1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verbandskasten abgelaufen was droht?

Verbandskasten abgelaufen was droht?

Hallo

Was passiert wenn ich angehalten werde von der Polizei oder zum TÜV muss?

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123


Was passiert wenn ich angehalten werde von der Polizei oder zum TÜV muss?

Wenn es dein Privatfahrzeug ist und du nicht im Auftrag des AG unterwegs bist gar nichts.

Wenn ein Polizist eine Mängelkarte oder einen Strafzettel ausfüllen will mal ganz dezent fragen wo du die Vorschrift nachlesen kannsst nach der er den Bescheid/Karte begründet.

Da sollte er dann ins rudern kommen da es keine Vorschrift gibt die einen nicht abgelaufenen Verbandskasten verlangt. Er muß nur vollständig sein.

Aber im Verkehrsportal gab es dazu auch schon einige Threats,ich hab mal einen rausgesucht.

www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

In dem Threat ist mindestens ein Polizist am mitschreiben gewesen.

Was natürlich nichts daran ändert das man den Inhalt gelegendlich mal austauschen sollte.

54 weitere Antworten
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123



Zitat:

Original geschrieben von Matthias_1973


ich hab für meinen neuen verbandskasten beim TÜV in garching 5,55€ bezahlt!
Mal schaun ob die passen beim Benz, ist das ein Kissen?

nein! das ist so´n kasten aus plastik, wie er eigentlich handelsüblich ist!

"Steril" bedeutet eigentlich in dem Moment nur "sauber". Sobald man die Verpackung aufreißt und die Kompresse antatscht, vielleicht sogar noch fallen läßt, dann ist sie alles, aber nicht mehr steril. Darum geht es aber auch gar nicht. Sauber soll sie sein. Den Rest erledigt die Klinik. Das Verfallsdatum gilt eh hauptsächlich für die Handschuhe und das Klebeband der Pflaster. (OK, auch für das Verfallsdatum der Kompressen...)

Viel wichtiger finde ich, dass man einen Verbandkasten dabei hat, weiß, wo er liegt und weiß, was man damit anstellt.

Neulich auf einer Feier. Jemand hatte sich geschnitten.

"Kein Problem, mein Auto steht draußen, ich hole das Verbandzeug!"(Ich sah den Typen und dachte mir meinen Teil, ging aber auch mal raus, ich wollte Spass haben)
Auto: neuer A6 mit allen Schikanen...

Er: "Wo is der Kasten denn??"Ich: "Müsste eigentlich hinten drinnen liegen... Wo haben sie den denn hingepackt?"

Er: "Keine Ahnung, der muß doch ab Werk dabei sein, ich hab Vollaussstattung! Na denen im Autohaus werde ich was erzählen!"

ROFL.... 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123


Ja das ist mein Problem ich habe einen MB da ist ein Kissen drinn das genau in eine Halterun passt, steht aber nicht drauf wann er abläuft das Auto ist Bj 94 und auf der einen Mullbinde steht was drauf weiss aber nicht mehr was.

Wo ist das Problem? Hol dir ne neue Packung und pack den Inhalt in dein Kissen.

Das Ablaufdatum auf den Verbandkästen, bzw. auf den Verbandpäckchen oder Kompressen ist nichts weiteres als eine Strategie der Hersteller.
Wir haben im Feuerwehrhaus noch Bestände an Verbandpäckchen und Kompressen usw., die ohne MHD sind. Mein Kamerad, der gleichzeitig noch im Rettungsdienst tätig ist, sagte mal zu mir, dass es mit dem MHD reine Geldmache der Hersteller ist. Die Teile sind über zehn Jahre alt und können noch immer bedenkenlos verwendet werden und solange die Verpackung unbeschädigt ist sind die auch nach wie vor "steril" 

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Das Ablaufdatum auf den Verbandkästen, bzw. auf den Verbandpäckchen oder Kompressen ist nichts weiteres als eine Strategie der Hersteller.
Wir haben im Feuerwehrhaus noch Bestände an Verbandpäckchen und Kompressen usw., die ohne MHD sind. Mein Kamerad, der gleichzeitig noch im Rettungsdienst tätig ist, sagte mal zu mir, dass es mit dem MHD reine Geldmache der Hersteller ist.

Dann richte deinem Kamerad mal nen schönen Gruß aus, dass seine Aussage schöner Unfug ist und dass er grad als Rettungsdienstler mal was vom Medizinproduktegesetz gehört haben sollte 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dann richte deinem Kamerad mal nen schönen Gruß aus, dass seine Aussage schöner Unfug ist und dass er grad als Rettungsdienstler mal was vom Medizinproduktegesetz gehört haben sollte 🙄

Und was soll da drin stehen, im Medizinproduktegesetz ?

Der § 35h der StVO sagt nur etwas über die Mitführungspflicht und den Inhalt des Verbandkastens aus. Von Haltbarkeit steht da nichts. Das soll nicht heißen, das ich es gut finde, mit alten Pflastern versorgt zu werden, es geht um die Bewertung als Ordnungswidrigkeit oder Mangel.

Viele TÜV's sind ohnehin dazu übergegangen, in der Praxis das Vorhandensein bzw. Verfallsdatum vom Verbandkasten nicht mehr wirklich zu prüfen, da man sich den ggf. sowieso von irgendjemanden leihen und für die Prüfung demonstrativ auf den Beifahrersitz legen kann.

Das Haltbarkeitsdatum ist eine Garantie des Herstellers, daß bis zu diesem Zeitpunkt der Inhalt steril ist. Sofern der Verbandskasten vor Umwelteinflüssen geschützt ist, was bei der Lagerung im Kofferraum meist der Fall ist, bleibt der Inhalt auch danach noch steril. Es gibt einfach keine Quelle, die den Inhalt merklich verunreinigt. Die meisten Mitbürger sind überdies TD geimpft, so dass etwas Schmutz in der Wunde nicht schadet. Die Hauptinfektionsquelle ist übrigens nicht das Material sondern der falsche Umgang beim Auspacken.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dann richte deinem Kamerad mal nen schönen Gruß aus, dass seine Aussage schöner Unfug ist und dass er grad als Rettungsdienstler mal was vom Medizinproduktegesetz gehört haben sollte

Für den privaten Anwender von Erste-Hilfe-Material gelten das Medizinproduktegesetz und die Medizinproduktebetreiberverordnung nicht. Bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst sieht das aber in der Tat anders aus.

Habe nichts Gegenteiliges behauptet 😉

OK, ich wollte nur vermeiden, dass die genannten Vorschriften auch für den Privatfahrer als Rechtsgrundlage aufgeführt werden (habe ich in einem anderen Forum schon mal so gelesen).

Dann sind wir uns ja einig. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Und was soll da drin stehen, im Medizinproduktegesetz ?

Ganz einfach:

Zitat:

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten


(1) Es ist verboten, Medizinprodukte […] anzuwenden, wenn
[…]
2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.

Ich weiß gar nicht, warum ihr euch über Sachen den Kopf zerbrecht, die eh bald der Vergangenhait angehören. An der Ärztlichen Grundversorgung wird doch immer weiter gespart. In Zukunft werden wir das Verabndsmaterial für den Falle eines Verunglückens (auch als Fußgänger/Radfahrer) immer bei uns mitschleppen müssen, weil die Rettungsdienste keins mehr haben. 😉

Finde solche Fred´s unnötig, bei einem Neukauf fallen etwa 10 € an,
also wozu das ganze?

Hab sogar immer bei meinen Fahrradl einen Verbandkasten mit,
man weis ja nie!

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Ganz einfach:

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten


(1) Es ist verboten, Medizinprodukte […] anzuwenden, wenn
[…]
2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.

Wenn aber da noch kein MHD drauf ist, wie es bis vor einigen Jahren der Fall war, sind die Dinger eben unbegrenzt Haltbar, es sei denn, dass die Verpackung beschädigt ist.

Ähnliche Themen