Verbotene Tankstutzen Montage

Ich habe vor kurzen gehört,das es ab nächstem Jahr verboten sein soll,den Tankstutzen in die Stoßstange zu verbauen! Außer man hat die Umrüstung vor 2003/2004 machen lassen. Alle danach müßen dann event. den Tankstutzen verlegen lassen!

Ist da was drann,oder ist das nur blödes gelaber?😁
Wer kann mir da was zu sagen? Hab nämlich kein Bock,mir wieder ne neue Stoßstange kaufen zu müssen🙁

gruß

64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gas-Omega


Moin,

habe meinen Tankstutzen hinter der Stoßstange verborgen.
In meiner hinteren Stoßstange befindet sich eine Klappe, durch welche die Abschlepp-Öse erreicht wird. Direkt links neben der Öse hat mein Umrüster den Stutzen angebracht. War übrigens seine Idee - ich find´s genial!

MfG!

Jupp, so einen Omega treffe ich in Barsinghausen bei Hannover) ab und zu mal beim Tanken. ... bist aber nicht du zufälligerweise?!?

Zitat:

Original geschrieben von Jörg B.


Wie kann man nur den Tankstutzen an der Stoßstange haben wollen?? da muss man/frau sich ja immer bücken um zu tanken... obwohl... wenn ´ne Frau tankt... *duckundweg*

Ich musste mir schon eine bestimmte Einsteigetechnik entwickeln, um in's Auto zu kommen, ohne über die empfindlichen Sitzwangen zu rutschen. Ich musste schon Techniken finden, um den kleinen Reststauraum sinnvoll zu nutzen und ich muss auch irgendwie anders fahren, weil durch meine Winterräder der Wagen 2 cm tiefer liegt als er eh schon ist ...

Und ich denke, dass ich da keinerlei Probleme habe im Hocken die Zapfpistole aufzuschrauen - nicht fände ich schlimmer als bei einem "Spaßauto" den hässlichen Tankstutzen im Sichtbereich zu haben.

Bei 'nem "Nutzfahrzeug" oder 'nem Taxi find ich das voll ok, wenn der Tankstutzen im Blech ist ....

Gruß, Frank

Hallo 🙂

Warte, ich geh mal raus, und mach ein Foto... brrrr bei der kälte..

Gruss Jörg

So, da bin ich wieder.

Also, wenn es jemand geschafft hat, den Tankanschluss in diese kleine Futzelecke einzubauen, dann können das sicher andere auch.

http://www.barmwater-berlin.de/Seite_4/Verkauf1/104-0465_IMG.JPG

Gruss Jörg

sieht anständig aus :-))

Meins schaut so aus wie im Anhang ...

Gruß, Frank

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Zitat:

Original geschrieben von lncognito


sieht anständig aus :-))

Meins schaut so aus wie im Anhang ...

Gruß, Frank

Respekt ,.....🙂 einfach genial.......

Zitat:

Original geschrieben von lncognito


sieht anständig aus :-))
Meins schaut so aus wie im Anhang ...
Gruß, Frank

so hab ichs auch vor wenn die rs2 stoßstange mal dran kommt,wie machst du das mitn nummernschild,oben 2 schaniere rein und unten einfach deoppelseitiges klebeband wird ja nicht halten vielleicht wie so nasen zum einrasten anbauen

ihr macht euch sorgen, wozu denn. was man einmal hat kann einem keiner mehr nehmen.
seit doch froh daß wir gas haben und alles geht, das kann uns keiner nehmen

Zitat:

Original geschrieben von tomilkaffenberg


ihr macht euch sorgen, wozu denn. was man einmal hat kann einem keiner mehr nehmen.

Das ist aber ganz schön blauäugig gesehen.

Aktuelles Beispiel für "kann man doch nehmen":

Gewichtsbesteuerung bei Geländewagen und Wohnmobilen

na? Das haben die es auch wieder weggenommen..

Mein Stutzen am Golf IV ist da

http://mitglied.lycos.de/anrho/Auto%202/30.12.2005/Bild065.jpg

Ist zwar auch weit unten und wird schnell dreckig, aber ich bin ja noch jung und flexibel 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper


Das ist aber ganz schön blauäugig gesehen.

Aktuelles Beispiel für "kann man doch nehmen":

Gewichtsbesteuerung bei Geländewagen und Wohnmobilen

na? Das haben die es auch wieder weggenommen..

wenn es im brief eingetragen ist kann dir keiner was nehmen.

das hat nix mit steuern zu tun

Das stimmt nur prinzipiell. Wenn Du z.B. das Auto eine Weile stillgelegt hast und es ist dann ein Vollgutachten fällig - dann können die z.B. nach neuen Regeln spielen. Ebenso können Eintragungen wieder weggenommen werden, wenn diese in der nach den heutigen Regeln niemals hätten erfolgen dürfen und die Sicherheit massiv für die Zukunft gefährdet ist und ein Umbau aufwands- und kostenmäßig in einem bestimmten speziell irgendwo festgelegten Rahmen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von vorstopper


..., aber ich bin ja noch jung und flexibel 😉

Dann nim Dich in acht vor Leuten, die alt und reich sind ... spziell wenn Du auf Parkplatzsuche bist 😉 😉 😉

Gruss Jöeg

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper


Das stimmt nur prinzipiell. Wenn Du z.B. das Auto eine Weile stillgelegt hast und es ist dann ein Vollgutachten fällig - dann können die z.B. nach neuen Regeln spielen. Ebenso können Eintragungen wieder weggenommen werden, wenn diese in der nach den heutigen Regeln niemals hätten erfolgen dürfen und die Sicherheit massiv für die Zukunft gefährdet ist und ein Umbau aufwands- und kostenmäßig in einem bestimmten speziell irgendwo festgelegten Rahmen bleibt.

prinzipiel. kenne keinen bei dem das jemals der fall war.

ich selbst habe schon cars restauriet und getunnt alles mit eintragung zb. opel kadett mit 200ps alles eingetragen.

da kucken die bullen wenn der brief doppelt so groß is da passiert gar nix

Fachdeutsch für Tankstutzen = Außenfülleinrichtung

Die ECE R67-01 regelt die Anforderungen zur Abnahme von Gasfahrzeugen. Die Vorschrift hat 181 Seiten und kann

hier

als PDF eingesehen werden.

Zitat:

6.15.10.4
Die Außenfülleinrichtung ist über einen Schlauch oder ein Rohr mit dem Behälter verbunden.

Das war es.

Die Ausführungen zum Tank und seinen Ventilen sind dagegen äußerst umfassend. Auf gut Deutsch:
Nicht der Tankstutzen, sondern der Kraftstoffbehälter ist ein höchst sicherheitsrelevantes Teil in den Augen des Gesetzgebers und damit des TÜV.

Beleghaft:
TÜV Nord
Da steht Nichts zum Thema Tankstutzen.

Als Nachtrag das Bild vom TÜV Nord:

Der Tankstutzen dürfte wohl eindeutig in den Stoßfänger verbaut worden sein.

Oder täusche ich mich?

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