. Allein der größte Teil der Fahrzeuge aus dem nebenanliegenden Neubaugebiet (steht aber auch schon 15 Jahre) haben ihre Garage noch nie von innen gesehen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 10. April 2022 um 11:51:44 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 10. April 2022 um 11:37:04 Uhr:


Bei einer Vollen könnte es zu einem Problem im Portmonee werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis scheint es allerdings äußerst selten zu Sanktionierungen zu kommen.

Dürfte ja auch nicht so leicht sein einen Durchsuchungsbefehl für die Garage zu bekommen weil ein Denunziant meint, da steht was anderes als ein Auto drin. Und ein Geisslein würde nie in seinem Leben einen Blick in meine Garagen werfen dürfen.

..das liegt aber zumindest teilweise auch daran, das alte Garagen aus den 60er und 70er Jahren für neue Mittelklasseautos schon zu schmal sind.
Und das Neubauten oft ohne Keller / Speicher gebaut werden... .
... Da kommen dann Fahrräder, Spielzeuge und Gartengeräte in die Garagen rein 😉

Solange sich keiner beschwert werden auch keine Garagen kontrolliert.
Und je nachdem wie man sich beschwert passiert da auch nicht viel.
Wenn es jemand aber ernst meint gibt es halt die Verordnungen an die man sich halten muss…

Aber meist ist die Parkplatz Situation nicht so schlimm wie dargestellt

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 12:01:56 Uhr:



Dürfte ja auch nicht so leicht sein einen Durchsuchungsbefehl für die Garage zu bekommen weil ein Denunziant meint, da steht was anderes als ein Auto drin. Und ein Geisslein würde nie in seinem Leben einen Blick in meine Garagen werfen dürfen.

Ich denke, daß dafür kein Durchsuchungsbefehl benötigt wird.
Ein reiner Verdachtsfall, wenn trotz Garage immer öffentlicher Parkraum beansprucht wird und die Nachbarn sich darüber empören, sollte ausreichen.
Eine Meldung bei der zuständigen Behörde und der Rest wird dann von denen in die Wege geleitet.
Das Interessante dabei ist, Du weißt nichts davon und irgendwann stehen dann die Damen und Herren vor der Tür mit der Bitte, doch mal kurz das Garagentor zu öffnen 😉

Du kannst, nachdem Du die Garage ausräumen durftest weiterhin auf der Straße parken. Alles kein Problem.
Aber ins Fäustchen lachen dann Andere, wenn der Krempel wertvollen Platz im Keller oder sonst wo einnimmt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 16:40:55 Uhr:



Du weißt nichts davon und irgendwann stehen dann die Damen und Herren vor der Tür mit der Bitte, doch mal kurz das Garagentor zu öffnen 😉

Zeig mal den Paragraphen,dass ich einem an der Tür klingelnden Sachbearbeiter in mein Haus/Garage lassen muss.
Selbst die Beamten der Gefahrenabwehr benötigen dazu einen richterlichen Beschluss.
Da kannst Du noch so oft denunzieren, ändern tut sich nichts.
Und im Verwaltungsverfahren wird erst mal ordentlich angehört und Möglichkeit zur Stellungnahme gebeten. Woraufhin natürlich Akteneinsicht beantragt wird, um den Namen des Anscheißers zu erfahren.
Und genau das ist der Grund weshalb soviele Denunzianten sich anonym ausheulen.
Hab ich schon mehrfach auf dem Tisch gehabt und hab mir den Angeschissen vorgeladen,der ohne zu murren erschien und seine Sicht erklärte und natürlich auch gleich wusste,wer ihn da bei 4 Behörden parallel angeschissen hat.
Ich konnte ihn dann beruhigen,dass alle Punkte des Denunzianten nicht zutreffen und er ist mit einem Lächeln um dannen.
1Jahr später kam die gleiche Anzeige mit einer ausführlichen Fotodokumentation wieder bei mir auf den Tisch,nur diesmal mit Absender.
An den Sachverhalten hat sich aber nichts geändert und ein Verfahren musste nicht eröffnet werden.

Manch einer muss echt Freude daran haben seinen Mitmenschen ans Bein zu pinkeln.
Aber wem sag ich das?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 16:40:55 Uhr:


Ich denke, daß dafür kein Durchsuchungsbefehl benötigt wird.
Ein reiner Verdachtsfall, wenn trotz Garage immer öffentlicher Parkraum beansprucht wird und die Nachbarn sich darüber empören, sollte ausreichen.

Da liegst du vollkommen falsch.

Hier greift der Schutz des Art. 13 GG.

Der Begriff der Wohnung ist in Art. 13 GG umfassend zu verstehen:

Das ist jeder nicht allgemein zugängliche feststehende, fahrende oder schwimmende Raum, der zur Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht wird. Der Wohnwagen ist daher genauso geschützt, wie das Hausboot oder das Einfamilienhaus oder die 2-Zimmerwohnung. Ob Mietwohnung oder Eigentum, ob groß oder klein, ob benötigt oder nicht: alles von dem Beschuldigten als Wohnung genutzte umschlossene Raum ist im Sinne von Art. 13 GG eine Wohnung. Wohnung ist hiernach der zu Aufenthalts- oder Arbeitszwecken bestimmte und benutzte Raum einschließlich der Nebenräume und des angrenzenden umschlossenen freien Geländes, auch Tageszimmer, Hotelzimmer, Keller, Speicher, Treppen, Wohnwagen, Wohnschiffe, nicht aber bloße Verkehrsmittel (Kraftwagen). Selbst ein Zelt könnte Wohnung im Sinne von Arbeits- oder Schlafraum sein.

Ebenso fallen die nicht allgemein zugänglichen Geschäfts- und Büroräume, Personalaufenthaltsräume, Arbeitshallen, Werkstätten, Garage, Schuppen, Ställe, Scheunen und ähnliche Räume, nicht aber der Unterkunftsraum eines Soldaten oder Polizeibeamten unter den Begriff des geschützten Raumes (Maunz-Dürig; Grundgesetz Kommentar; Maunz; § 13, Rdnr. 3c). Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (BVerfGE 42, 212 (219)). In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 <107>). In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 51, 97 (107); 96, 27 (40)).

Und diesen schwerwiegenden Eingriff wird sich die Behörde aufgrund Denunziatentums reichlich überlegen.

Da gibt's doch auch irgend so einen Spruch zu

Zitat:

@Harig58 schrieb am 10. April 2022 um 11:55:11 Uhr:


Bei uns wurden noch nie Garagen kontrolliert. Danach gäbe es locker ein Drittel mehr Parkplätze hier im Wohngebiet. Allein der größte Teil der Fahrzeuge aus dem nebenanliegenden Neubaugebiet (steht aber auch schon 15 Jahre) haben ihre Garage noch nie von innen gesehen.

Haben die bestimmt. Nur fahren sie meist nicht von vorne mit einem KFZ hinein, sondern gehen durch die Hintertür um Gartengeräte, Grill, Bierkisten, Hobbyutensilien u.a. zu bewegen ... nun schafft die Fraktion es ab er auch noch gegen (zwangsweise) Falschparker vorzugehen ... allerdings eskalierte bei uns die Situation dann in einer großangelegten Ortsbegehung und dann passiert auch noch das was so nicht kommen sollte. In den richtigen Momeneten ging die richtigen Garagen auf und - noch geiler - ein Volltreffer des nichtregulären parkens passierte spontan. ... Seitdem steht zumindest in jeder Garage schonmal ein angemeldetes KFZ und auch auf jeder Parkfläche ... gemäß Bauauflage 😁

Allerdings hat die Stadt versäumt durchzusetzen das die Garagen nicht trotzdem noch mit reichlich "Speergut" belegt werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 17:27:04 Uhr:



Manch einer muss echt Freude daran haben seinen Mitmenschen ans Bein zu pinkeln.
Aber wem sag ich das?

Weißt Du, Ich hab da grundsätzlich kein Problem damit.
Man könnte sich auch ganz einfach ausgedrückt nur an simple Spielregeln halten, dann müsste man gewissen Mitmenschen nicht ans Bein pinkeln.
Aber so ist das halt, manche nutzen die Anonymität des Internets aus, haben aber im realen Leben auch nicht die Eier in der Hose, wenn die Behörde vor der Tür steht und eine Blick in die Garage werfen möchte.

Mit der Einstellung pinkelst Du ja ebenso den anderen Mitmenschen ans Bein, möchtest aber nicht, daß Dir Jemand ans Bein pinkelt.

Ich hab in meinem ganzen Leben noch keinen ans Bein gepisst und schon gar nicht bei einer Behörde dazu angerufen.
Ein paar Tage leb ich schon und vielleicht kommen noch paar dazu.
Aber so wie Du Dich daran aufgeilst andere anzuscheißen und davon auch noch ergötzend davon erzählst, bäh so will ich nicht sein.
Und wenn ein Behörde unangemeldet vor meiner Tür steht,lass ich die grundsätzlich nicht rein. Schafft nicht mal der Schornsteinfeger.
Termin machen und gut. Muss ich,wenn ich zur Behörde gehe ja auch.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 10. April 2022 um 11:37:04 Uhr:


Ja aber bei ner leeren Garage kann dir halt keiner was. Bei einer Vollen könnte es zu einem Problem im Portmonee werden.
Für alle anderen ändert sich nix

Ich habe 2 Garagen. Eine ins Haus integriert und 1 daneben (Grenzbebauung).
In einer Garage steht der PKW - in der anderen stand der Wohnwagen. Den hat nun vor ein paar Jahren das Zeitliche gesegnet. Der Nachfolger hat Normalmaße (zu hoch) und passt nicht in die Garage. Er steht nun davor (auf eigenem Grund).

Was mache ich nun mit der Garage? Abreißen? Zweites Auto kaufen? Vermieten oder jemandem anbieten geht nicht - der Wohnwagen blockiert ja die Zufahrt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen