Verbrauch im Anhängerbetrieb
Moin liebes Forum,
ich habe eine Frage, die ich recht allgemein halten möchte.
Ich muss in naher Zukunft mit meinem E430 T-Modell eine längere Strecke mit Anhänger fahren (zunächst leerer Autotrailer dann ein voller).
Mein dicker braucht im Schnitt (Drittelmix) ca. 14-15 Liter LPG, auf Langstrecke nimmt er sich um die 12 Liter LPG (130-160km/h).
Welchen Verbrauch haben eure Autos im Anhängerbetrieb? Am liebsten wären mir folgende Angaben: Motorisierung/Getriebe, Verbrauch ohne Hänger, Verbrauch mit Hänger.
Ich denke damit kann man schon eine Menge einschätzen. Mir geht es darum die ungefähre Reichweite zu ermitteln, damit ich die Tankstopps planen kann. Aus dem Bauch raus würde ich mit 16-18 Litern rechnen, da die Benziner schon Saufziegen im Hängerbetrieb sind denk ich.
MfG Bene
Beste Antwort im Thema
Wenn Du den ganzen Text gelesen hättest so wäre Dir auch nicht entgangen, dass es hier nur um den Austausch von Erfahrungswerten, ohne Rückschlüsse auf bestimmte Anwendungszwecke gehen kann.
Wohnwagen ist nicht gleich Wohnwagen und Deine Strecke mit dem 230TE W123 und die des Fragestellers werden sich auch nur bedingt, wenn überhaupt vergleichen lassen.
Ich kann irgendwo das Offenlegen Deines Aggressionspotentials nicht nachvollziehen. Wenn es Dich nicht interessiert und es Dich nervt, musst Du es ja weder lesen, noch kommentieren. Es erwartet niemand "Deine" Analyse der Problemstellung. Du darfst aber gerne konstruktives beitragen. Es darf aber wohl auch durchaus angemerkt werden, dass unkonstruktive Beiträge andere genauso nerven, wie Dich das "unnütze Geplänkel".
Gruß
Jürgen
54 Antworten
Zitat:
@drago2 schrieb am 12. Mai 2018 um 19:37:10 Uhr:
Warst ja eigentlich ein Verkehrshindernis.... :-))))
Na klar! Wie jeder Schwerlastverkehr 😁
Also normal hättest du dir schon "echte" 80 als Reisetempo genehmigen können.
Ich versuch mir immer ne starke LKW-Kolonne zu suchen (die nicht am Berg bis auf 60km/h abfällt) und häng mich da dran, das sind ja sogar etwas über 80.
Das klappt eigentlich recht gut, sogar mit dem E230 hab ich so einen E300TD von Freiburg bis Berlin gezogen, mit deinem "Dicken" Zugfahrzeug sollte das auch gehen.
Bergab ist immer etwas schwieriger mit Hänger, da kommt man leichter mal ins schlingern, da musste ich auch schon ein paar mal eingreifen, der Tempomat ist da nicht restriktiv genug. Aber solange man das so macht wie du: Gefühlvoll bremsen und leicht gegenlenken ist das kein Problem. Und falls sich das irgendwann mal nochmal jemand durchliest und weil man es nicht oft genug wiederholen kann: NICHT BESCHLEUNIGEN, man schafft es nicht das Gespann durch "strecken" wieder auf die Spur zu ziehen! Nicht beschleunigen, nicht beschleunigen, nicht beschleunigen!
In diesem Sinne allzeit gute Fahrt,
td-t
Nur mal eine Frage des reinen Interesses.
Das Thema Hänger ist ja generell etwas verzwickt.
Was muss man denn erfüllen um wirklich Gesetzeskonform zu fahren? Soweit ich weiß ist ja nicht die tatsächliche Zuladung wichtig, sondern die zulässige Gesamtmasse des Hängers. Oder liege ich da falsch? Also wenn ich einen Hänger der bis 2,7 t aufladen kann ziehe (sagen wir leer 700kg), dann dürfte ich den ja nicht ziehen, selbst wenn er leer ist. 😕 (Meine Limo darf ja ohnehin "nur" 1,9 t ziehen, sicher ausreichend für Wohnwagen und mittlere Pferdehänger, aber bei Autotrailern ist man halt recht schnell am Ende, auch mit den 2,1 t.)
Meiner Auffassung nach gibt es nicht sehr viel Auswahl für günstige Lastenesel, man muss schlussendlich immer auf einen SUV (z.B. Jeep Cherokee) oder Pick-Up (z.B. Ford Ranger) zurückgreifen, sonst kenne ich nix was auch wirklich legal solche Hänger ziehen darf ... Weil unter 3 t Anhängelast geht halt nicht viel.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
LG und allzeit gute Fahrt.
Du musst unterscheiden.
Für deine Fahrerlaubnisklasse zählen immer die zulässigen Gesamtgewichte. Hast du nur einen B Führerschein, darfst du nur Anhänger bis 750kg oder (wenn Anhänger über 750kg) bis 3,5t Gesamtgewicht des Zuges fahren.
Also 3,5t SUV plus 750kg Anhänger kein Problem. Oder 2,2t W210 plus 1,3t Trailer - kein Problem. Dabei geht es um die zulässigen Gesamtgewichte. Ob der Zug real nur 2,0t wiegt oder nicht ist egal - das zGG entscheidet.
Für die eingetragene Anhängelast ist auch nur das tatsächliche Gewicht maßgeblich. Wenn du 1,9t ziehen darfst kannst du auch einen Autotrailer mit 2,7t zGG ranhängen. Wenn der leer 900kg wiegt darst du halt maximal einen 1,0t PKW (tatsächliches Gewicht, nicht zGG) draufstellen.
Darüber hinaus musst du noch die Stützlast sowie die Achslast des Zugfahrzeugs beachten, aber auch da geht es nur um das tatsächlich vorhandene Gewicht.
Gruß,
td-t
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Danke für die Antwort!
Wenn ich so zurück denke: ich habe tatsächlich immer nach den Regelungen in Bezug auf die Fahrerlaubnis geschaut (ich habe nur B).
Und Ja, Autotrailer ziehen ist immer ein etwas lästiges Thema.
Sofern man wie ich hauptsächlich alte Autos ziehen will (W201, W124) kriegt man das meistens noch hin, sofern man einen leichten Trailer hat.
Will man W210, W129, W140 o.ä. ziehen, hat man mit nem 210er als Zugfahrzeug eigentlich keine Chance.
VW Sharan gibts glaube ich bis 2,4t Anhängelast, für mehr muss man meist zu einem SUV greifen.
Kia Sorento und Ssanyong Musso fallen mir da als Low-Budget Exemplare aus der 3,5t Klasse ein.
Will man bei Mercedes bleiben muss man zum ML oder G greifen, beide sehr teuer.
Nichtmal ein langer Vito darf großartig über 2t ziehen.
Oder halt ein Ami, aber die gibts leider kaum als Diesel und die fressen einem die Haare vom Kopf, als reiner Lastenesel kaum wirtschaftlich.
Gruß,
td-t
Ich möchte keinen Glaubenskrieg entfachen - mir blieb schlicht nichts anderes übrig, als mit meinem fast 3t-Gefährt eine knapp 2,5t-Fuhre zu ziehen.
Mit einem ML oder Volvo XC90 kein Problem und mit dem 500SEL bei vorsichtiger und absolut aufmerksamer Fahrweise sicherlich auch nicht, wie ich es (mir) bewiesen habe.
Es ist gleichwohl nicht empfehlenswert, da die Anhängelast wegen des hohen Schwerpunktes leicht instabil werden kann und der SEL im Verhältnis zur Last keinen nennenswerten Luftwiderstand bietet. Schlechte Straßen sind dann zusätzlich nahezu "tödlich", so daß ich die "Schotterpiste A-7" in BW schließlich gemieden habe. Ich vermute, daß diesen Sachverhalt die MB-Ingenieure kannten und daraus die Konsequenzen zogen, das Anhängegewicht zu limitieren.
Ich meine auch, es ist ein Unterschied, ob ich einen WoWa mit niedrigem Schwerpunkt und einem hohen "Luftballon" ziehe oder einen Trailer mit einem "tonnenschweren hochliegendem Kopfgewicht".
Ich ziehe öfter mal einen kleinen STEMA-Anhänger mit total ausgereizter Zuladung ohne Spriegel und Plane, der vom SEL überhaupt nicht wahrgenommen wird und durchaus mal hohe Reisegeschwindigkeiten zuläßt. Das aber ist kein Maßstab für eine "Schwerlastfuhre".
Fazit:
Ich rate jedem davon ab, ähnliches zu wiederholen und als bedenkenlose Aktion durchzuführen, selbst wenn es legal und hart an der Grenze war. Ich bin froh, heil angekommen zu sein und eine gewisse Not macht ja schließlich "erfinderisch". Ich schreibe das auch nicht, um zu protzen, was ich für ein toller Kerl bin, sondern weil ich eine Erfahrung gemacht habe, die andere Leser hier zum eigenen Wohl nicht nachmachen müssen.
Es war auch nicht der Umstand "langsamen" fahrens, sondern auch der gute Zustand des Zugfahrzeugs und Trailers, die problemfreie anfängliche Teilstrecke der BAB und nach Verlassen dieser, der gute Straßenzustand über wenig befahrene Landstaßen und teilweise Nachtfahrt, sowie Routine im "Gespannfahren".
Alles zusammengenommen und der "Schutzengel" über mir haben die positive Beendigung der Fahrt bewirkt.
Danke
SEL-Fan
Es ist auch immer ratsam die zulässige Stützlast auszunutzen.
Und bitte berichtigen falls falsch, die Stützlast darf von der Zuglast abgezogen werden, bzw die Stl + zulässige Anhängelast = das was ich ziehen darf.
Beim s210 dann 2175kg?
Meine habe das mal iwo gelesen...
Edit: hab's wiedergefunden, sehr interessant zu lesen.
www.anhaengerhandel.de
Hab grad nochmal nachgelesen, allerdings hier:
https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/anhaenger-stuetzlast/ (letztes Drittel, "Das müssen Sie zur Anhängelast wissen"😉
Scheint tatsächlich so zu sein, macht auch Sinn, da die Stützlast ja dem Zugfahrzeug zugeordnet wird.
Macht 1.975kg für die Limo.
Da ich keine Stützlastwage habe (und auch keine mit mir herumschleppen wollen würde) muss ich die Stützlast eh immer nach Augenmaß tarrieren. Dabei nehm ich lieber etwas zu viel als etwas zu wenig. Lieber zahle ich die Strafe für überschrittene Stütz- und Achslast, als dass mir das Gespann von der Straße schlingert. Geht aber ganz gut bei der Limo ohne Niveau, einfach mal eine 75kg Testperson in den Kofferraum setzen, dann kan man abschätzen wie weit die Hinterachse eintaucht wenn man die 75kg getroffen hat.
Gruß,
td-t