Verhalten bei Parkplätzen mit aufstellbarem Bügel

Bei meiner Suche bin ich auf die Frage von opiate gestoßen - die zwar bereits ein paar Tage alt ist - trifft aber meine Frage so ziemlich (mit ein paar Ergänzungen), weshalb ich mir erlaubt habe, die Frage von opiate mal zu übernehmen:

opiate schrieb:

"opiate
Themenstarter
am 10. September 2012 um 22:13
Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä."

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!"

Hierzu würde ich gern wissen, wie es in folgendem Fall aussieht:

Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück. (Und weil jeder weiß, was sich gehört, steht der Platz IMMER leer.)

Dieser Umstand hält nun schon über Jahre an. Der Vermieter rät: Man soll sich bilateral einigen.
Hingegen haben freundliche Hinweise und Bitten keinen Erfolg gebracht. Sein Pkw ist und bleibt auf öffentlichem Parkplatz abgestellt, während ich abends kaum bis gar nicht noch einen Parkplatz bekomme.- Hier war und bin ich schon ab und an versucht - wenn kein Parkplatz mehr frei ist, den des Parkplatzbesitzers zu nehmen. Auch wenn es sich nicht gehört!!

Danke für eure Antworten.

66 Antworten

Alles kein Problem. Park die Kiste auf seinem Platz, wenn er ihn nicht benutzt. Lass den Schluessel aber stecken, damit er dein Auto nutzen kann wenn du es nicht brauchst. Ich denke der ist sicher damit einverstanden. 😉

Das wäre dann ja auch eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Und im Sinne der Politik

Bei mir im Wohnbereich herrscht auch immer Parkplatznot. Weil mehrere Autos in der Familie sind und Garagen nicht genutzt werden. Ein Nachbar benutzt sogar regelmäßig die zwei vorhandenen Besucherparkplätze für seine beiden Fahrzeuge, weil seine Garage ein Materiallager ist. Ansonsten kümmert er sich aber nicht um die Pflege der Gemeinschaftsflächen.
Ich habe meinen Ärger damit bekämpft, dass ich mir eine 2. Garage gekauft habe. Die sind zwar sehr schwer zu bekommen, aber Ausdauer hat sich bezahlt gemacht. Bis dahin habe ich andere Parkmöglichkeiten genutzt, z.B. in Tiefgaragen. Mußte zwar einige Meter zu meiner Haustür laufen, aber die Parkplatzsuche und der Ärger entfiel. Schaue doch mal, ob es so etwas nicht auch in Deiner Nähe gibt und der Ärger verraucht.

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Zitat:

@Maira schrieb am 8. April 2022 um 11:09:55 Uhr:


Der Parkplatzbesitzer - der seinen Bügel nie aufstellt - nutzt den Parkplatz gar nicht bzw. nur im Notfall. Der Mieter stellt also sein Fahrzeug regelmäßig auf öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen ab. Nur, wenn dort kein Parkplatz mehr frei ist, greift er auf seinen eigenen gemieteten Stellplatz zurück.

Frag den Parkplatzbesitzer mal, ob du mit seinem Einverständnis diesen Stellplatz nutzen darfst. Dann weiß er ja, wer drauf steht und wo er Bescheid geben kann, wenn er den Platz doch mal selbst braucht.

.... genau, und dann zahlst du eben einen Obolus pro Monat BAT und beide sind glücklich! 😁

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 10. April 2022 um 00:48:24 Uhr:


Bei mir im Wohnbereich herrscht auch immer Parkplatznot. Weil mehrere Autos in der Familie sind und Garagen nicht genutzt werden. Ein Nachbar benutzt sogar regelmäßig die zwei vorhandenen Besucherparkplätze für seine beiden Fahrzeuge, weil seine Garage ein Materiallager ist. Ansonsten kümmert er sich aber nicht um die Pflege der Gemeinschaftsflächen.

Ist bei mir im Wohngebiet auch so, seit dort vor 4 Jahren ein Mehrfamilienhaus entstanden ist.
Das besitzt zwar eine große Tiefgarage und da ist auch Platz vorhanden für wirklich viele Fahrzeuge, aber es ist ja bequemer, den Nachbarn die Autos vor die Häuser zu stellen.

Wenn die Garage des Nachbarn aber als Materiallager dient, dann wäre bei mir ein Anruf bei der dafür zuständigen Behörde aber sicher.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. April 2022 um 13:03:26 Uhr:


Machen wir es mal anders:

Du parkst auf dem Stellplatz, den ein anderer gemietet hat; weil der sowieso immer "draussen" parkt. Jetzt kommt der nach Hause und sieht deinen Wagen dort.
Du wunderst dich dann am nächsten Morgen, wo dein Auto ist und warum da nun der Mieter des Stellplatzes drauf parkt.

Nachdem es dir dämmert fragst du nach, wo dein Auto ist und zahlst die Gebühren für das Umparken mittels Abschleppers.

Das mit der Abschlepperei ist immer so eine Sache und ob das tatsächlich so einfach wird wie Du dir das vorstellst, wage Ich zu bezweifeln.
Klar kann der Nachbar den Fremdparker erstmal auf seine Kosten abschleppen und später wieder einklagen.
Ob das aber funktioniert, wenn weitere Nachbarn als Zeuge aussagen, daß der private Parkplatz nie benutzt wird und der Nachbar "immer" den öffentlichem Parkraum nutzt.
Zudem könnte man es auch so betrachten, daß der Bügel nicht aufgestellt war und eine Parkplatznutzung durch Fremde dadurch nicht verhindert wurde 😉

Warum,
Möchtest mit der Sachbearbeiterin flirten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 08:06:22 Uhr:


Warum,
Möchtest mit der Sachbearbeiterin flirten

Klären wir doch erst mal die Lage, dann überleg Ich mir ob für ein Flirt noch Zeit ist.
Ist die Frage von Dir "warum" tatsächlich ernst gemeint ?

Sagen wir mal so.
Was ich in meine Garage stelle,geht Dich nichts an. Selbst wenn sie leer ist,darf ich auf öffentlichen Parkplätzen parken,wie jeder andere Fahrzeugführer auch.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 08:15:31 Uhr:


Sagen wir mal so.
Was ich in meine Garage stelle,geht Dich nichts an. Selbst wenn sie leer ist,darf ich auf öffentlichen Parkplätzen parken,wie jeder andere Fahrzeugführer auch.

Da irrst Du dich aber gewaltig !
Wirf mal einen Blick in die Garagenverordnung die für Dein Bundesland gültig ist.
Dann weißt Du, was Du in deine Garage stellen darfst und was nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 08:15:31 Uhr:

Was ich in meine Garage stelle,geht Dich nichts an ...

Das dachte ich früher auch. Ist aber nicht so. Garagen haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Alles andere ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann theoretisch geahndet werden. Das Thema hatten wir hier schon 'mal in einem anderen Thread.

EDIT: Geisslein war schneller.

@TE
Der Eigentümer darf mit seiner Garage und seinem Stellplatz verfahren wie er möchte- solange er sich an die Verordnungen hält.

Selbst wenn der Abstellplatz nicht umfriedet ist, aber eindeutig als nicht öffentlicher Raum und als privat zu erkennen ist (eben die Parkplatzsperre), kann bei der widerrechtlichen Benutzung der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Raum stehen. Dazu ist keine weitere Beschilderung notwendig.

Ich kenne hier übrigens einen Fall, wo ein Grundstücksbesitzer seinen Stellplatz vor der Garage mit einer Sperre versehen hat, selbst aber auf der Straße vor seinem Haus parkt. Ärgerlich, aber nicht grundlos:

Er hatte sich immer über seine zertretene Bepflanzung auf der Fläche neben dem Stellplatz gewundert und war verärgert. Herausgestellt hatte sich dann, dass während seiner Abwesenheit Nachbarn und deren Bekannte und Freunde parkten. Die wussten ja auch, wann der Besitzer nicht zuhause war. Als selbst nach einem Gespräch und eines Hinweises am Garagentor dort weiter geparkt wurde, montierte er die Sperre. Und weil das ständige auf- und abschließen doch recht nervig ist, parkt er halt jetzt auf der Straße.

Am Fallbeispiel von Harig58s Nachbar erkennt man, weshalb es Schuhe mit Klettverschluss gibt: das Binden von Schnürsenkel empfindet Mancher als zu aufwändig.

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