Vandalismuss

Opel Omega B

Hi hab grade erfahre das mein schöner omega der als ersatzteil lager dient von so klein kinder(grundschul alter) von nachbaren zerbeult worden ist was soll ich mach direkt die polizei jetzt ruf hatts nen sin???oder was würdet ihr machen??

48 Antworten

Ich will dir ja nicht zu nahe tretten, aber hast du schon mal was von Punkt und Beistrich gehört. Das erleichtert das leen ungemein.

Ansonsten würde ich, wenn der Omi nur als Ersatzteillager dient, die Schäden sich in Grenzen halten, nicht wirklich was unternehmen sondern eher den Eltern der Kinder ins Gewissen reden, ob ihnen das gefallen würde wenn man ihr Auto verwüstet.

Lg

Oneling

Die Polizei kann auch nicht mehr tun, als die Sache aufzunehmen und damit hat sich's. Wenn die Kinder noch im Grundschulalter sind, dann sind diese noch nicht strafmündig und den Eltern derer eine unterlassene Aufsichtpflicht nachzuweisen, dürfte so gut wie unmöglich sein. Der Wagen würde von der Polizei eh als Schrott und somit wertlos betrachtet. Also versuch, den Eltern und den Verursachern ins Gewissen zu reden und stell den Wagen ihrgendwo unter, wo er sicher ist und auch keine Gefahr für andere darstellt.
Wenn den Kindern an deinem Schlachtschiff was passiert, wirst Du belangt.

Gruß Leo

Das ding steht an nem ort wo die eigentilch nix zu suchen haben und von ausen sieht es nicht so aus ob es ein schlacht fahrzeug ist nur innen fehlen paar schalter und paar kabel !! ich dachte jetzt so ich zeige die an und kriege geld für die zerbeulten/zerkratzten teile weil ich die teile verkaufen wollte wo di noch im sehr guten zustandt waren und die türen brauchte ich eigentlich für meinn jetzigen omi

In meinem Hof oder Garten hat kein Fremder und kein spielendes Kind was zu suchen, doch bin ich dazu verpflichtet- sollten dort Gefahren jeglicher Art lauern, dies abzusichern, oder gegen fremden Zutritt zu sperren.

Von Kindern unter 14Jahren ist nichts zu holen und auch die Polizei ist machtlos. Diese können auch nur den Eltern und den Kinder ins Gewissen reden.

Verbuch's als Erfahrung und rede mit den Eltern. Versuch dabei ruhig zu bleiben, denn nur so besteht ne Change, dass die Bambinis wenigstens was daraus lernen und sowas nimmer machen.

Gruß Leo

Nochmal

Es gibt Satzzeichen und Groß-und Kleinschreibung.

Wenn du die Kids kennst und die Eltern dazu auch, geh hin und red mit denen. Die sollten eine PHPF haben. Versuchen die Geschichte so zu regeln. Meine PHPF durfte auch schon mal 2.800 DM wegen meinen Kids bezahlen.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Die PHPF kann nur nein sagen oder zahlen.

ach willst mir jetzt sagen das jeden auto auf der str ein zaun haben muss or was

Steht das Auto auf Privatgrund??

Sag halt mal genau wo es steht und wie es gesichert ist. Alles andere ist in der Suppe lesen.

Zitat:

Original geschrieben von domoll


ach willst mir jetzt sagen das jeden auto auf der str ein zaun haben muss or was

Ein Auto auf der Straße muss versichert und angemeldet sein.

Denke das reicht jetzt!

Zitat:

Original geschrieben von lbunny


Ein Auto auf der Straße muss versichert und angemeldet sein.
Denke das reicht jetzt!

So sieht's aus.

Hmm, zusammenfassend kann man sagen, dass die Sachlage doch eindeutig ist:

Ist das Fahrzeug angemeldet und...
...steht auf öffentlichem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.
...steht auf privatem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.

Ist das Fahrzeug nicht angemeldet und...
...steht auf öffentlichem Grund
-> Pech gehabt! Kannst von Glück reden, wenn dich das Ordnungsamt nicht noch belangt.
...steht auf privatem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von jonny.b


Hmm, zusammenfassend kann man sagen, dass die Sachlage doch eindeutig ist:

Ist das Fahrzeug angemeldet und...
...steht auf öffentlichem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.
...steht auf privatem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.

Ist das Fahrzeug nicht angemeldet und...
...steht auf öffentlichem Grund
-> Pech gehabt! Kannst von Glück reden, wenn dich das Ordnungsamt nicht noch belangt.
...steht auf privatem Grund
-> Verursacher haftet für Schaden
-> Schaden ist bei den gesetzl. Vertretern zivilrechtl. geltend zu machen.

DANKE. 😁 😁 😁

Mir ist es ja bekannt, aber dem ersteller des Thread's wahrscheinlich nicht.

Sollte er jetzt aber auch begriffen haben.

Zitat:

Original geschrieben von lbunny


In meinem Hof oder Garten hat kein Fremder und kein spielendes Kind was zu suchen, doch bin ich dazu verpflichtet- sollten dort Gefahren jeglicher Art lauern, dies abzusichern, oder gegen fremden Zutritt zu sperren.

Von Kindern unter 14Jahren ist nichts zu holen und auch die Polizei ist machtlos. Diese können auch nur den Eltern und den Kinder ins Gewissen reden.

Verbuch's als Erfahrung und rede mit den Eltern. Versuch dabei ruhig zu bleiben, denn nur so besteht ne Change, dass die Bambinis wenigstens was daraus lernen und sowas nimmer machen.

Gruß Leo

ja komm ich habs verstaden nur warumm soll ich ein auto das auf mein grundstück steht absichern wen es von aus wie jedes normal ausicht

danke für en rest ich abs verstaden

Und kaf dich bitte das duden. 😁 😁 😁

also ich hätte sofort mal die polizei gerufen zur schadensaufnahme. dann kannst du noich im guten zu den eltern gehn oder gleich zum anwalt.

denn du hast ansprüche gegen die eltern, da diese die aufsichtspflicht verletzt haben. ausserdem kannst du noch zum jugendamt gehen und sagen die kinder laufen dauernd bei dir aufm privatgrund rum wo sie sich wehtun können. dann kriegen die da auch noch einen stress vom jugendamt.

so ist das einfach. ihr in deutschland lebt ja wohl auch in einem rechtsstaat oder? auch für kinder gilt die haftung der eltern genauso wie für haustiere.

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