Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Ich muss gestehen das ich nicht im Detail weiss was in der StVo so drinsteht. Aber ich finde das man Werte wie breit muss ein Parkplatz sein u.ä. für Neubauten oder Renovierungen an die Fahrzeuge anpassen sollte. Es gibt so manche Parkhäuser von anno dazumal in die bin ich nur einmal gefahren. Da war das reinfahren schon eine Tortur und obwohl ich schon drin war wollte ich dort nicht mehr parken. Könnte aber auch ein Parkhaus extra für Kleinwagen (Smart?) gewesen sein 😉
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Zitat:
Original geschrieben von con1970
Ich muss gestehen das ich nicht im Detail weiss was in der StVo so drinsteht. Aber ich finde das man Werte wie breit muss ein Parkplatz sein u.ä. für Neubauten oder Renovierungen an die Fahrzeuge anpassen sollte. Es gibt so manche Parkhäuser von anno dazumal in die bin ich nur einmal gefahren. Da war das reinfahren schon eine Tortur und obwohl ich schon drin war wollte ich dort nicht mehr parken. Könnte aber auch ein Parkhaus extra für Kleinwagen (Smart?) gewesen sein 😉
Ich habe da auch nicht so den Durchblick, aber so etwas ist, glaube ich, nicht in der STVO verankert.
Aber Recht hast Du.
So um die Sache hier mal vielleicht wieder in Schwung zu bringen mal ein anderes Thema, ist hier nioch nicht angesprochen worden, vielleicht weil es so in dieser Art wie ich es kenne nicht in der STVO verankert ist.
Sicherheitsabstand, mein Lieblingsthema, zum Leidwesen einiger anderer User hier.
In der STVO steht lediglich:
Zitat:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Als Regel habe ich vor 31 Jahren gelernt das die halbe gefahrene Geschwindigkeit als mindester Sicherheitsabstand eingehalten werden muss.
So habe ich es gelernt, und ich bin auch davon überzeugt.
Wie sieht es bei Euch aus ? Findet ihr diese Regelung i.o. , findet ihr sie übertrieben oder hättet ihr sie gerne verschärft.
Wie sieht es bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit aus ? Ist diese Regelung dort noch anwendbar, ist sie ausreichend ?
Betrachtet diese Regelung bitte in Bezug auf die heutige Verkehrsdichte, auf die gefahrenen Geschwindigkeiten und die sich ständig verbesserte aktive und passive Sicherheit der Autos.
Ich finde die Abstandsregellung schwachsinnig.
1) haben sich die Fahrzeuge weiterentwickelt und sind besser geworden
2) würde sich die Schlange noch weiter nach hinten verlagern und vielleicht sogar zum Rückstau werden.
Die Verkehrsdichte hat sich in den letzten Jahren eben geändert, da kann man keine uralt Regellungen mehr anwenden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
So um die Sache hier mal vielleicht wieder in Schwung zu bringen mal ein anderes Thema, ist hier nioch nicht angesprochen worden, vielleicht weil es so in dieser Art wie ich es kenne nicht in der STVO verankert ist.Sicherheitsabstand, mein Lieblingsthema, zum Leidwesen einiger anderer User hier.
In der STVO steht lediglich:
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Als Regel habe ich vor 31 Jahren gelernt das die halbe gefahrene Geschwindigkeit als mindester Sicherheitsabstand eingehalten werden muss.Zitat:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
So habe ich es gelernt, und ich bin auch davon überzeugt.Wie sieht es bei Euch aus ? Findet ihr diese Regelung i.o. , findet ihr sie übertrieben oder hättet ihr sie gerne verschärft.
Wie sieht es bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit aus ? Ist diese Regelung dort noch anwendbar, ist sie ausreichend ?
Ich sehe die Regelung eigentlich als sehr passend an, weder übertrieben noch untertrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Betrachtet diese Regelung bitte in Bezug auf die heutige Verkehrsdichte, auf die gefahrenen Geschwindigkeiten und die sich ständig verbesserte aktive und passive Sicherheit der Autos.
Bei der Verkehrsdichte gilt: Die Geschwindigkeit dem Sicherheitsabstand anpassen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten fließen eh schon in die Regelung ein. Die aktive und passive Sicherheit der Autos hat wenig mit dem Sicherheitsabstand zu tun, da dieser hauptsächlich für Reaktion und Geschwindigkeitsüberschuß des hinten fahrenden Fahrzeuges angelegt wurde. Außerdem gibt es auf unseren Straßen auch noch immer Fahrzeuge älteren Baujahrs, teils ohne Bremskraftverstärker (und trotzdem noch keine 20 Jahre alt und mit grüner Feinstaubplakette), einige ohne ABS usw.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die aktive .......Sicherheit der Autos hat wenig mit dem Sicherheitsabstand zu tun,
Naja, ich glaube diesen Satz solltest Du nochmal überdenken.
Zur aktiven Sicherheit zählt für mich die Bremsleistung/verzögerung, die Spurstabilität während einer Vollbremsung.....
Ich glaube da hat sich in den letzten 30 Jahren viel getan und sollte somit auch in die Berechnung des Sicherheitabstandes einbezogen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Naja, ich glaube diesen Satz solltest Du nochmal überdenken.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die aktive .......Sicherheit der Autos hat wenig mit dem Sicherheitsabstand zu tun,Zur aktiven Sicherheit zählt für mich die Bremsleistung/verzögerung, die Spurstabilität während einer Vollbremsung.....
Ich glaube da hat sich in den letzten 30 Jahren viel getan und sollte somit auch in die Berechnung des Sicherheitabstandes einbezogen werden.
Da der Sicherheitsabstand hauptsächlich für die Reaktionszeit da ist, ist diese aktive Sicherheit für den Sicherheitsabstand recht irrelevant. Die Schwachstelle ist und war vor 30 Jahren auch schon die verzögerte Reaktion.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Betrachtet diese Regelung bitte in Bezug auf [...] die sich ständig verbesserte aktive und passive Sicherheit der Autos.
Diese kann man nicht in Betracht ziehen, da man auch weiterhin davon ausgehen muss, dass sich Fahrzeuge im Verkehr befinden, deren passive Sicherheit nicht verbessert wurde: Oldtimer, Importfahrzeuge, Motorräder usw. Auch nutzt passive Sicherheit nur, solange man im Fahrzeug sitzt und es sind immer Fälle denkbar, in denen das nach Panne oder Unfall nicht mehr gegeben ist. Ich berichte gerne von einem traurigen Beispiel, falls es jemanden interessiert.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Da der Sicherheitsabstand hauptsächlich für die Reaktionszeit da ist, ist diese aktive Sicherheit für den Sicherheitsabstand recht irrelevant. Die Schwachstelle ist und war vor 30 Jahren auch schon die verzögerte Reaktion.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Naja, ich glaube diesen Satz solltest Du nochmal überdenken.
Zur aktiven Sicherheit zählt für mich die Bremsleistung/verzögerung, die Spurstabilität während einer Vollbremsung.....
Ich glaube da hat sich in den letzten 30 Jahren viel getan und sollte somit auch in die Berechnung des Sicherheitabstandes einbezogen werden.
Auf einer Seite hast Du Recht, Sicherheitsabstand in Verbindung zur Reaktionszeit.
Wenn ich aber vor mir ein Auto habe mit einer modernen Bremsanlage, ich selbst sitze in einer alten Möhre, zu deutsch das Auto vor mir hat einen um zb. 10 Meter kürzeren Bremsweg, sollte dies schon in meine persönliche Abschätzung des Sicherheitsabstandes einfließen. Damit wären wir wieder bei der aktiven Sicherheit.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Diese kann man nicht in Betracht ziehen, da man auch weiterhin davon ausgehen muss, dass sich Fahrzeuge im Verkehr befinden, deren passive Sicherheit nicht verbessert wurde: Oldtimer, Importfahrzeuge, Motorräder usw. Auch nutzt passive Sicherheit nur, solange man im Fahrzeug sitzt und es sind immer Fälle denkbar, in denen das nach Panne oder Unfall nicht mehr gegeben ist. Ich berichte gerne von einem traurigen Beispiel, falls es jemanden interessiert.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Betrachtet diese Regelung bitte in Bezug auf [...] die sich ständig verbesserte aktive und passive Sicherheit der Autos.
Du sprichst jetzt von der passiven Sicherheit.
Wie sieht es aus mit der aktiven Sicherheit ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auf einer Seite hast Du Recht, Sicherheitsabstand in Verbindung zur Reaktionszeit.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Da der Sicherheitsabstand hauptsächlich für die Reaktionszeit da ist, ist diese aktive Sicherheit für den Sicherheitsabstand recht irrelevant. Die Schwachstelle ist und war vor 30 Jahren auch schon die verzögerte Reaktion.Wenn ich aber vor mir ein Auto habe mit einer modernen Bremsanlage, ich selbst sitze in einer alten Möhre, zu deutsch das Auto vor mir hat einen um zb. 10 Meter kürzeren Bremsweg, sollte dies schon in meine persönliche Abschätzung des Sicherheitsabstandes einfließen. Damit wären wir wieder bei der aktiven Sicherheit.
Ich denke genau da greift die geltende regelung doch perfekt rein und übernimmt für dich die Entscheidung. Man muss doch immer vom schwächstens Glied einer Gemeinschaft ausgehen um das zusammenleben reibungslos zu ermöglichen.
Das der Sicherheitsabstand auf deutschen Strassen oft praktisch nicht einzuhalten ist ist ein anderes Thema, um das zu ändern müsste andere Verkehrsleitsysteme erfunden werden, mehr strassen gebaut oder die Fahrzeuganzahl verringert werden.
§3.3 Absatz 2 Ergänzung unter c) wird gestrichen und ergänzt durch d)
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
..
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
..
d) auf Autobahnen (Zeichen 330.1) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t - 130 km/h