Verbot, sein geparktes Auto nicht abzuschließen !?

Ich habe jetzt gelesen, daß es in Deutschland von Ordnungsämtern  mit € 15 geahndet wird, wenn man beim Parken sein Auto nicht abschließt. Rechtsgrundlage sei § 14 (2) der StVO. Das gelte auch, wenn der Wagen mit Wegfahrsperre etc. ausgerüstet sei.

Begründung: Spielende Kinder könnten das Auto aufmachen,  Gang und Handbremse lösen und so sich und andere gefährden.

Wie bitte 🙄 ??

Es gibt selbst im haftungskritischen Nordamerika ganze Landstriche, wo man Autos nie abschließt. Und in Nordeuropa auch.

Wie ist Eure Erfahrung und Meinung ?

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund gibt es, ein Fahrzeug nicht abzuschließen?
Lässt Du auch Deine Haustür offen, nur weil es in Kanada so üblich ist?

Der zweite Satz in § 15 Abs. 2 hat schon seine Daseinsberechtigung:

Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern

Du bist als Halter des Fahrzeugs verantwortlich, und würdest zur Kasse gebeten, wenn diese Absicherung nicht gewährleistet wird.

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Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. Oktober 2017 um 22:57:38 Uhr:


Naja, 6 Jahre wird er das Fenster jetzt nicht offen gelassen haben. 😰😰

Moment mal ... ich muss ganz schnell zum Wagen 😰 😉 !

Abgestellte Fahrzeuge Themen sind gegen das unbefugte Nutzen durch Schließung zu sichern 😁

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