Veraltete StVO ????

Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.

Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?

Sonstige Anregungen ?

Beste Antwort im Thema

Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


130 km/h für Gespanne wie in Frankreich.

Aber da auch nur für solche Anhänger die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 130 haben. Weit verbreiteter Irrglaube man könne mit jedem Anhänger dort so schnell fahren, fast alle PKW-Anhänger die hierzulande verkauft werden sind nur bis 100 zugelassen. 😉

Wo ist das Problem aktuelle Anhänger auf 130 km/h freizugeben? Sowas schafft jeder gute Anhänger.

Warum gibt es wohl in soo vielen Ländern, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen 😕 Weil dehren Einwohner alle doof sind oder haben wir Deutschen die Weisheit mit Löffel gefressen 😕  😁
MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wo ist das Problem aktuelle Anhänger auf 130 km/h freizugeben? Sowas schafft jeder gute Anhänger.

Bremse? Fahrwerk? Reifen?

Grundsätzlich fände ich das aber nicht so verkehrt wenn die technischen Voraussetzungen da sind. Genauso könnte man LKW auf Bustempo 100 freigeben wenn sie die gleichen technischen Anforderungen (Bremse, Reifen und Co..) erfüllen. Jeden Anhänger würde ich aber nicht für mehr Tempo freigeben, Wohnwagen mit der riesen Windangriffsfläche und hohem Schwerpunkt sind weit schlechter für hohes Tempo geeignet als z.B. ein flacher Autotransportanhänger.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


130 km/h für Gespanne wie in Frankreich.

Da die Standardanhänger für 80 zugelassen sind und es 100 Genehmigungen gibt.

Werden dann 130-er Zulassungen notwendig.

Die 130 für Gespanne ist in F zulässig mi der Einschränkung

** Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.

Quelle

http://www.oeamtc.at/?...

Verkehrsbestimmunngen

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Warum gibt es wohl in soo vielen Ländern, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen 😕 Weil die Einwohner alle doof sind oder haben wir Deutschen die Weisheit mit Löffel gefressen 😕  😁
MfG aus Bremen

Warum müssen wir alles nachmachen?

Zitat:

Grundsätzlich fände ich das aber nicht so verkehrt wenn die technischen Voraussetzungen da sind.

Ist bei jedem besseren Anhänger kein Problem.

Zitat:

Jeden Anhänger würde ich aber nicht für mehr Tempo freigeben, Wohnwagen mit der riesen Windangriffsfläche und hohem Schwerpunkt sind weit schlechter für hohes Tempo geeignet als z.B. ein flacher Autotransportanhänger.

Auch mit einem Wohnanhänger kann man schneller als 100km/h fahren.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


130 km/h für Gespanne wie in Frankreich.
Da die Standardanhänger für 80 zugelassen sind und es 100 Genehmigungen gibt.
Werden dann 130-er Zulassungen notwendig.

Ja und? Dann läßt man die 100 km/h Regellung eben weg.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Warum gibt es wohl in soo vielen Ländern, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen 😕 Weil dehren Einwohner alle doof sind oder haben wir Deutschen die Weisheit mit Löffel gefressen 😕  😁
MfG aus Bremen

Es dürfen zwei Antworten angekreuzt werden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Auch mit einem Wohnanhänger kann man schneller als 100km/h fahren.

Kann man schon, ob das sinnvoll und noch fahrsicher ist ist eine ganz andere Frage. Spätestens bei der ersten Windböe, Spurrille oder Ausweichmanöver zeigt sich wie fahrstabil das Ganze dann wirklich ist. Kann man jeden Sommer auf der BAB wieder bewundern wie schön sich ein Wohnwagen in Einzelteile zerlegt wenn er umkippt. 😰

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Warum gibt es wohl in soo vielen Ländern, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen 😕 Weil dehren Einwohner alle doof sind oder haben wir Deutschen die Weisheit mit Löffel gefressen 😕  😁
MfG aus Bremen
Es dürfen zwei Antworten angekreuzt werden. 😉

Puh, Weisheit fresse ich jeden Tag zum Frühstück, beim zweiten Kreuzchen bin ich überfragt. 😮

😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Ja und? Dann läßt man die 100 km/h Regellung eben weg.

Eine 100 - er Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn der Anhänger die

technischen

Voraussetzungen erfüllt.

Wie willst du die Windanfälligkeit der Wohnwagenhänger reduzieren bei der hohen Geschwindikeit.

Ganz abgesehen davon würde es ja nicht bei den 130 km/h bleiben. Geschwindikeitsbegenzungen werden doch gerne in die Tonne geklopft

Es sei denn bei der Ankopplung des entsprechenden Hängers wird technisch ein Geschwindikeitbegenzer aktiviert🙂

Es wird endlich zeit für die EGB (Elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung)
Das 120er Schild rauscht vorbei und der Motor geht in due Schubabschaltung bis er auf Zieltempo angekommen ist.

Dann hacke ich das System, stelle mich auf die Autobahnbrücke und stelle das Tempo auf 60 ein .. 4 spurig .. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli


Warum gibt es wohl in soo vielen Ländern, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen 😕 Weil dehren Einwohner alle doof sind oder haben wir Deutschen die Weisheit mit Löffel gefressen 😕  😁
MfG aus Bremen
Es dürfen zwei Antworten angekreuzt werden. 😉

Die dritte ist aber richtig: Als die Tempolimits der meisten Länder engeführt wurden, gab es die BRD noch gar nicht. Und da bei der Gründung der BRD die wenigsten Leute (auf jeden Fall deutlich weniger als sonstwo) ein limitrelevant schnelles Auto ihr Eigen nannten, hat man die Einführung als sinnlos betrachtet und sie bleiben lassen.

Zur Ölkrise wurde ein situationysbedingtes generelles Limit eingeführt (was aber allein kaum etwas gebracht hat, andere Maßnahmen waren effektiver) und als die bedingende Situation nicht mehr gegeben war, konnte man es wieder aufheben.

Effektiv hat die Möglichkeit der freien Fahrt einen nicht unerheblichen Anteil daran, daß wir hierzulande mit die höchsten Sicherheitsstandards weltweit haben.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



... Und da bei der Gründung der BRD die wenigsten Leute (auf jeden Fall deutlich weniger als sonstwo) ein limitrelevant schnelles Auto ihr Eigen nannten, hat man die Einführung als sinnlos betrachtet und sie bleiben lassen.

... dies sogar für eine ganze Weile noch auf Landstraßen und in Ortschaften!

(Mein Vater schwärmte noch in den 1980er Jahren von den Zeiten, als "die Promille noch nicht erfunden und die Straßen noch nicht tempobegrenzt waren."😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Auch mit einem Wohnanhänger kann man schneller als 100km/h fahren.
Kann man schon, ob das sinnvoll und noch fahrsicher ist ist eine ganz andere Frage. Spätestens bei der ersten Windböe, Spurrille oder Ausweichmanöver zeigt sich wie fahrstabil das Ganze dann wirklich ist. Kann man jeden Sommer auf der BAB wieder bewundern wie schön sich ein Wohnwagen in Einzelteile zerlegt wenn er umkippt. 😰

Also keine Erfahrung?

Das ist ein geiler Tread, ist ja fast wie in einem Meinungsforschungsinstitut, boahh war das ein schwerer Wort, ich würde dem TE empfehlen, alle Postings zu sammelm, filtern, hmmm da bleibt ja nicht viel übrig, und zum Herrn Rammsauer gehen dem das Zeug übergeben und warten ob er ihn gleich in den Allerwertesten tritt oder ob er das Zeug erst in die runde Ablage legt. Für solche Probleme bekommen Menschen viel, viel Geld und ihr wollt die arbeitslos machen, nur schlechte Menschen unterwegs.
Alles schauckelt sich schön hoch, einige stehen kurz vorm Herzkasper und das Ergebnis?? Laue Luft, noch nicht mal ein Püpschen
Für mich und alle anderen ist die STVO in der jeweiligen Fassung gültig, ob man diese einhält ist ne ganz andere Frage die jeder für sich beantworten muss, denn die Konsequenzen trägt jeder für sich allein.

Schubilein

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