Verbotene Tankstutzen Montage
Ich habe vor kurzen gehört,das es ab nächstem Jahr verboten sein soll,den Tankstutzen in die Stoßstange zu verbauen! Außer man hat die Umrüstung vor 2003/2004 machen lassen. Alle danach müßen dann event. den Tankstutzen verlegen lassen!
Ist da was drann,oder ist das nur blödes gelaber?😁
Wer kann mir da was zu sagen? Hab nämlich kein Bock,mir wieder ne neue Stoßstange kaufen zu müssen🙁
gruß
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von do27-1
ich denke wir reden hier über den Tankstutzen .
Und der ist nun mal mit dem Tank verbunden .
Na dann bezieht sich die Verordnung eben wohl nicht explizit auf Gastankstutzen.
Na ok ,...
ich wünsch noch nen schönen Abend ,.....
und sage nochmals ,...
Soll doch jeder seinen Stutzen da hinbauen lassen wo er mag .Natürlich mit dem Segen des TÜVs ....
Zitat:
Original geschrieben von do27-1
Lol ,....da brauche ich keinen finden oder suchen ...!!!
Fahrzeug beim TÜV anmelden ,abnehmen und gut .
Wo steht das es verboten ist ,nirgens ,...sonnst würden es nicht etliche Prüfer abnehmen .
Ich kanns nett mehr hören ,.....
zig 100ende Stoßstangen werden nachträglich für Rückfahrsysteme "durchsiebt".Da fragt auch keiner , ob das so arg Sicherheitsrelevante Teil noch so nachgibt wie der Hersteller sich das gedacht hat .
Denken wir mal an eine zusätzliche Hanhängekupplung .Da werden gleich riesen Stücke aus der Stoßstange rausgesägt ......Klärt das einfach vorher und gut isses .
Wenn das alles sooooo verboten wäre ,wofür brauche ich dann den TÜV ?
Ich habe meine TÜV Abnahme weder erschlichen oder erkauft oder ähnliches,....gaaaaaanz normaaaal abgenommen .
Viel Spaß noch ..........
Das steht in der ECE R67, ist dort klar geregelt. Und es geht wirklich NICHT um die Schwächung der Stoßstange (Schwachsinn, ist sowieso bei den meißten Autos eigentlich nur eine schlabbrige Plastikverkleidung)
Aha ,...und wenn das so toll in der "ECE R67" steht und klar geregelt ist ,warum ist es dann in Deutschland doch zulässig ?
Jedenfalls wenn der TÜV das abgenommen hat /abnimmt , gehe ich davon aus das es zulässig ist .
(logo ,sonnst würde er es ja nicht abnehmen 🙂)
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Zitat:
Original geschrieben von do27-1
Aha ,...und wenn das so toll in der "ECE R67" steht und klar geregelt ist ,warum ist es dann in Deutschland doch zulässig ?
Jedenfalls wenn der TÜV das abgenommen hat /abnimmt , gehe ich davon aus das es zulässig ist .
(logo ,sonnst würde er es ja nicht abnehmen 🙂)
Ich würde vorschlagen ,
stellt doch mal die "ECE R67" ,wo das alles so genau geregelt ist ,hier ein .
Dann is vielleicht auch mal Schluß mit dem ewigen -"Darf-Darf nicht"
Es ist weder in Deutschland noch im Rest Europas zulässig. Was gemacht wird, ist wie so oft etwas anderes. Fakt ist, daß es nicht zulässig ist (und auch, was bei solchen Regelungen nicht immer der Fall ist, nicht sinnvoll). Die Fahrzeughersteller bauen deswegen ihre normalen Tankeinfüllstutzen auch nicht (mehr) in besonders Crash-gefärdete Zonen.
Die Sachverständigen, die so etwas abnehmen und für gut heißen, haben - ich will mich mal vorsichtig ausdrücken - gewisse Wissenslücken.
Das Gefährdungspotential ist einfach ein Stück größer. Man muß sich voll auf das automatische Absperrventil verlassen. Funktioniert es - passiert nicht viel, wenn nicht, dann wirds gefährlich.
Warum also soll man auf die zusätzliche Sicherheit verzichten?
Zitat:
Original geschrieben von BambergerReiter
Die Sachverständigen, die so etwas abnehmen und für gut heißen, haben - ich will mich mal vorsichtig ausdrücken - gewisse Wissenslücken.
Diesen Eindruck habe ich auch des öfteren, und das nicht nur bei der Abnahme von Tankstutzen...
Ich würde vorschlagen ,
stellt doch mal die "ECE R67" ,wo das alles so genau geregelt ist ,hier ein .
Dann is vielleicht auch mal Schluß mit dem ewigen -"Darf-Darf nicht"
Hier gibt es Informationen über die "ECE R67" :
http://www.autogastanken.de/index.php?...
@do27-1
Sobald ich sie als pdf-Format o.ä. gefunden habe, schicke ich sie Dir, o.k.?
ja klar gern ,....Danke
Schönen Abend noch aus dem Land Brandenburg🙂
Die ECE R67 gibt es als pdf hier.
Ich habe jetzt länger darin gesucht, aber zum Thema Einbauverbot im Stoßfänger habe ich beim besten Willen nichts gefunden. Einzig den Satz "Beim Einbau der LPG-Anlage ist auf bestmöglichen Schutz gegen Beschädigung, z.B. durch bewegliche Fahrzeugteile, Zusammenstoß, Steinschlag oder beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder bei Ladungsverschiebung zu achten" könnte mal vielleicht in dieser Richtung auslegen.
Ist mir aber wurscht. Mein Tankstutzen ist im Stoßfänger und bleibt auch da.
Aha ,also doch kein Verbot...???!!!!
Naja ,sind ja 181 Seiten haben wir was übersehen ???
Wenn da wirklich nur dieser Satz steht ,dann ist das kein Verbot ,sondern eine Auslegungssache.
Meiner ist auch im Stoßfänger und ich schlafe bestimmt so ruhig wie vorher ohne Ihn .
Ok ,...
Tschüüüüüüüüüüüüüüü
und wie immer Soll doch jeder seinen Stutzen da hinbauen lassen wo er mag .Natürlich mit dem Segen des TÜVs ....
Boah ... ich würd's als "Penisneid" bezeichnen, oder "Neid der Besitzlosen" ... sind es nicht die, die immer wieder den Mist von der verbotenen Stoßstangenmontage aufführen, die ihren Tankstutzen auch gern dort hätten?!?
Überlegen wir doch mal logisch ... nach dem Betankungsvorgang gibt es ein "puffff" udn gas entweicht ... wo kommt das gas denn her? ... das ist das Gas aus der Zuleitung zum Tank und aus der Tankpistole, denn die Tankpistole verriegelt und zieht den "Drücker" aus unserem tankstutzen raus ... ist die wirklich druckdicht abgeschlossen? Ich behaupte mal, dass die das nciht ist und der Tank selber den Abfluss von Gas verhindert.
Werde das aber wohl mal ausprobieren müssen, ob die Zuleitung wirklich drucklos ist.
Selbst wenn da noch Restdruck drauf ist, ist's völlig banane.
Hat sich schonmal jemand Gedanken gemacht, dass Fahrzeughersteller das Reserverad als "Knautschzone" mit in die Karosserie einrechnen?!? Und was passiert wohl mit einem Radmuldentank bei einem Heckcrash?
Die einen steigen in ein Auto nicht ein, welches den Anschluss im hinteren Stoßfänger hat, die anderne nciht in eines mit Radmuldentank ... was wird wohl riskanter sein ?!?
Gruß, Frank
Da fällt mir noch was ein ,...
vor gut 16 Jahren ,fuhren hier noch die Wolga Taxen ,mit liegenden Propanflaschen im Kofferraum rum.
Keinen Hats interressiert ,.....nun diskutiert man um einen Tankstutzen ???!!!!
Ne ,Ne neeee.......
Genau das Bring Deutschland noch mal um. Für alles gibts Gesetze /Vorschriften und ,...und ...und ...
und alle wollen was zu sagen ,bzw dazu gefragt werden ,..bo,..lol.
Ich hör jetzt auf mit diesem Tread .
Meine Anlage läuft suuuper .
Mit Dish im Stoßfänger 🙂