Verbot, sein geparktes Auto nicht abzuschließen !?
Ich habe jetzt gelesen, daß es in Deutschland von Ordnungsämtern mit € 15 geahndet wird, wenn man beim Parken sein Auto nicht abschließt. Rechtsgrundlage sei § 14 (2) der StVO. Das gelte auch, wenn der Wagen mit Wegfahrsperre etc. ausgerüstet sei.
Begründung: Spielende Kinder könnten das Auto aufmachen, Gang und Handbremse lösen und so sich und andere gefährden.
Wie bitte 🙄 ??
Es gibt selbst im haftungskritischen Nordamerika ganze Landstriche, wo man Autos nie abschließt. Und in Nordeuropa auch.
Wie ist Eure Erfahrung und Meinung ?
Beste Antwort im Thema
Welchen Grund gibt es, ein Fahrzeug nicht abzuschließen?
Lässt Du auch Deine Haustür offen, nur weil es in Kanada so üblich ist?
Der zweite Satz in § 15 Abs. 2 hat schon seine Daseinsberechtigung:
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern
Du bist als Halter des Fahrzeugs verantwortlich, und würdest zur Kasse gebeten, wenn diese Absicherung nicht gewährleistet wird.
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Mich wundert, daß hier Behörden (mal wieder) in tief ins tägliche Leben eingreifen.
also ist jetzt malwieder der pöhse stasi2.0-abzocker-staat schuld, weil du vorsätzlich die stvo missachtest und dafür eine verbraten bekommst?
da du ja nordamerika so toll findest, steht es dir frei deinen wohnsitz dorthin zu verlegen! das man dort weder kranken- noch rentenversicherung benötigt wurde ja bereits geschrieben...allerdings juckts dort auch keinen wenn du dann - mangels geld - verhungerst oder an einer leicht heilbaren krankheit stirbst...
und sollte dort, das nicht abgeschlossene auto durch die "spielenden kinder" in fahrt geraten, darfst du nun mal raten, welche versicherung für den entstandenen schaden nicht zahlt und dich zusätzlich verklagt...
Zitat:
Habe z.B. noch nie gehört, daß Ordnungskräfte Strafen für offen stehende Fenster am Haus verfügen.
im gegensatz zu einem beweglichen auto, das dir bereits bei schrittgeschwindigkeit ziemlich böse verletzungen zufügen kann, wenn es dich gegen eine wand oder ein anderes auto drückt - ist die gefahr die von einer offen stehenden haustüre ausgeht, für die öffentlichkeit ziemlich gering...
Die Polizei hat bei uns sogar soviel Langeweile, dass sie auf privaten Grundstücken die geparkten Autos unter die Lupe nehmen.
Ein Kollege durfte deswegen auch in die Tasche greifen...Einspruch zwecklos!
Wie kam die Staatsmacht legal auf das private Grundstück? Was war Motiv/Grund dieses hoheitlichen Eingriff"s...😕
Das Thema hatten wir doch letztens schon mal in einem anderen Fred... ich kenne viele Leute, die schließen ihr Auto generell nie ab und lassen den Schlüssel stecken. Für Kollege Alfred ist es so am einfachsten, weil er sonst stundenlang seinen Schlüssel sucht. Der Senior meines Opelhändler hat grds. die Angewohnheit den Schlüssel des jeweiligen Fahrzeugs von außen in der Fahrertür stecken zu lassen... dabei ist es ihm egal, ob nagelneuer Vorführwagen oder seine Privatkiste.
Bei meinem Nachbarn stehen auch mind. 4 zugelassene Fahrzeuge rum, da steckt IMMER der Schlüssel, wer gerade ein Auto braucht, der nimmt es sich. Die schließen auch keine Haustür ab, der Senior hat seine halbe Hauswand rausgerissen, da kann seit 2 Jahren jeder rein und raus, wie er gerade will. Im 2. Haus war fast ein halbes Jahr kein Fenster im Wohnzimmer drin, jetzt sitzt es zwar, aber ist schon seit fast 2 Jahren nur mit 2 Schrauben fixiert und noch nicht eingeputzt/ ausgeschäumt.
Angesichts solche Zustände ist es klar, dass die Behörden auch irgendwann anfangen sich um solche Sachen zu kümmern...
Edith:
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wie kam die Staatsmacht legal auf das private Grundstück? Was war Motiv/Grund dieses hoheitlichen Eingriff"s...😕
Ein privates Grundstück kann auch öffentlicher Verkehrsraum sein, so lange es nicht komplett umzäunt ist. Auch für den Zaun gibt es Vorschriften betreffend Höhe, Maschenweite etc. So eine 0,5m hohe Stolperstelle ala Jägerzaun ist keine Umzäunung im rechtlichen Sinne... dafür muss die Geschichte schon 1,5m (?) hoch sein. Bei dem Maß bin ich mir nicht sicher, kann auch höher sein...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
also ist jetzt malwieder der pöhse stasi2.0-abzocker-staat schuld, weil du vorsätzlich die stvo missachtest und dafür eine verbraten bekommst?Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Mich wundert, daß hier Behörden (mal wieder) in tief ins tägliche Leben eingreifen.da du ja nordamerika so toll findest, steht es dir frei deinen wohnsitz dorthin zu verlegen! das man dort weder kranken- noch rentenversicherung benötigt wurde ja bereits geschrieben...allerdings juckts dort auch keinen wenn du dann - mangels geld - verhungerst oder an einer leicht heilbaren krankheit stirbst...
und sollte dort, das nicht abgeschlossene auto durch die "spielenden kinder" in fahrt geraten, darfst du nun mal raten, welche versicherung für den entstandenen schaden nicht zahlt und dich zusätzlich verklagt...
Oh,man...wenn du schon den Mund aufmachst, dann weisste ja selber, was rauskommt!! Worum es dem TE geht, ist, warum der Staat uns vorschreibt, was wir mit unserem Eigentum machen. Solange es niemandenstört oder behindert, geht es den Staat einen Scheiß an, was ich mache. Wenn ich ein Automatikauto offen lasse, können auch keine Kinder etwas lösen. Also geht es weder Bullen noch Ordnungsämter was an, dass der Wagen offen ist.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im gegensatz zu einem beweglichen auto, das dir bereits bei schrittgeschwindigkeit ziemlich böse verletzungen zufügen kann, wenn es dich gegen eine wand oder ein anderes auto drückt - ist die gefahr die von einer offen stehenden haustüre ausgeht, für die öffentlichkeit ziemlich gering...Zitat:
Habe z.B. noch nie gehört, daß Ordnungskräfte Strafen für offen stehende Fenster am Haus verfügen.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wie kam die Staatsmacht legal auf das private Grundstück? Was war Motiv/Grund dieses hoheitlichen Eingriff"s...😕
Haus (privat) und Parkflächen auf dem Grundstück (vorm Haus)...
Motiv? Kaffekasse leer!
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Die Polizei hat bei uns sogar soviel Langeweile, dass sie auf privaten Grundstücken die geparkten Autos unter die Lupe nehmen.
Ein Kollege durfte deswegen auch in die Tasche greifen...Einspruch zwecklos!
Mit welcher Begründung haben die Polizisten
das Privatgrundstück betreten?
Man haben die nichts besseres zu tun?
In Berlin wurden 2010 300!! Autos abgefackelt und
aktuell brennen die auch jede Menge nieder.
Die Polizei sagt wir haben zu wenig Personal um
uns darum intensiv zu kümmern.
Aber wenn man liest das hier so ein Kinkerlitzchen
angemahnt wird....
BTW:
Kleine Andekdote von mir.
Kollege fuhr morgens um halb 6 auf dem Weg zum Frühdienst Rückwärts aus seinem
Grundstück raus, hielt an und stieg aus um das Tor zu schließen.
(Wie jeden Tag halt)
Bei Rückweg zum Wagen (max. 10m) sprach Ihn ein Polizist an
das er sich 1.) beim Rausfahren nicht angeschnallt hatte
und 2.) nicht den Motor im Stand laufen lassen darf!
Das war in einem Wohngebiet in einer Nebenstraße am Sonntag
morgen um halb 6 und die haben nichts besseres zu tun
gehabt als ihm eine Verwarnung von 15€ anzubieten!
Hallo!?! gehts noch?
MfG
Surfkiller20
Besondere Auffälligkeiten im täglichen Leben interessieren schon immer die Staatsmächte....😉
Könnte ja auch mal begründet sein; in der Form, dass jemand Hilfe/Unterstützung benötigt....
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Ich rede nicht davon, daß man seinen Wagen nie abschließen sollte. Das muß jeder selber wissen, auch wenn er dadurch z.B. Nachteile beim Versicherungsschutz hat. Mich wundert, daß hier Behörden (mal wieder) in tief ins tägliche Leben eingreifen.....
Das selbe Argument benutzten auch die Personen die unangeschnallt fahren. Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten und somit der Verursacher nicht alleine, sondern alle die dort versichert sind. Im schlimmsten Fall bleibt dann ein möglicher Geschädigter auf den Kosten sitzen.
Mfg
Zum Thema Motor anlassen würde ich stets sagen, dass die Batterie so scwach ist, dass man ein zweites Mal nicht starten könnte. um Thema anschnallen würdeich die Sache vor Gericht bringen und eine Dienstaufsihtsbeschwerde (welche nihts bringt) shreiben, damit die beiden Vögel einfach mal selber etwas beschäftigt sich mit auf die Beschwerde antworten etc.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Haus (privat) und Parkflächen auf dem Grundstück (vorm Haus)...Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wie kam die Staatsmacht legal auf das private Grundstück? Was war Motiv/Grund dieses hoheitlichen Eingriff"s...😕
Motiv? Kaffekasse leer!
Das Thema hatten wir tatsächlich auch schon mal anlässlich von TÜV-Plaketten-Kontrolle auf Privatgrundstücken: Wenn Parkflächen ohne Einfriedung und nicht "blickdicht" öffentlich zugänglich sind, sind sie wohl im verkehrsrechtlichen Sinne nicht mehr "privat".
@rnevik...wie Du nun feststellen musst, geht es die Genannten schon was an...."Öffentliche Sicherheit und Ordnung".....und Eigentum verpflichtet......😉 das Internet bietet jede Menge Informationen darüber.....
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Besondere Auffälligkeiten im täglichen Leben interessieren schon immer die Staatsmächte....😉Könnte ja auch mal begründet sein; in der Form, dass jemand Hilfe/Unterstützung benötigt....
Also was unsere Polizei gut kann:
-Roller- Autofahrerfahrer kontrollieren
-Geschwindigkeitsmessungen durchführen
-Jugendliche schikanieren die falsch auf einer Bank sitzen (Popo auf der Lehne und Füße auf der Sitzfläche)
-und so weiter
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Das selbe Argument benutzten auch die Personen die unangeschnallt fahren. Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten und somit der Verursacher nicht alleine, sondern alle die dort versichert sind. Im schlimmsten Fall bleibt dann ein möglicher Geschädigter auf den Kosten sitzen.Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Ich rede nicht davon, daß man seinen Wagen nie abschließen sollte. Das muß jeder selber wissen, auch wenn er dadurch z.B. Nachteile beim Versicherungsschutz hat. Mich wundert, daß hier Behörden (mal wieder) in tief ins tägliche Leben eingreifen.....
Mfg
Na ja, wenn ich deshalb meinen Kaskoschutz verliere, bleche ich alleine. Und gestohlene Autos sind zunächst einmal grundsätzlich auch weiterhin Haftpflichtversichert, d.h. Dritte sind geschützt. Regress gegen den Dieb bzw. Halter ist dann eine andere Frage.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Also was unsere Polizei gut kann:
-Roller- Autofahrerfahrer kontrollieren
-Geschwindigkeitsmessungen durchführen
-Jugendliche schikanieren die falsch auf einer Bank sitzen (Popo auf der Lehne und Füße auf der Sitzfläche)
-und so weiter
Na ist doch schön, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Na ja, wenn ich deshalb meinen Kaskoschutz verliere, bleche ich alleine. Und gestohlene Autos sind zunächst einmal grundsätzlich auch weiterhin Haftpflichtversichert, d.h. Dritte sind geschützt. Regress gegen den Dieb bzw. Halter ist dann eine andere Frage.
Und wenn du keine Geld hast kannst dunicht zahlen. Dir ist wohl nicht so ganz bekannt wie viele Auto täglich über Deutschlands Straße bewegt werden die keinen Kaskoschutz und noch nicht mal eine Haftpflicht haben weil sie nicht bezahlt wurde?
Mfg