Veraltete StVO ????
Ich lese hier oft, das die Regeln nach denen wir uns alle im Straßenverkehr bewegen sollten, auch StVO genannt, hoffnungslos veraltet, somit nicht mehr zeitgemäß sind.
Wie seht Ihr das ?
Welche Regeln würdet Ihr ändern ?
Welche Regeln würdet ihr streichen ?
Welche Regeln würdet Ihr hinzufügen ?
Sonstige Anregungen ?
Beste Antwort im Thema
Für eine Freigabe des Rechtsüberholens könnte ich mich auch erwärmen, allerdings nur in Verbindung mit einem allgemeinen Tempolimit, da ansonsten die Gefahrenerhöhung nicht akzeptabel ist.
534 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ach trixi, so lange sich der Linksfahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hält, halte ich mich nicht an andere Dinge.Nur weil ich es nicht beachte, heißt es lange nicht, dass das richtige Verhalten nicht bekannt ist 😮
Mein Fehlverhalten (kann man ja eigentlich nicht sagen, ist ja kein Fehler) ist nur das Echo.
Und wenn ich dir jetzt erzähle:
Im Himmel ist Jahrmarkt,so stellst du eine Leiter ran, oder ?🙂
Ich hab in der STVO noch keinen Absatz gefunden, wo es heisst:
Wie Du mir, so Ich dir !
😕
Und die Sache mit dem
"Echo"finde ich auch nicht !!!
Haste ein Link !? 🙂
mfg trixi1262
Jou, lasst Euch nichts gefallen, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Tread wir immer amüsanter, vom Eierlauf in Berlin bis zu gelebten Rachegelüsten alles dabei, so muss man sich das Clubleben vorstellen, alles andere wäre gequirlte Kinderkacke.
Weiter so, es hat alles an der bestehenden STVO, ähhh, was geändert????
So ein Wahei um rechts oder links, fliegt mal nach Großbritanien, da schert sich keine Sau darum, die überholen rechts ohne Rücksicht auf Verluste das sind Strolche, und in der EU sind die auch noch............
Schubilein
@ trixi mit dem Zitieren hast du es auch nicht so, oder?
In der StVO steht aber auch nicht, dass man zum Ausleben seiner Glückgefühle dauerhaft links fahren darf und nun?
Wo bleibt denn nun die Liste? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wo bleibt denn nun die Liste? 😕
Ich bitte um Geduld, mir fehlt die Zeit im Moment. Sorry.
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Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
@ trixi mit dem Zitieren hast du es auch nicht so, oder?In der StVO steht aber auch nicht, dass man zum Ausleben seiner Glückgefühle dauerhaft links fahren darf und nun?
Das bedeutet aber auch nicht, das man mit Selbiger, so verfährt:
Wie Du mir, so Ich dir !
Wo bleibt denn nun die Liste? 😕
Das ab und zu mal falsche Zitieren ist wohl eher vernachlässigbar, im
Gegensatz zum Ausleben einer selbstgebastelten STVO !🙂
mfg trixi1262
Jeder wie er kann und will.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bitte um Geduld, mir fehlt die Zeit im Moment. Sorry.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wo bleibt denn nun die Liste? 😕
Alles klar...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ach trixi, so lange sich der Linksfahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hält, halte ich mich nicht an andere Dinge.
Aber das das Rechtsfahrgebot auf den meisten Autobahnen nicht gilt, ist dir schon bewusst, oder?
Wurde hier im Forum schonmal ausführlich diskutiert und mit diversen Belegen untermauert.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, ist bekannt, denn mit 130km/h + hebelt man es aus 🙄
Also heisst das, wenn die AB Leer ist, kann ich halt fahren wie ich will und muss die rechte Fahrspur nicht benutzen ?🙂
Und wenn dann doch jemand von hinten überholen will, bleib ich halt stur links ,oder mittig ist ja eh Wurscht 🙂😕
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, ist bekannt, denn mit 130km/h + hebelt man es aus 🙄
So viel zum Thema !
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Es war Ironie trixi 🙄
Man kann ja einer evtl. Frage Deinerseits, vorgreifen !🙂
mfg trixi
wenn weit und breit keiner kommt natürlich nicht.
aber das man sofort rechts rüber muss ist dummes zeug. genau wie die ominöse 20 Sekunden-Regel auf die sich der ein oder andere Schnellfahrer sich gerne beruft.
Wenn ich heute abend zeit habe such ich das nochmal zusammen.
mfg Zille
Ein schönes Beispiel übrigens anbei, zum Thema Tagfahrlicht. Warum es ganz besonders und vor allem bei Sonnenschein sinnvoll ist. Bei viel Licht eben auch viel Schatten möglich. Bei wechselnden Lichtverhältnissen und starken Kontrasten kann sich ein dunkles Auto gut verstecken. Es geht da ja weniger ums Erkennen an sich, sondern um's schnellere und bessere Erkennen und evtl. Sekundenbruchteile bei der Reaktionszeit. Übrigens ja in fast allen europäischen Ländern Vorschrift sogar mit recht empfindlichen Strafen.
Man könnte selbstverständlich auch den hier vorgeschlagenen neuen Gummiparagraphen für's Rechtsüberholen StVO § Minus 1 analog anwenden: Auge um Auge, Zahn um Zahn (@Dicke: bitte in die Petition mit aufnehmen). Wenn ich ihn nicht seh' soll er mich auch nicht sehn - Licht bleibt aus! Vielleicht könnte man auch den Vogel-Strauß Paragraphen Minus 2 aufnehmen: Rechtsüberholen nur mit geschlossenen Augen erlaubt - damit's keiner sieht!
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
wenn weit und breit keiner kommt natürlich nicht.
Ich bin gespannt auf Dein Rechercheergebnis. Ansonsten sollte DieDicke § Minus 3 aufnehmen: Wenn Weit und Breit keiner kommt muss man äußerst links fahren. Wenn man nämlich dabei einen Rechtsüberholer übersieht, braucht er mit geschlossenen Augen ausreichend Platz.