Verhalten bei Parkplätzen mit aufstellbarem Bügel

Bei meiner Suche bin ich auf die Frage von opiate gestoßen - die zwar bereits ein paar Tage alt ist - trifft aber meine Frage so ziemlich (mit ein paar Ergänzungen), weshalb ich mir erlaubt habe, die Frage von opiate mal zu übernehmen:

opiate schrieb:

"opiate
Themenstarter
am 10. September 2012 um 22:13
Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä."

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!"

Hierzu würde ich gern wissen, wie es in folgendem Fall aussieht:

Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)

Dieser Umstand hält nun schon über Jahre an. Der Vermieter rät: Man soll sich bilateral einigen.
Hingegen haben freundliche Hinweise und Bitten keinen Erfolg gebracht. Sein Pkw ist und bleibt auf öffentlichem Parkplatz abgestellt, während ich abends kaum bis gar nicht noch einen Parkplatz bekomme.- Hier war und bin ich schon ab und an versucht - wenn kein Parkplatz mehr frei ist, den des Parkplatzbesitzers zu nehmen. Auch wenn es sich nicht gehört!!

Danke für eure Antworten.

66 Antworten

Da geht bei vielen eine wilde Fantasie durch?

WIR besitzen 3 eigene Stellplätze
UND haben 1 angemietet FÜR insgesamt 3 Kfz!

Jetzt rechnet mal schön und erklärt den angemieteten!

Du willst Geisslein ärgern.?

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 11. April 2022 um 20:00:18 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. April 2022 um 09:46:10 Uhr:



Natürlich kann ein Vermieter keinem Vorrschreiben nicht im öffentlichen Raum zu parken ... er hat dann aber den Mietern angedroht, bei nicht konsequenter Nutzung, die Vermietung zu entziehen und an andere Interessenten zu vergeben.

Das kann er zwar androhen, aber das wäre sicher kein wirksamer Kündigungsgrund eines Mietvertrags.

Das haben ein oder 2 prüfen lassen (Mieterschutzbund) ... ich kenne detailierte Argumeantantionslagen natürlich nicht, fakt ist das die garagen seit dem swoeit entrümpelt sind das die Autos nicht nur reinpassen sondern auch reinfahren. gegen Zweckentfremdung kann, ja muß sich der vermieter sogar zur Wehr setzen. Und das man ein Mietverhältnis mit entsprechender Frist nicht aufheben kann wäre mir neu.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 11. April 2022 um 20:16:51 Uhr:


Ok, kommt nicht klar raus, ob mit einer Wohnung gemietet oder ob nur die Garage das Mietobjekt ist.

Wohnung und Stellplatz/Garage sind separat.

Der vermieter hatte nur die auflage je Partei eine Parkmöglichkeit zu schaffen. Diese sind aber nicht mit einer bestimmsten Wohnung verknüpft.

Ähnliche Themen

Zitat:

@situ schrieb am 10. April 2022 um 19:55:10 Uhr:



Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 10. April 2022 um 11:37:04 Uhr:


Ja aber bei ner leeren Garage kann dir halt keiner was. Bei einer Vollen könnte es zu einem Problem im Portmonee werden.
Für alle anderen ändert sich nix

Ich habe 2 Garagen. Eine ins Haus integriert und 1 daneben (Grenzbebauung).
In einer Garage steht der PKW - in der anderen stand der Wohnwagen. Den hat nun vor ein paar Jahren das Zeitliche gesegnet. Der Nachfolger hat Normalmaße (zu hoch) und passt nicht in die Garage. Er steht nun davor (auf eigenem Grund).

Was mache ich nun mit der Garage? Abreißen? Zweites Auto kaufen? Vermieten oder jemandem anbieten geht nicht - der Wohnwagen blockiert ja die Zufahrt.

Nö ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden.

Du machst alles richtig solange deine Garage theoretisch nutzbar ist weil ein Kfz rein passt.

Jemand kann dich „verpetzen“ wenn du in einer Garage Gerümpel stehen hast und dein Kfz draußen auf der Straße steht.
Es kann dich aber niemand „verpetzen“ wenn deine Garage leer ist und dein Auto trotzdem auf der Straße steht.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 11. April 2022 um 20:45:14 Uhr:


Da geht bei vielen eine wilde Fantasie durch?

WIR besitzen 3 eigene Stellplätze
UND haben 1 angemietet FÜR insgesamt 3 Kfz!

Jetzt rechnet mal schön und erklärt den angemieteten!

Neben den 3KfZ noch ein Anhänger, WoMo, Motorrad, Quad,... Oder was auch immer.

Oder die 3Stellplätze liegen nebeneinander und sind nach 60er Jahre Standard.... Es passen nur 2 PKW darauf.

Fast 🙂. Ein Stellplatz ist in der Nähe beim Arbeitgeber angemietet.
Das Parkhaus verdammt eng + zu späterer Stunde ewig einen Parkplatz suchen
Ist nervig bei Schichtdienst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen