Verbrenner (MHEV): Frage zu Vorklimatisierung und Warmlaufenlassen

Die neuen 48V MHEV von Stellantis (ehemalige PSA Kernmarken) bieten die Möglichkeit einer Vorklimatisierung des Innenraums auf eine fest eingestellte Temperatur von 21C. Im Handbuch heißt es dazu:

Zitat:

Die vordefinierte Klimatisierung kann nur beginnen, wenn alle Türen verriegelt, Fenster und Motorhaube geschlossen sind.
Die vordefinierte Klimatisierung startet den Motor des Benzinfahrzeugs.
Die vordefinierte Klimatisierung ist auf einen Zyklus von 20 min beschränkt. Ein zweiter Zyklus kann nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug gefahren ist.

Die 48V MHEV haben keinen elektrischen Klimakompressor, deshalb ist rein technisch nachvollziehbar, warum der Verbrennungsmotor laufen muss.

Fragen: Wo ist aber der Unterschied zum "normalen" Warmlaufenlassen? Gibt es bei Nutzung der Vorklimatisierung auch ein Bußgeld?
Rein technisch dürfte es keinen Unterschied machen, da in beiden Fällen der Verbrennungsmotor im Stand läuft und entweder heizt oder kühlt.

Gibt es Erfahrungen dazu? Gibt es solch eine Funktion auch bei anderen Fahrzeugen?

Bitte eine sachliche Diskussion führen!

64 Antworten

Ausreichend für was und wen?

Zitat:

@206driver schrieb am 27. November 2024 um 11:16:23 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. November 2024 um 10:19:53 Uhr:



Wie haben sich deine zuständigen Ordnungsamt/Polizeidirektion auf deine Anfrage positioniert?

Da hab ich nicht angefragt, weil die bisherigen Rückmeldungen ausreichend waren.

Könnten nicht gerade diese beiden bei dieser(deiner) wichtigen Frage konkret/kompetent antworten?

Zitat:

@206driver schrieb am 23. November 2024 um 10:09:15 Uhr:


...
Gibt es bei Nutzung der Vorklimatisierung auch ein Bußgeld?
...

Ordnungsamt und Polizei sollte man aber nur fragen, wenn man deren Antwort auch hören will. 😉

Zitat:

@Titanist schrieb am 25. November 2024 um 05:43:21 Uhr:


Hallo,

1. Fallbeispiel:
Ford schreibt in der BA zu seinen Sync-Navis, dass der Motor während eines Updates (das bis zu 2h dauern kann) laufen muss.
Wenn ich mich nun an die Anweisung der BA halte, ist das dann eine technische Notwendigkeit, auf die ich mich berufen kann? Ich kenne die eine oder andere Werkstatt, bei denen die Kiste dann tatsächlich 2h auf dem Hof läuft. Ich selbst hänge stattdessen halt ein Ladegerät dran.

2. Fallbeispiel:
Unser Mustang hat eine (hier auch diskutierte) Fernstartfunktion über die Ford-App. Das Fahrzeug ist die offizielle D-Version, kein Grau- oder Reimport.
Es findet sich kein Hinweis darauf, dass die Nutzung dieser Funktion in D unzulässig wäre.

VG
Günter

1. Fallbeispiel:
Hierfür werden mehr Details zum Update benötigt, um das Beispiel fehlerfrei beantworten zu können. Ohne weitere Informationen bedeutet der Satz zunächst nur, dass man das Update auf die nächste längere Fahrt verschieben muss. Zwei Liter Spritverbrauch, um ein Update zu installieren, ergibt nicht wirklich Sinn.

2. Fallbeispiel:
Die Bedienungsanleitung beschreibt die Funktionen des Fahrzeugs, nicht jedoch die Rechtslage – schon allein deshalb, weil sich diese ändern kann. Nette Hersteller weisen im Handbuch darauf hin, dass man prüfen muss, ob die Funktion in der eigenen Region erlaubt ist. Leider sind nicht alle Hersteller so kundenfreundlich.

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Das schreibt KIA dazu, siehe Screenshot zu 3.:

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