Verdecksteuerung C70
Hallo C70II Gemeinde,
Bald gibt es die Verdecksteuerung Smart Top (Mods4cars) für unseren C70II. Erstes Video gibt es schon.
http://www.youtube.com/watch?v=TBGZNptxX44
Bis zum 21.12. wird es möglicherweise auf den Markt kommen.
Mehr Info bei http://forums.swedespeed.com/zerothread?id=130588
Gruß
Graf001
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
Hallo zusammen,
jetzt habt ihr mich wild gemacht 😉
Wie geht ihr mit dem Kleingedruckten um ? :
GrußTorsten
Hallo Torsten.
Ich ignoriere das Kleingedruckte. Wenn ich an oder in meinen Fahrzeugen immer nur das an/eingebaut hätte was man nach den D-Gesetzen oder AGB darf und nicht darf hätte ich nur halb soviel Spaß mit meinen Fahrzeugen gehabt. Zuletzt ein ohne ABE angebauter Auspuff an meinem Motorrad ( Laut mußte er sein ) 😁.
Außerdem sieht man das Dachmodul überhaupt nicht und läßt sich "im Notfall" innerhalb weniger Minuten ausbauen.
Ich muß es haben (auch mit dem Kleingedruckten).
Gruß
Willi
201 Antworten
Die Diskussionen hier um die Sicherheit und Garantie sind teils einfach nur schrecklich..
Wir verkommen immer mehr dazu, alles sicherer machen zu wollen,
aber genau das kann auch Leben kosten, ist also auch keine Garantie wenn einem das Leben einholt.
Bsp gefällig.; http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/26679376
Ohne Helm würde der Knabe noch Leben!
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
- Seit 2 jahren habe ich das Cabrio - Modul
- Seit 3 Jahren das Diesel Tuning Modul für D5 (Leistungskurve wie Heico)
- Ich besitze auch das Volvo Electronic Wiring Diagram (EWD)
und das DiCE--Diagnostic Communication Equipment mit allem..
Meine Erfahrungen zum Modul;
Vorweg arbeitet das Modul sehr zuverlässig!
Das Modul kann für die Diagnostic ausgeschaltet werden per Schalter,
wobei ich es im Volvo Diagnostic nicht gesehen habe!
Praktisch, die Schalter für Dach und Fenster müssen nicht mehr so dämlich gehalten werden.
Die Fenster haben sowieso einen unabhängigen Einklemmschutz, der dann auch greift!
Bleibt noch das Dach, Kinder schauen aber immer nur begeister zu, bis jetzt kam noch niemandem
in Sinn die Finger hinein zu halten.
Keine Mechanischen Probleme, schon hundert mal geöffnet während dem fahren.
Das einzige was ich nicht mache ist bei schlechter holperstrasse während dem fahren zu öffnen.
Garantiefall;
Es liegt halt bei jedem selber auf die Idee zu kommen, die Module bei Technischen Problemen zu entfernen!
- Für das Cabrio Modul heisst das 20 min arbeit.
- Für das Dieseltuning heisst das weitere 10 min arbeit.
Ansonsten kann ich nur lachen über solche Rechnungen wie weiter oben beschrieben!
Nach entfernen ist absolut nichts zu sehen, es gibt keine Diskussionen zur Garantie!
Einmal habe ich beides entfernt, dies um ein Garantiefall für meine Standheizung
zu beanspruchen.
Lange wurde gesucht (Auto 4 mal in Garage jeweils mehrere tage)
Keine diskussionen bezüglich Garantie, neue Ebersprecher wurde eingebaut.
Motor erhielt Software update
Es grüsst euch
SwissWarDriver
Zitat:
Original geschrieben von WarDriverII
Die Diskussionen hier um die Sicherheit und Garantie sind teils einfach nur schrecklich..
Wir verkommen immer mehr dazu, alles sicherer machen zu wollen,
aber genau das kann auch Leben kosten, ist also auch keine Garantie wenn einem das Leben einholt.
Bsp gefällig.; http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/26679376
Ohne Helm würde der Knabe noch Leben!
Hej dazu fällt mir nur ein das ein tragisches Unglück wie in diesem Fall, keine Aussage zulasst das Helme nicht die Sicherheit erhöhen.
Ist ME nach am Thema vorbei.
Zitat:
Garantiefall;
Es liegt halt bei jedem selber auf die Idee zu kommen, die Module bei Technischen Problemen zu entfernen!
- Für das Cabrio Modul heisst das 20 min arbeit.
- Für das Dieseltuning heisst das weitere 10 min arbeit.
Das ist eine vorsätzliche Täuschung des 🙂. Wenn wir für uns beanspruchen einen zuverlässigen und integeren 🙂 zu haben ist diese Täuschung für mich nicht OK.
Wenn wir so mit unserem Umfeld umgehen, brauchen wir uns nicht zu wundern das jeder jeden versucht ab zu zocken und zu verar...
Eine Anmerkung vielleicht zu Deiner Signatur:
Zitat:
Jedem das seine, mir etwas mehr ...
Ich würde mir wünschen es ist nur ein "cooler Spruch" und nicht deine ernsthafte Auffassung.
Havaru
Hallo zusammen,
ich lese das Thema schon eine ganze weile mit, und muß jetzt auch mal mein Wissen dazu wiedergeben.
Ich arbeite bei einer der größeren Versicherung im deutschprachigen Raum, und habe mich Interesse halber mal mit unseren (Rechts)Experten für den KFZ Bereich unterhalten.
Wie einer der vorschreiber hier in diesem Beitrag schon erwähnt hat, verliert man durch den Einbau des Dachmoduls die ABE.
Das wiederum bedeutet: KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ MEHR!!!
Und das nicht nur wenn etwas passiert während der Dachöffnung oder Schließung.
Da heutzutage immer mehr mit der Elektronik im Auto gemacht werden kann wird bei größeren Schäden meist immer auf evtl. Manipulationen speziell im elektronischen Bereich geachtet.
Also ich würde mir das 2 mal überlegen so ein Modul einzubauen und den Versicherungsschutz zu riskieren.
Es muß noch nichtmal so sein, daß man selber einen Unfall baut, auch die Versicherung des Unfallpartners kann versuchen auf Grund fehlender ABE die Zahlung zu verweigern, daß läuft 100% sicher auf einen längeren Rechtsstreit raus.
Und wenn es einen heftigen Klatscher gibt und man keine Gelegenheit mehr hat das Modul zu entfernen und der Gutachter/die Werkstatt findet es dann zahlt man selber alles.
Weiß nicht ob man wegen ein bißchen Bequemlichkeit und Spieltrieb sein ganzen Leben u.U. Schulden abzahlen will.
Und die private Haftpflich greif hier ganz sicher nicht, so nach dem Motto habe ich grob fahrlässig mein Auto umgebaut und Mist gemacht.
schönes WE allen!!
Kai
Hallo Kai,
danke für die Informationen zur Lage aus Sicht der Versicherung. Ich dachte es mir schon, dass die Sache mit der nachträglichen Veränderung der Elektronik des Fahrzeugs mit einer Verdecksteuerung eine ziemlich heikle Angelegenheit sein kann. Ich lass bestimmt die Finger von so einen Zeug, da ich keine Freude an längeren Auseinandersetzugen vor Gericht haben würde.
Gruss Neo
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" Ich lass bestimmt die Finger von so einen Zeug..."
Das ist auch besser so, so lebensalltagserfahrene und andere-belehren-müssende Bedenkenträger wie Du klemmen sich da garantiert die Finer drin.
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Auch schon mal über die ökologische Seite nachgedacht? Modulnutzer öffnen und schließen ihr Dach während der Fahrt oder ohne laufenden Motor via Batterie. Bedenkenträger verpesten bei pro Dachöffnung/-schließung fröhlich die Umwelt durch mindestens 30 sekündiges, völlig unnützes Laufenlassen der Motoren. Bei geschätzten 200 Dachbewegungen pro Jahr rund Fahrzeug kommt da einiges zusammen...
Zitat:
Original geschrieben von HeikoC70
...Auch schon mal über die ökologische Seite nachgedacht? Modulnutzer öffnen und schließen ihr Dach während der Fahrt oder ohne laufenden Motor via Batterie.
Vielleicht geht es bei Bedenkenlosen ja auch ohne Modul im Stand ohne laufenden Motor, zumindest bei mir geht das...
Gruss Neo
Mensch Kinners ... habt euch lieb.
Gestern war Valentinstag, also können wir doch jetz alle wieder lieb zueinander sein.
Die einen schwören auf das Dachmodul (mich eingeschlossen) und die anderen verteufeln es ... so wie ich das sehe, gibt es dazwischen nix.
Es ist schön zu sehen welche Meinung jeder vertritt, aber mann muss sich doch deswegen nicht gleich streiten.
An der Meinung anderer ändert das eh nix.
Mein Dachmodul arbeitet jedenfalls zuverlässig, fehlerfrei und macht das Cabriofahren noch eine Prise angenehmer.
[meine Meinung]Und wenn ein "isch hab 300PS BMW und bin dä coolstä auf dä schulhof" beim Einbau gepfuscht hat, dann ist er wohl selbst schuld.[/meine Meinung]
Schönen Gruß
Winni
Das ist doch nichts neues und steht sogar in der Anleitung zu dem Modul:Zitat:
Original geschrieben von CaptainTrips
Hallo zusammen,Ich arbeite bei einer der größeren Versicherung im deutschprachigen Raum, und habe mich Interesse halber mal mit unseren (Rechts)Experten für den KFZ Bereich unterhalten.
Wie einer der vorschreiber hier in diesem Beitrag schon erwähnt hat, verliert man durch den Einbau des Dachmoduls die ABE.
Das wiederum bedeutet: KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ MEHR!!!
Kai
"Dieses Produkt wurde zertifiziert und zugelassen nach EU-Richtlinie ECE R10 Rev 03 und besitzt das E13 Zertifikat E13 10R - 03 10070. Es besitzt keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Der Einbau des Produkts kann zum Erlöschen der EG Typgenehmigung führen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Einbau und Betrieb für Ihren Verwendungszweck zulässig ist."
Ich habe es trotzdem eingebaut und dieses sollte auch jeder für sich entscheiden.
Zitat:
Das ist doch nichts neues und steht sogar in der Anleitung zu dem Modul:
"Dieses Produkt wurde zertifiziert und zugelassen nach EU-Richtlinie ECE R10 Rev 03 und besitzt das E13 Zertifikat E13 10R - 03 10070. Es besitzt keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Der Einbau des Produkts kann zum Erlöschen der EG Typgenehmigung führen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Einbau und Betrieb für Ihren Verwendungszweck zulässig ist."
Ich habe es trotzdem eingebaut und dieses sollte auch jeder für sich entscheiden.
Das ist sicher richtig.
Jeder sollte das für sich entscheiden.
Sehe ich als überzeugter Liberaler
(Hat nicht unbedingt was mit F.D.P. zu tun)
auch so.
Nur:
Jeder muss sich auch über die eventuellen Konsequenzen seines eigenen Handelns im Klaren sein.
Und dabei seltene aber mögliche Konsequenzen bei seiner Entscheidung
selbstberücksichtigen.
Konkret:
- Offensichtlich erlischt beim Einbau des Moduls die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Sieht ja selbst der Hersteller so.
- Daraus folgt, dass bei Unfällen, die der Fahrer des Fahrzeugs verursacht, die Haftpflichtversicherung für den entstehenden Schaden nicht eintreten muss.
- Das gilt auch bei eintretenden Schäden, die völlig unabhängig vom Öffnen und Schließen des Daches sind. Beispielsweise, wenn man auf schneeglatter Straße vor einem Kindergarten mit geschlossenem und in keiner Weise betägtigtem Verdeck ins Rutschen gerät und ein Kind (oder mehrere...) anfährt.
- Wenn man Glück hat, klingt pervers und ist es auch, stirbt das Kind, dann beträgt der Schaden einige Zehntausend Euro.
- Wenn man Pech hat, klingt pervers und ist es auch, überlebt das Kind schwerst behindert, dann beträgt der Schaden einige (Zehn)Millionen Euro.
- Diesen Schaden, ergo diese Kosten, trägt dann nicht die Haftpflichtversicherung, sondern der Verursacher des Unfalls. Also der, der "das Modul" eingebaut hat in seinem Auto.
Dasselbe gilt natürlich für alle Einbauten, die die ABE erlöschen lassen. Sei es der röhrende Auspuff oder auch das kleinere Ritzel am Mofa.
Ich wiederhole mich gerne: Jeder möge das selbst entscheiden, ob er dieses Risiko tragen möchte.
Es ist sicher klein, aber es ist nicht "null".
Mir persönlich ist das Risiko zu groß.
Ich möchte nicht ohne im Schadenfall einstehende Haftpflichtversicherung durch die Gegend fahren.
Oder, besser gesagt: Es wird mir zu groß sein, da mein C70 erst für Anfang Juli 2011 avisiert ist.
(Daher habe ich mich auch noch nicht für den großen Ringelpietz im Neandertal angemeldet. Wäre ja irgendwie doof, wenn das Ding dann noch nicht da wäre.... Und ich mit meinem Renault Twingo anreisen müsste.....)
Gruß
Uwe
Zitat:
Original geschrieben von doktorchen [/i
- Diesen Schaden, ergo diese Kosten, trägt dann nicht die Haftpflichtversicherung, sondern der Verursacher des Unfalls. Also der, der "das Modul" eingebaut hat in seinem Auto.
Hej,
ich habe ja zu diesem Thema schon meine Auffassung geäußert, ich bin ähnlicher Meinung wie Du.
Nur habe ich im Kopf das bei den Haftpflichtversicherungen die Pflicht besteht den Schaden zu begleichen. Allerdings können Sie im Anschluß den Kfz-Halter in Regress nehmen, wenn ein Verstoß des Versicherungsvertrages vorliegt. Beim betreiben von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis wäre das nach m E der Fall.
Gruß havaru
Zitat:
Original geschrieben von CaptainTrips
Hallo zusammen,ich lese das Thema schon eine ganze weile mit, und muß jetzt auch mal mein Wissen dazu wiedergeben.
Ich arbeite bei einer der größeren Versicherung im deutschprachigen Raum, und habe mich Interesse halber mal mit unseren (Rechts)Experten für den KFZ Bereich unterhalten.
Wie einer der vorschreiber hier in diesem Beitrag schon erwähnt hat, verliert man durch den Einbau des Dachmoduls die ABE.
Das wiederum bedeutet: KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ MEHR!!!
Und das nicht nur wenn etwas passiert während der Dachöffnung oder Schließung.
Da heutzutage immer mehr mit der Elektronik im Auto gemacht werden kann wird bei größeren Schäden meist immer auf evtl. Manipulationen speziell im elektronischen Bereich geachtet.Also ich würde mir das 2 mal überlegen so ein Modul einzubauen und den Versicherungsschutz zu riskieren.
Es muß noch nichtmal so sein, daß man selber einen Unfall baut, auch die Versicherung des Unfallpartners kann versuchen auf Grund fehlender ABE die Zahlung zu verweigern, daß läuft 100% sicher auf einen längeren Rechtsstreit raus.Und wenn es einen heftigen Klatscher gibt und man keine Gelegenheit mehr hat das Modul zu entfernen und der Gutachter/die Werkstatt findet es dann zahlt man selber alles.
Weiß nicht ob man wegen ein bißchen Bequemlichkeit und Spieltrieb sein ganzen Leben u.U. Schulden abzahlen will.
Und die private Haftpflich greif hier ganz sicher nicht, so nach dem Motto habe ich grob fahrlässig mein Auto umgebaut und Mist gemacht.schönes WE allen!!
Kai
DAS IST DOCH ALLES QUATSCH!!!
schau mal auf folgende Website nach:
http://www.motorroller-info.de/abe___gutachten.html
ist zwar für Motorroller aber das ist doch ganz deutlich erklärt wann die BE erlischt.
Wann erlischt die BE ?
Früher vor 1994 war das ganz einfach: Die BE erlischt wenn das Fahrzeug nicht mehr der ABE entspricht. Das hat aber zur Kriminalisierung von Leuten geführt, die nur einen anderen Lenker oder sonst. Kleinkram angebaut haben. Das war dann “Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis'' und hatte unter anderem den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Hier hat der Gesetzgeber gemerkt und die StVZO dahingehend geändert, daß nur noch eine Änderung der Abgas- und Geräuschemissionen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu Folge hat.
Beispiele dafür sind:
Auspuffanlage (Krümmer, Schalldämpfer)
Vergaser
Vergaserbedüsung
Übersetzung (Primär- und Sekundär-)
Leistungsänderungen
Luftfilter (=Ansauggeräuschdämfung)
Dies bedeutet aber nicht, daß andere Änderungen “erlaubt'' sind und ihr wid tunen dürft. Andere Veränderungen am Scooter führen eben nur nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das beliebte Entfernen der Hinterradabdeckung (''Spritzschutz''😉 ist z.b. zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Der Roller entspricht dann nämlich nicht mehr den Vorschriften der StVZO
ODER HIER....
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312]FAQ: Wann ist die Betriebserlaubnis erloschen?[/
Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
______________________________________
Mit dem Dachmodul ist nichts ausgetauscht, keine Veränderung der Bauteile und nichts entfernt.
Wenn du dein Radio austauscht durch einen mit DVD-Player ist der BE auch damit erlöscht....???? 🙂😁😕😎🙄
bin gespannt was ihr dazu sagt!
Hallo zusammen.
Habe mich bei meiner KFZ-Versicherung erkundigt und folgende Antwort bekommen:
Wer sich so ein Modul einbaut, der verliert bei einem Unfall nicht automatisch den Versicherungsschutz !
Diese Aussage wäre "Schwachsinn" !
Nur wenn der Unfall durch das Modul verursacht wurde hätte ich ein Problem.
So und nun: Besserwisser und Klugsch....... bitte das Gegenteil behaupten ! 😎
cabrio...
so seh ich das auch...denn wenn ich einen normalen auffahrunfall habe,wer kontrolliert bei einen cabrio ob er eine andere verdecksteuerung verbaut hat als orig. ? ich glaub einfach das es hier extreme fälle sind und einige das zu genau nehmen.wem es gefällt nsolls einbauen-nur wenns dan probleme giebt und das modul die elektronic des origals entschärft...ja,dann erklär das mal deinen 🙂 .
wolffi65
Zitat:
Original geschrieben von cabrio32
...Habe mich bei meiner KFZ-Versicherung erkundigt und folgende Antwort bekommen:...
Da hat jemand bei einer Versicherung eine (telefonische/mündliche?) Auskunft erteilt, und du nimmst das ernst? Es gibt viele Versicherungen in vielen Ländern und diese
eineAuskunft soll ein "Freifahrschein" für alle sein? Das ist wohl eher sehr Blauäugig...
Weiterhin wurde weiter oben ein wichtiger Aspekt des deutschen
Gesetzestextes zur Betriebserlaubnisunterschlagen:
Zitat:
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Wenn durch den Betrieb der Verdecksteuerung während der Fahrt die Heckleuchte und oder dritte Rückleuchte abgedeckt wird, ist das eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Weiterhin wird das Modul am Fahrzeug-Can-Bus angeschlossen. Dies kann unfallrelevante Störungen der Fahrzeugelektronik auslösen. Hier bezweifle ich mal die Fachkompetenz eines beliebigen normalen Sachbearbeiters einer Versicherung, der vermutlich eher keine Kenntnisse über Fahrzeugbussysteme hat. Zumindest ist mir kein Hersteller bekannt, der mir eine Zusicherung gibt, dass am Fahrzeugbus keine Gefährdung durch das Modul geschieht.
Zum Autoradio: Dies wird normalerweise nicht an sicheheitsrelevante Baugruppen angeschlossen, kann aber durchaus auch in der Lage sein, einen Unfall auszulösen, wenn es z.B. nicht richtig befestigt ist, oder durch eine Fehlfunktion eine Ablenkung des Fahrers auslöst.
Solange selbst die Hersteller der Module keine Gutachten beilegen oder entsprechende Zulassungsfreiheit attestieren, ist der Fall für mich zumindest offensichtlich.
Gruss Neo
Zitat:
Original geschrieben von Nomen_est_Omen
Da hat jemand bei einer Versicherung eine (telefonische/mündliche?) Auskunft erteilt, und du nimmst das ernst? Es gibt viele Versicherungen in vielen Ländern und diese eine Auskunft soll ein "Freifahrschein" für alle sein? Das ist wohl eher sehr Blauäugig...Zitat:
Original geschrieben von cabrio32
...Habe mich bei meiner KFZ-Versicherung erkundigt und folgende Antwort bekommen:...Gruss Neo
Hej,
ich habe jeden Tag mit Versicherungen geschäftlich zu tun. Am Telefon und bei Abschlüssen ist alles kein Problem, wenn jedoch der Versicherungsfall eintritt dann versuche doch mal die Aussage von dem Sachbearbeiter zu bekommen der sich daran erinnert das der Versicherungsnehmer angerufen hat. 😉
So lange diese Aussage nicht schriftlich vorliegt, dass der Versicherer kein Problem mit einem An- / Einbauteil hat, das ohne ABE betrieben wird, ist das mündliche Versprechen nichts wert.
Gruß havaru