Verbrenner (MHEV): Frage zu Vorklimatisierung und Warmlaufenlassen

Die neuen 48V MHEV von Stellantis (ehemalige PSA Kernmarken) bieten die Möglichkeit einer Vorklimatisierung des Innenraums auf eine fest eingestellte Temperatur von 21C. Im Handbuch heißt es dazu:

Zitat:

Die vordefinierte Klimatisierung kann nur beginnen, wenn alle Türen verriegelt, Fenster und Motorhaube geschlossen sind.
Die vordefinierte Klimatisierung startet den Motor des Benzinfahrzeugs.
Die vordefinierte Klimatisierung ist auf einen Zyklus von 20 min beschränkt. Ein zweiter Zyklus kann nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug gefahren ist.

Die 48V MHEV haben keinen elektrischen Klimakompressor, deshalb ist rein technisch nachvollziehbar, warum der Verbrennungsmotor laufen muss.

Fragen: Wo ist aber der Unterschied zum "normalen" Warmlaufenlassen? Gibt es bei Nutzung der Vorklimatisierung auch ein Bußgeld?
Rein technisch dürfte es keinen Unterschied machen, da in beiden Fällen der Verbrennungsmotor im Stand läuft und entweder heizt oder kühlt.

Gibt es Erfahrungen dazu? Gibt es solch eine Funktion auch bei anderen Fahrzeugen?

Bitte eine sachliche Diskussion führen!

64 Antworten

Ich behaupte hohe Lastanforderung hat nicht zwangsweise was mit der Drehzahl zu tun ... ich kann hohe lastanforderung bei niedrigem Drehzahlniveau provozieren, bei dieseln z.B. Pedal to the metal den Berg hoch und trotzdem unter 2000 u/min, dabei merkt man dann schon das ordentlich Wärme produziert wird...

Hilft ja nicht. Ohne Sicht sollte man nicht losfahren. Morgens habe ich das Problem dank Garage zwar nicht, aber wenn ich abends zum P&R komme und das Auto ist (tagsüber) zugefroren oder eingeschneit (kommt selten vor) - da kann es verboten sein wie es will - ich starte zuerst den Motor und kratze dann frei. Praxis geht vor Gehorsam.

Zitat:

@tartra schrieb am 25. November 2024 um 14:57:17 Uhr:


Ich behaupte hohe Lastanforderung hat nicht zwangsweise was mit der Drehzahl zu tun ... ich kann hohe lastanforderung bei niedrigem Drehzahlniveau provozieren, bei dieseln z.B. Pedal to the metal den Berg hoch und trotzdem unter 2000 u/min, dabei merkt man dann schon das ordentlich Wärme produziert wird...

Leistungsanforderung, nicht Lastanforderung. Leistung = Drehmoment x Drehzahl. Daran erkennt man, dass die Drehzahl doch zwangsweise eine Auswirkung hat. Und da bei höherer Drehzahl auch mehr Kraftstoff verbrannt wird, führt dies zu mehr Wärme. 😉

War hier gar nicht das Thema.

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Also ich hab seit 50 Jahren die verschiedensten Autos an den unterschiedlichsten Orten. Warmlaufenlassen war bei mir nie nötig.

Es gab jetzt mehrere Hinweise beim Thema zu bleiben und keine OT Diskussion zu führen. Offensichtlich können oder wollen sich einige User nicht daran halten. Daher wurden jetzt einige Beiträge gelöscht.
Weitere Kommentare, die nichts mit dem Thema zu tun haben und/oder OT sind, werden kommentarlos gelöscht und ggf. erhält der Autor dann auch eine kurze Auszeit.

Zitat:

@206driver schrieb am 26. November 2024 um 07:19:00 Uhr:


Es gab jetzt mehrere Hinweise beim Thema zu bleiben und keine OT Diskussion zu führen. Offensichtlich können oder wollen sich einige User nicht daran halten. Daher wurden jetzt einige Beiträge gelöscht.
Weitere Kommentare, die nichts mit dem Thema zu tun haben und/oder OT sind, werden kommentarlos gelöscht und ggf. erhält der Autor dann auch eine kurze Auszeit.

Dann hier nochmal eine Aussage einer Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht. Ev. hilft die dir weiter.

Angesichts des umweltschützenden Charakters der Vorschrift geht das Interesse des Umweltschutzes dem Interesse des Fahrzeugführers an Annehmlichkeit und Bequemlichkeit grundsätzlich vor.

So, inzwischen habe ich auch alle Rückmeldungen erhalten.

Wenn ich alles so weit richtig verstanden habe ist die Vorklimatisierung beim MHEV auch in DE legal, weil:

  • es sich um eine integrierte Funktion des Fahrzeugherstellers handelt,
  • die Funktion automatisch gestartet wird und nicht manuell (Türen öffnen, Motor "per Hand" starten) und
  • es ein definiertes Ende gibt (maximal 20 Minuten oder bis 21C im Innenraum erreicht sind).

Hier nun einige der Antworten im Detail.

Peugeot Kundenbetreuung:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unterschied zur normalen Warmlaufphase:

Technisch gesehen gibt es in der Tat einen Unterschied zwischen dem normalen Warmlaufenlassen des Motors und der Vorklimatisierung:

Zweck des Betriebs:
Bei der normalen Warmlaufphase des Motors geht es vor allem darum, den Motor auf Betriebstemperatur zu bringen, was vor allem den Öldruck und die Motorleistung betrifft. Dies wird oft bei kalten Temperaturen oder beim Kaltstart durchgeführt, um den Motor zu schonen und eine effiziente Leistung zu gewährleisten. Der Motor läuft in der Regel, ohne dass zusätzliche Systeme wie die Klimaanlage aktiviert werden.

Zweck der Vorklimatisierung:
Die Vorklimatisierung ist ein speziell darauf ausgelegtes System, das den Innenraum des Fahrzeugs auf eine vordefinierte Temperatur bringt (in diesem Fall auf 21°C), ohne dass der Fahrer im Fahrzeug sein muss. Hier wird der Motor genutzt, um entweder die Heizung oder Kühlung zu betreiben, abhängig von den äußeren Bedingungen. In diesem Fall ist der Betrieb des Motors direkt an die Klimaanlage gekoppelt, um den Innenraum auf eine komfortable Temperatur zu bringen.

Der wesentliche Unterschied liegt also im Zweck des Motorbetriebs – beim normalen Warmlaufenlassen des Motors geht es primär um die Funktionalität des Motors selbst, während bei der Vorklimatisierung der Motor nur dafür läuft, um den Innenraum zu temperieren.

Die Frage, ob bei Nutzung der Vorklimatisierung ein Bußgeld droht, ist etwas komplexer und hängt von den lokalen gesetzlichen Bestimmungen ab:

Abgasnormen und StVO:
In vielen Ländern ist es verboten, den Motor bei ausgeschaltetem Fahrzeug unnötig laufen zu lassen, da dies zu unnötigen Emissionen führt und die Luftqualität verschlechtert. In Deutschland beispielsweise regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass das unnötige Laufenlassen des Motors auf öffentlichen Straßen verboten ist (§ 30 StVO). Ein Bußgeld kann verhängt werden, wenn der Motor im Stand unnötig läuft – unabhängig davon, ob es sich um eine "normale" Warmlaufphase oder eine Vorklimatisierung handelt.

Ausnahmen für Fahrzeugtechnologien:
Bei modernen Fahrzeugtechnologien wie der Vorklimatisierung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen könnte es je nach Land spezielle Regelungen oder Ausnahmen geben. Wenn die Vorklimatisierung ausdrücklich als Teil der Fahrzeugfunktion beschrieben ist und nur unter bestimmten Bedingungen (wie etwa abgeschlossenen Türen und Haube) erlaubt ist, könnte dies als zulässiger Betrieb angesehen werden, solange keine weiteren gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden (z. B. in Bezug auf Emissionen oder Lärmemissionen im Stadtgebiet).

Bußgelder:
In der Praxis wird die Vorklimatisierung von Fahrzeugen, die dafür vorgesehen ist, normalerweise nicht mit Bußgeldern belegt, wenn sie gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt wird. Allerdings wäre es ratsam, sich bei lokalen Behörden oder Verkehrsexperten zu erkundigen, um sicherzustellen, dass keine spezifischen Regelungen oder Einschränkungen bestehen.

Rein technisch gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem normalen Warmlaufenlassen des Motors und der Vorklimatisierung, da der Motor in beiden Fällen läuft, um bestimmte Systeme zu betreiben. Jedoch ist es wichtig, dass bei der Nutzung der Vorklimatisierung die Fahrzeugfunktionen und lokalen Gesetze beachtet werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es gibt keine pauschalen Bußgelder für die Nutzung der Vorklimatisierung, solange sie gemäß den Fahrzeugvorgaben durchgeführt wird. Trotzdem sollten Sie sicherstellen, dass der Motor nicht unnötig lange läuft und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Dekra:

Zitat:

den genauen Unterschied kann Ihnen höchstens der Hersteller beantworten und die Frage zum Bußgeld wäre dem Ordnungsamt vorzulegen. Technisch ist es nachvollziehbar, dass das durchaus eine zulässige Einrichtung sein kann, die der Vorwärmung dient (analog zu einem Standheizgerät), daher gehe ich nicht davon aus, dass es hier nicht mit einer Geldbuße zu rechnen ist. Den Unterschied zum Warmlaufenlassen, könnte ich aus dem "Verschlusszustand" des Fahrzeugs ableiten. Jedoch kann es sein, dass Sie diese Fragestellung im Rahmen einer Kontrolle beantworten müssten.

TÜV Nord und KÜS sehen sich als nicht zuständig an.

Also ganz klar ist, dass weder Hersteller noch Prüforganisation sich da verbindlich äußern möchten. „Könnte“ ist halt nix wert. Solange muss ich als Nutzer davon ausgehen, dass es eben nicht erlaubt ist und bestraft wird. Und für Länder wie Italien zB würde ich das als sicher ansehen. Bei mir in der Straße ,,, hier gibts den ein oder anderen Stinkstiefel, da würde ich mit Vorklimatisierung bei laufendem Motor wohl sicher zur Überprüfung gemeldet.

Ist es nicht an jeder Ampel so, dass - soweit S/S nicht vorhanden - der Motor unnötig läuft?

Ich würde das recht locker sehen, tut die Polizei ja wohl auch.

Ist doch hier eh eine Scheindiskursion ... die Behörden sind in etlichen Ecken größtenteils eh überlastet und schaffen ... und wenn man nicht gerade den Anzeigenhauptmeister in der Nachbarschaft hat ... was soll da passieren ... in meiner Nachbarschaft ... und die Leute die früh morgens bei -5°C ihr Auto startklar machen lassen ihren Motor kurz laufen, wärend der letzte Schnee vom Auto gefegt wird...

Und über die fossile Standheizungsfraktion, die sollte einfach schweigen ... keine Ahnung welche Lobby dafür sorgt das die Abgase von diesen Dingern keinerlei Regelung unterliegen .. vorrangig Diesel ... also was die raushauen, das schaffen die die mal 5 min ihren Motor vorlaufen lassen nicht man im Ansatz..

*** Dieser Beitrag wurde durch 206driver bearbeitet ***

"Was die raushauen.." hast du objektiv gemessen oder nur mit der Nase? Der Motorstart des MHEV ist da im Nachteil gegenüber der fossil betriebenen Standheizung - die tut sich grundsätzlich leichter mit den Abgasen, weil sie kontinuierlich verbrennt.
Der ADAC hat das mal nachgemessen. CO und HC waren bei der Standheizung geringer als beim Motor, nur NO2 war höher.
https://www.adac.de/.../#wie-umweltfreundlich-sind-standheizungen
So zu lesen: die Standheizung hat 1/10 soviel Benzin wie der Motor umgesetzt und daraus weniger als 1/10 soviel CO und HC erzeugt.

Was ja aber alles wurscht ist - wenn die Standheizung erlaubt ist, dann ist das so. Da brauchen die Anwender auch nicht zu schweigen! Ob die Standklimatisierung mit laufendem Motor erlaubt ist will ja offenbar keiner beantworten. Ich tendiere daher zu "nein". Wäre das glasklar erlaubt, bräuchte keiner so drum herum palavern

Natürlich, man muss erstmal erwischt werden. Aber es besteht eben ein Unterschied:
Während des Eiskratzens schon mal laufen lassen für 2 Min ./. Motorlauf für 20 Min. Und je nach Stellplatzsituation und wie der Schall da geleitet wird kann das durchaus auch störend sein und die berühmten "schlafenden Hunde" wecken.

Und ich weiß ja nicht wie überlastet die Behörden sind, aber bei uns hält eine Streife durchaus mal an wenn sie was bemerkt. Und wenn das jetzt das schön sich kräuselnde Abgas des alleine vor sich hin laufenden PKW ist, kann ich mir hier bei uns vorstellen dass die mit einer doch recht hohen Chance nachfragen.
Würde ich das in Betrieb nehmen? Wahrscheinlich schon wenn mein Auto nicht gerade an einem schallleitenden Ort steht und richtig vereist ist. Würde ich erwarten dass das auf jeden Fall legal ist? Wohl nicht (so)

Diese Limitierung ist übrigens interessant, 20 Minuten scheint mir relativ lang. Unseren e muss ich nur 3 Min vor Abfahrt anstellen - das reicht zum Abtauen und Anwärmen.

Zitat:

@206driver schrieb am 27. November 2024 um 08:36:04 Uhr:


So, inzwischen habe ich auch alle Rückmeldungen erhalten.
...

Wie haben sich deine zuständigen Ordnungsamt/Polizeidirektion auf deine Anfrage positioniert?

Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2024 um 10:19:53 Uhr:



Zitat:

@206driver schrieb am 27. November 2024 um 08:36:04 Uhr:


So, inzwischen habe ich auch alle Rückmeldungen erhalten.
...

Wie haben sich deine zuständigen Ordnungsamt/Polizeidirektion auf deine Anfrage positioniert?

Da hab ich nicht angefragt, weil die bisherigen Rückmeldungen ausreichend waren.

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