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Verbaute Drosseln

Themenstarteram 4. April 2018 um 9:09

Heute war ich bei der Dekra und habe mein Mofa auf 2 Personenbetrieb umschreiben lassen. Endlich ohne die olle Tasche fahren - HURRA!

Nun habe ich mir mal das Drosselgedöns genauer angeschaut und dabei 3 Dinge verschiedene Drosseln gesehen. Aber nicht alle sind mir so bekannt.

1. Drosselschieberanschlag - soweit ok

2. Distanzring - soweit ok

3. Drosselblende Zylinderauslass

Um das dritte geht es. Was genau ist das? Angenommen ich möchte den Roller verticken und als 45er übergeben. Was muss dann alles entfernt werden? Alle 3 Drosseln? Nur bestimmte?

Bernd, ich brauche dich! :D

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37 Antworten
am 4. April 2018 um 16:02

Er fährt einen auf Mofa(25 km/h) gedrosselten Roller. Also hat der Roller einen Sozi, dieser ist aber solange der Roller als Mofa läuft mit einer Tasche abgedeckt und es ist ihm untersagt jemanden mitzunehmen.

am 4. April 2018 um 16:03

Also zumindest wenn ich das richtig verstanden habe :D

Themenstarteram 4. April 2018 um 16:06

So ist es @H666

Roller können jetzt als Zweisitziges Mofa eingetragen werden sofern es vom Hersteller als Zweisitzer ausgelegt ist. Eine Zip fällt da z.B. raus. Da passt nur ein normaler Mensch drauf - oder wahlweise 3 Skispinger.

am 4. April 2018 um 16:19

Also hab ich's richtig verstanden xD er hat nen Mofaroller.

Ich will ja nicht spießig klingen aber wäre es nicht extrem einfach den Roller in einer Werkstatt entrosseln zu lassen mit samt Abnahme vom TÜV und umschreiben der Papiere usw. Mit nem Motorrad macht man das ja auch so.

Soweit habe ich bis 11:36 h auch verstanden. Dann schrieb Künne um 11:40 h:

Zitat: "Da bist du nicht auf dem aktuellen Stand mein lieber Rollerdoc"

Nun schreibt "Al-Commandante": "- oder wahlweise 3 Skispinger"

Ich beginne zu verstehen - dann gilt das wohl auch für eine Artisten-Pyramide mit 7 Personen?! :D

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 4. April 2018 um 17:55:28 Uhr:

Irgendwie zieht die Frage komische Kreise. Ich versuche das mal auf den Punkt zu bringen:...

Das zitier ich gar nicht erst. Vergiß "Versicherungsbetrug" usw.

Mit GmV kommt man da nämlich leider nicht weit.

1. Straftaten sind per Gesetz als Straftaten bestimmt.

2. Verstöße gegen Verordnungen sind sonst "nur" Ordnungswidrigkeiten.

3. Lesen, mitsamt Verweisen, bildet. Ein Rechtsstaat hat ein niedergeschriebenes Recht, keine Beliebigkeiten.

Schöne Einstiegspunkte sind in unserem Fall StVG (=Gesetz) und StVO (Verordnung). Die anderen Delikte findet man größtenteils im StGB.

Zitat:

Ich bin zwar kein Jurist, besitze aber GMV (gesunden Menschenverstand).

Juristen können durchaus "anders" denken, als Hr. Mustermann es sich vorstellt. Zumal sie auch eine andere Ausgangsbasis des Wissens haben. :(

Es hilft einfach nichts, man muß lernen/pauken.

Muss man als Arzt ja auch, um bei Diskussionen/Dokumentationen das retinale Pigmentepithel nicht mit der retinalen Nervenfaserschicht zu verwechseln.

@tomS

Zitat: "Muss man als Arzt ja auch, um bei Diskussionen/Dokumentationen das retinale Pigmentepithel nicht mit der retinalen Nervenfaserschicht zu verwechseln."

Stimmt, von den Stäbchen und Zapfen in der Netzhaut ganz zu schweigen.

Gruß Wolfgang :)

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 4. April 2018 um 18:35:38 Uhr:

@tomS

Zitat: "Muss man als Arzt ja auch, um bei Diskussionen/Dokumentationen das retinale Pigmentepithel nicht mit der retinalen Nervenfaserschicht zu verwechseln."

Stimmt, von den Stäbchen und Zapfen in der Netzhaut ganz zu schweigen.

Gruß Wolfgang :)

Nur zur Erkärung, unser Kapitän hat bis dato nur eine Mofaprüfbescheinigung. Nix AM.

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 5. April 2018 um 02:02:45 Uhr:

Darauf habe ich mich gefragt, wieso er mich als "unser Kapitän" bezeichnet, der nur einen "Mofa-Schein" besitzt

und "nix AM"

Hallo Wolfgang,

nicht gleich die “Kanone“ auspacken, wenn ein User zufällig ein Zitat auswählt und die Antwort nicht wirklich zum Zitat paßt.

Der Hinweis ging in die Richtung, daß der Threadersteller (TE), also Al_Comandante lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Der TE ist sicher auch kein Kapitän, selbst wenn MiFiA4 ihn spaßeshalber so bezeichnet hat.

AM ist in etwa vergleichbar mit dem alten 4-er, Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab's selbstverständlich zu Zeiten der “großen Fünfziger“ nicht, in deren Betriebserlaubnis trotzdem 85 km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen war.

Gruß Wolfi

Edit: Gab's nicht auch mal einen 5-er Führerschein für Moped und Mokick, damals mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, dann wäre das wohl der bessere Vergleich zum AM.

Zitat:

@Al_Comandante schrieb am 5. April 2018 um 08:08:27 Uhr:

Junge, Junge: Mich in diesem Forum anzumelden war ein tolle Idee! Super unterhaltsam. :D

Ich hol mir schon mal Knabbereien und warte auf kranenburgers Antwort.

Hi,

deine ursprüngliche Intention war aber laut deiner eigenen Aussage, “sich in wenigen Wochen in die Rollermaterie einzuarbeiten“, oder spielt mir mein Gedächtnis hier einen Streich. Habe dich nicht wörtlich zitiert, aber sinngemäß sollte es passen.

Dein rein wissenschaftliches Interesse an den verbauten Drosseln am TPH nehme ich dir nicht vollkommen ab. ;)

Gruß Wolfi

Nachtrag: Du möchtest doch deinen neu gekauften 2T-Roller nicht in der nächsten Wochen/Monaten schon wieder verkaufen.

Möglicherweise vermisst er seinen kleinen Chinesen einfach :p

Themenstarteram 5. April 2018 um 8:59

Zitat:

@Alex1911

deine ursprüngliche Intention war aber laut deiner eigenen Aussage, “sich in wenigen Wochen in die Rollermaterie einzuarbeiten“, oder spielt mir mein Gedächtnis hier einen Streich.

Nein, es spielt dir keinen Streich. Und im Vergleich zu vor ein paar Monaten weiß ich auch erheblich mehr. Aber natürlich immer noch weit weniger als jemand der seit ein paar Jahrzehnten an sowas schraubt.

Zitat:

@Alex1911

Dein rein wissenschaftliches Interesse an den verbauten Drosseln am TPH nehme ich dir nicht vollkommen ab. ;)

Das zu glauben ist natürlich dein gutes Recht. Nur möchte ich anmerken, dass ich kein 15-jähriger bin der mit Tempo 80 durch eine Spielstraße düsen will. Ich finde, dass das Verständnis von Drosseln durchaus zum Zweiradwissen gehört. Anderes Beispiel: Ich habe ein echt langes Küchenmesser. Wenn ich mich jetzt in einem Messerforum darüber informiere möchte wie man so eins schärft - bin ich dann ein potentieller Amokläufer der Passanten in der Fußgängerzone aufschlitzt?

Zitat:

@Alex1911

Nachtrag: Du möchtest doch deinen neu gekauften 2T-Roller nicht in der nächsten Wochen/Monaten schon wieder verkaufen.

Nein, aber ich möchte für den Fall der Fälle wissen wie man da ran geht. Zudem wäre es ein weiteres kleines Puzzleteil zum Verständnis der Materie.

 

Zitat:

@Bamako

Möglicherweise vermisst er seinen kleinen Chinesen einfach :p

Auch wenn mir Bernd jetzt eins überbraten möchte: Nein, den Chinesen habe ich bisher nicht eine Sekunde vermisst.

 

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für einen für Deine erhellende und erschöpfliche Antwort. Ich fahre seit meinem 16. Lj. immer noch mit meinem alten "grauen Lappen", der mir nie entzogen wurde. Deshalb hatte ich mit den neuen FS-Klassen noch nie etwas zu tun. Ein AküFi (Abkürzfimmel) trägt leider auch nicht zur Aufklärung bei.

Die "Kanone" lasse ich auch lieber eingepackt. Einige Anfeindungen gegen mich als "Neuling" in diesem Forum, haben dann wohl bei mir zu gewissen "Überreaktionen" geführt. Und "Ironie" ist auch nicht gleich erkennbar.

Zum Glück gibt es hier auch "Buddies" wie Dich. Gerade habe ich "dobifan" und "garssen" unter "Niemals mehr Ecobike...." ein Lob ausgesprochen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Dich!

Ich bin überhaupt nicht "auf Krawall gebürstet", sondern tausche mich gerne aus und lerne gerne - auch von jüngeren Menschen - hinzu. Die Wogen werden sich schon wieder glätten, insbesondere nachdem mir die individuelle Art der Beiträge verschiedener User vertrauter geworden sein wird.

Liebe Grüße :) :) :) in den Schwarzwald, insbesondere das Kaiserstuhl/Tuniberg-Gebiet

von Wolfgang an Wolfgang

PS Den alten "Moped-5-er" bis 40 km/h ab 16 Jahre kenne ich natürlich auch noch. An eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die "großen" 50-Kubik-Heuler kann ich mich aber nicht erinnern. Wahrscheinlich stand die Höchstgeschwindigkeit in der jeweiligen Betriebserlaubnis. Eine gesetzliche Vorgabe gab es meines Wissens aber nicht. Mit diesen "Kleinkrafträdern" musste man übrigens in den Niederlanden auf der Autobahn fahren, so dass einen die "großen" Motorradfahrer gegrüßt haben und man mit so einem Teil von den NL-Mädels, z.B. in Amsterdam, gleich als 1-2 Jahre älter eingeschätzt wurde. Aber die "Sturm und Drang Zeit" ist eh schon lange Geschichte.

Ich erinnere mich nur noch an Beschränkungen für die später eingeführten 80-er

ab 16 Lj., die auf 80 ccm und 80 km/h begrenzt waren (heute entsprechend 1b ?)

1b gibt es heute nicht mehr. Guckst Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

@tomS

Danke. :) Super. Zum Glück habe ich noch keinen neuen FS gebraucht, aber irgendwann werde ich mich von meinem alten grauen wohl trennen müssen. In Ausland z.B. NL ist der jetzt schon nicht mehr gültig.

Gruß Wolfgang

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