Vandalismus (Reifen): Zahlt die TK?

Hallo!
Ich habe das Glück, eines der zwei Autos in dieser Straße zu besitzen, bei denen heute Nacht Reifen zerstochen wurden 😠.
Beide Reifen auf der Beifahrerseite sind platt.
Anzeige ist gemacht, wie sieht das jetzt mit der Versicherung aus?
Habe TK mit 150€ SB. Ist das ein nicht gedeckter Vandalismusschaden? Falls nein: Was bräuchte ich für Nachweise um wenigstens etwas Geld zurückzubekommen? Werkstattrechnung? Kostenvoranschlag?
Sorry, Versicherungsfragen zählen nicht zu den Sachen, mit denen ich mich gut auskenne 🙂
Danke!

33 Antworten

Also mir wäre neu, dass di bei gescheitertem normalen Einbruchversuch den Reifen bezahlen - Madcruiser schrieb davon, dass die schönen Felgen geklaut weden sollte.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m


Da hat das Reifenzerstechen doch auch nix mit dem Erlangen der Beute zu tun....... ist aber, sowie du jetzt auch sagst, versichert!!??

Wasn nun?!?!

Gruss,

Mfg MICHA ( mittlerweile absolut verwirrt )

Das nun.

Der Reifen wird nicht bezahlt.

Die Teilkasko bezahlt Schäden auch am Auto, wenn sie in Verbindung mit dem Einbruch oder einem sonstigen versicherten TK-Schaden gebracht werden können.

1. Fahrertür aufgebrochen, neben dem Schloß ein tiefer Kratzer. -> versichert
2. Fahrertür versucht aufzubrechen, Kratzer neben dem Schloß. -> versichert
3. Fahrertür aufgebrochen, Kratzer auf der Kofferklappe. -> Tür ja, Kofferklappe nein.
4. Radio gecklaut 😁, Reifen zerstochen. -> Radio ja, Reifen nein.
5. Felgen geklaut. -> Reifen versichert, waren ja mit drauf.
6. Felgen versucht zu knacken, dabei Reifen beschädigt. -> versichert.

noch Fragen?

Christo

P.S. Schreddi, ist Brand nicht auch ein TK-Schaden? 😁

da eröffnen sich ja ganz neue Perspektiven ...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Andersherum stimmt es. Kleiner aber entscheidender Unterschied.

Zitat:Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.

Hast du das aus den AKB, oder wo ist das zu finden?

Gruss,

Mfg MICHA

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Ja.

Kann man sehr eng auslegen (ein Ereignis, gleichzeitig).
Und ein Gericht wird dann wieder für eine weite Auslegung sorgen.

@ madcruiser

welcher § ist das in den AKB?

Gruss,

Mfg MICHA

Musterbedingungen des Verbandes AKB 2004
Abschnitt C
§ 12
PDF Seite 14

@ madcrusier

jepp, habs gefunden!

vielen Dank!

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


da eröffnen sich ja ganz neue Perspektiven ...

Ab jetzt werden immer die kompletten Felgen von der nächsten Flussbrücke geworfen, wenn die Reifen abgefahren sind? 😉.

Aktueller Stand: Reifen + Aufziehen ca. 105€. Ein Hoch auf die schmalbereiften Kleinwagen 🙂.
Auto steht immer noch mit zwei Plattfüßen da, ist ja zum Glück herrlichstes Moppedwetter, werde aber gleich mal bestellen gehen.
Aber irgendwie hab ich das Sicherheitsgefühl verloren. Jeden Monat neue Reifen... nee danke.

... das Rad (Felge + Reifen) schwimmt ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


... das Rad (Felge + Reifen) schwimmt ...

nicht, wenn die Luft raus ist. 😁

Christo

Vandalismuss

Hallo mir wurden neben eine paar mitleidenden auf einem Abgeschlossneen Gelände mien Autos un die der andren durch 4 jugentliche die den Zaun beschädigt haben grob zerstört. insgesamt ca 5000€ schaden oder mehr.
einen der Übeltäter habe Ich fassen können drei sind entwischt.
Kann es sein (Ich habe keine Versicherung, weil die Autos schon länger abgemeldet sind) das Ich leer ausgehe wenn die übeltäter unter 14 Jahren alt sind? obwohl ein Schild an dem Tor neben dem diese Subjekte den Zaun durchbrochen haben hängt mit dem Wortlaut: "Betreten verboten, ELtern haften für ihre Kinder".
Wer weiss Rat?
BItte auch antwprten an meine MAIL:
Meere@gmx.de
Habe Ich Aussicht darauf den verursachten Schaden ersetzt zu bekommen ?
Danke

Sorry für die schlechte Orthografie..:-)

Gruss
Martin

Solange die Kinder nicht unter 7 Jahre alt sind, haben Sie das für eine Schadensersatzpflicht erforderliche Unrechtsbewusstsein.

Das Schild am Zaun kannst Du Dir knicken, es ist rechtlich gesehen irrelevant.

Der Jugendliche haftet somit für die von ihm verursachten Schäden, nur wird das mangels Einkommen so schnell nichts mit dem Eintreiben der Gelder.

Die Eltern dagegen haften nur, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Eltern dagegen haften nur, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben.

Falls die Tat nachts nach 22 oder 24 Uhr begangen worden sein sollte, müsste das bei unter 16-Jährigen aber doch schon der Fall sein, oder?

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