Verbot, sein geparktes Auto nicht abzuschließen !?
Ich habe jetzt gelesen, daß es in Deutschland von Ordnungsämtern mit € 15 geahndet wird, wenn man beim Parken sein Auto nicht abschließt. Rechtsgrundlage sei § 14 (2) der StVO. Das gelte auch, wenn der Wagen mit Wegfahrsperre etc. ausgerüstet sei.
Begründung: Spielende Kinder könnten das Auto aufmachen, Gang und Handbremse lösen und so sich und andere gefährden.
Wie bitte 🙄 ??
Es gibt selbst im haftungskritischen Nordamerika ganze Landstriche, wo man Autos nie abschließt. Und in Nordeuropa auch.
Wie ist Eure Erfahrung und Meinung ?
Beste Antwort im Thema
Welchen Grund gibt es, ein Fahrzeug nicht abzuschließen?
Lässt Du auch Deine Haustür offen, nur weil es in Kanada so üblich ist?
Der zweite Satz in § 15 Abs. 2 hat schon seine Daseinsberechtigung:
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern
Du bist als Halter des Fahrzeugs verantwortlich, und würdest zur Kasse gebeten, wenn diese Absicherung nicht gewährleistet wird.
106 Antworten
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 7. Oktober 2017 um 22:57:38 Uhr:
Naja, 6 Jahre wird er das Fenster jetzt nicht offen gelassen haben. 😰😰
Moment mal ... ich muss ganz schnell zum Wagen 😰 😉 !
Abgestellte Fahrzeuge Themen sind gegen das unbefugte Nutzen durch Schließung zu sichern 😁