Vandalismus (Reifen): Zahlt die TK?

Hallo!
Ich habe das Glück, eines der zwei Autos in dieser Straße zu besitzen, bei denen heute Nacht Reifen zerstochen wurden 😠.
Beide Reifen auf der Beifahrerseite sind platt.
Anzeige ist gemacht, wie sieht das jetzt mit der Versicherung aus?
Habe TK mit 150€ SB. Ist das ein nicht gedeckter Vandalismusschaden? Falls nein: Was bräuchte ich für Nachweise um wenigstens etwas Geld zurückzubekommen? Werkstattrechnung? Kostenvoranschlag?
Sorry, Versicherungsfragen zählen nicht zu den Sachen, mit denen ich mich gut auskenne 🙂
Danke!

33 Antworten

eine haftungsrelevante aufsichtspflichtsverletzung gibt es nur bei kindern unter 7 bzw. 10 jahren.

So ist das mit der Aufsichtspflichtverletzung.

Es gibt mehr als genug schwere Jungs, die vor Ihrem 14. Lebensjahr schon richtig dicke Akten haben und von der Kripo immer wieder laufen gelassen werden müssen, da sie noch nicht straffähig sind.

haftung de ausichtspflichtigen §832 BGB wer kraft gesetzes zur führung der aufsicht über eine person verpflichtet ist, die wegen minderjährigkeit ( §2 bgb eintritt der volljärigkeit= vollendung des 18. lebensjahr)...., ist zum ersatz des schadens verpflichtet, den diese person einen dritten widerrechtlich zufügt.
die ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn erseiner aufsichtspflicht genügt.

die altersgrenzen 7 u 10 jahren beziehen sdich auf §828 deliktsfähigkeit

Also wäre es "sinnvoller", die Blagen selbst übers Knie zu legen, als über den juristischen Weg zu versuchen, an Geld zu kommen? 😉

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