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VAG COM-"Super8051" (CHina Klon) schonmal von gehört?

Themenstarteram 27. August 2009 um 17:05

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Was haltet ihr davon? Ich habe es auch schon für 50€ gesehen. Meint ihr, damit kann man was anfangen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zur Erfahrung: Hatte von jemanden mal ein "Super8050" zum testen. Habs nicht zum laufen bekommen. Ich spar auf ein Original von PCI.

Zur Rechtlichkeit:

1. Nur weil er hier schreibt, dass er eins kauft, reicht das mit Sicherheit noch nicht für eine Anklage.

2. Motor-Talk müsste die IP rausgeben (an eine Staatsanwaltschaft), man muss den Provider identifizieren, die Adressen abrufn - soweit noch alles gespeichert ist. Für ein 50€-Interface wird das kaum eine Staatsanwaltschaft machn, weil

3. Ross-Tech zivilrechtlich dagegen nicht vorgehen kann. Es ist kein Schaden oder sonstiges durch den Käufer entstanden.

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Da ich als Filesharer bereits erwischt wurde, habe ich mich mit dem allgemeinen Thema Urheberrecht und Raubkopien bereits auseinander gesetzt.

Der Hersteller und Verkäufer von Raubkopien kann zivilrechtlich wegen Schadenersatz belangt werden - aber nach welchem Grundsatz willst Du vom Käufer Schadenersatz fordern? Welchen Schaden hat der Käufer eines SuperXXXX bei Ross-Tech angerichtet?

Die Schadenhöhe des Einzelfalls is bei einer groß angelegten Suche klar unerheblich. Der Hersteller und Verkäufer wird vllt. angeklagt. Aber bei nem Käufer von einem 50€-Teil wird die Anklage doch seeehr warscheinlich im Vornherein eingestellt.

Also meine Aussage:

1. Ein Käufer wird vllt. angezeigt, aber mit ziemlicher Sicherheit das Verfahren eingestellt.

2. Der Verkäufer und Hersteller wird strafrechtlich belangt.

3. Der Verkäufer und Hersteller kann zivilrechtlich belangt werden (Schadenersatz), aber nicht der Käufer.

 

Das M-T als Beweismittel gelten kann, ist nicht unwarscheinlich. Evtl. Ablauf:

1. Käufer kauft das Interface.

2. Zoll fischt es raus > Kopie, sichert die Lieferadresse und Rechnung

3. Käufer wird informiert und angezeigt. Kein Zugriff auf Verkäufer, da im Ausland.

4. Kopie wird beschlagnahmt, Verfahren eingestellt oder ausgetragen...

Wie sollten Sie also auf M-T kommen? Ein eher (aber nicht völlig) unwarscheinlicher Fall:

2b. Zoll / Polizei forscht weiter nach dem Online-Shop, googelt nach Infos, trifft auf Foren.

2c. Polizei findet Beitrag bei M-T, stellt den als Beweismaterial sicher, hat aber keine Infos von dem Benutzer.

Mit welcher Grundlage soll jetzt ein Richter beschließen, dass die IP-Adresse rausgegeben werden muss? Nur weil ein Beitrag von einer x-beliebigen Person gefunden wurde und das evtl. einer von dutzend Käufern sein könnte?

Bei einem 50€-Fall unwarscheinlich. Man könnte den M-T-User in eine Falle locken (Kauf, Verkauf, "Kennenlernen") um an private Infos zu kommen - kA inwieweit das dann als Grundlage/Beweismittel für eine IP-Verfolgung reicht.

Der Aufwand ist auch sehr unwarscheinlich bei einem 50€-Fall, der sehr warscheinlich eingestellt wird (gegen Auflagen evtl. - also nicht völlig straffrei).

Wenn man jemanden hochnehmen will ist es doch immer der Verkäufer / Hersteller... die Käufer sind nur kleine Fische.

Beispielfälle:

1. Geknackte Premiere-Receiver: Der Verkäufer und Hersteller (in dem Fall Zehnder) wurde verfolgt (Shops mussten die Receiver rausgeben). Die Käufer von Zehnder-Receivern wurden bis heute nicht belangt.

2. Smartkarten um Premiere zu knacken: Die Verkäufer wurden verfolgt, die Hersteller waren im Ausland. Die Karten beschlagnahmt, Verkäufer teilweise angeklagt. Bis auf "Groß-Einkäufer" wurden Privatleute nicht verfolgt.

3. Der Fall Bockwurst.dl.am: Alle Daten des Warezhosters wurden beschlagnahmt - es sollte gegen die Nutzer vorgegangen werden, wurde aber nie getan. Nur der Betreiber wurde verklagt.

 

Und das größte Problem ist: Wenn er es jetzt kauft, ist es vllt. in 3-4 Wochen da, dann kommt der Zoll, die Forschung etc. pp.

In 6-8 Wochen sind die IP-Daten lange nicht mehr gespeichert außer sie machn es über die Vorratsdatenspeicherung, was illegal wäre - wo man sich aber nur schwer wehren könnte.

Schade, man sollte meinen das ein erwischter geläutert genug ist um die ganze Sache nicht noch zu verteidigen. Wie bereits geschrieben macht sich der Käufer in jedem Fall strafbar, das meist schwierige ist ihm jedoch Vorsatz nachzuweisen und auf genau dieser Basis kann man ihn belangen. Vorsatz ist nach deutscher Rechtsprechung dann gegeben wenn die Ware mit gesundem Menschenverstand als nicht original und/oder fraglich zu erkennen war und darunter fällt auch Ware die deutlich unter dem Marktpreis erstanden wird. Mir fehlt die Zeit das genaue Urteil raus zu suchen aber dies ist nur ein mögliches Szenario auf dem man den Käufer belangen kann, es gibt noch andere. Was mich wundert ist das du die Grundlage des entgangenen Gewinns nicht mit anbringst, denn gerade beim Filesharing ist dies ja DAS Argument schlechthin und greift auch und insbesondere bei Produktpiraterie. Aber das es eine Nachforderung von Lizenzgebühren geben kann wurde ja ebenfalls bereits von mir geschrieben.

Bzgl. Verfahren eingestellt und Ablauf der Fristen bist du sehr blauäugig, meine Erfahrung zeigt eher das Gegenteil. Meist ist es so das Endkunden nicht deshalb nicht belangt werden weil man nicht könnte sondern sehr oft weil man sich negative Publicity ersparen will. Das einige sich daraus natürlich einen Quasi-Freibrief bauen ist auch klar, nur macht es das noch lange nicht richtig. ;)

Aber am Ende ging es auch kaum um die rechtliche Seite, nur leider wie so oft immer nur Sympathisanten der Rechteverletzer - ich möchte mal erleben wenn euch im wahren Leben jemand bestiehlt... Denn am Ende bleibt es Diebstahl, egal wie man es dreht und daran sind vom Hersteller über den Händler bis zum Endkunden alle beteiligt.

Hab ich irgendwo gut gehiessen, dass die Verfahren eingestellt wurden??

Habe ich irgendwo die Verfahrenseinstellungen nur ansatzweise verteidigt?

Meine Erfahrung ist mein eigener Fall + die drei geschilderten Fälle, die ich damals intensiv beobachtet habe. (+ diverse Filesharingfälle von Freunden und Bekannten...)

Das Argument "der entgangene Gewinn" geht beim Filesharing rein daher, dass man die Software weiter verteilt.

Da man ja annehmen kann, das ein Dutzend anderer die Software von mir bekommen haben, kann man Streitwerte von 25.000€ und Schadenersatzansprüche von tausenden € erst geltend machn. Das ist hier ja nicht der Fall - man kauft ein Interface und fertig. Man baut es nicht nach und verkauft es weiter! Erst dann würde da wirklich strafrechtliche und zivilrechtliche Brisanz aufkommen.

Sonst können die Rechteinhaber nämlich nur den normalen Kaufpreis fordern - bei nem Programm oder n paar MP3s völlig unrentabel.

Ich habe bei meinem Fall genug gebüßt (davon hätt ich n dutzent VCDS-Interfaces kaufn können) und draus gelernt, lade seitdem nichts mehr und habe alle meine Software legalisiert.

PS.: Nur mal als Ansatz: Mein Verfahren wurde eingestellt und bei mir ging es um ein 4000€-Programm! Also ist ein 50€-Interface strafrechtlich für einen einzelnen Käufer sowas von uninteressant für die Staatsanwaltschaft wie der Diebstahl eines Kugelschreibers...

am 31. August 2009 um 7:08

Konsequent wäre, daß Uwe Ross die Arbeit an VCDS einstellt und auch andere Entwickler die Arbeit an anderen Tools einstellen. Sollen doch die Anwender China-Klones kaufen und darauf warten, daß Chinesen oder sonstige Kopierer mal was eigenes auf die Beine stellen oder zumindest Updates und Support machen. Warum soll man sich mit diesen Raubkopierern eigentlich herumschlagen? Denen reicht doch der China-Schrott.

Zitat:

Original geschrieben von tomjerrymustang

Konsequent wäre, daß Uwe Ross die Arbeit an VCDS einstellt und auch andere Entwickler die Arbeit an anderen Tools einstellen. Sollen doch die Anwender China-Klones kaufen und darauf warten, daß Chinesen oder sonstige Kopierer mal was eigenes auf die Beine stellen oder zumindest Updates und Support machen. Warum soll man sich mit diesen Raubkopierern eigentlich herumschlagen? Denen reicht doch der China-Schrott.

Warum sollte die Firma Ross Tech denn die Enwicklung und Produktion von VCDS einstellen?

Das macht doch keinen Sinn.

Ich finde es richtig wenn man Raubkopierer und dessen Käufer strafrechtlich verfolgt,wie würdest du es finden wenn du auf ein Produkt die Markenrechte hast und du damit deinen Lebensunterhalt damit verdienst und dann kommen irgentwelche Asiaten daher und kopieren(meißt sehr schlecht) dein produkt?

Ich habe mir das originale VCDS gekauft und bin da mehr wie zufrieden mit,Top Qualität,super support und immer die neuesten Updates.

Das ist mir das Geld wert.

MfG Leixe

Kauft euch man alle den mist aus China, da hinten Explodiert die Wirtschaft und hier geht sie den Bach runter. Immer weiter so!

Mal eine andere Frage, warum kauft Ihr Euch eigentlich nen VW? Kauft Euch doch dann auch am besten auch eine Reisschüssel!

Dann braucht Ihr euch über 249,- Euro für das Original auch keinen Kopf machen!

Themenstarteram 31. August 2009 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von dirk3012

Kauft euch man alle den mist aus China, da hinten Explodiert die Wirtschaft und hier geht sie den Bach runter. Immer weiter so!

Mal eine andere Frage, warum kauft Ihr Euch eigentlich nen VW? Kauft Euch doch dann auch am besten auch eine Reisschüssel!

Dann braucht Ihr euch über 249,- Euro für das Original auch keinen Kopf machen!

Prinzipiell hast du ja recht.. aber halt nur bei sachen die aus Deutschland kommen... Woher kommt das RossTech? ;)

Hallo Dirk3012,

wenn das alles so einfach wäre! Was meinst Du, wieviele Teile deines Golf kommen aus Fernost? Ich habe jahrelang Reisschüsseln gefahren und habe wenige Probleme damit gehabt. Jetzt habe ich einen Golf 5 mit

defekten Klimakompressor, (leider kam der nicht von Denso sondern von Valeo, GRA Hebel defekt, defekter Batterie, eine gute Varta. Mein Auto ist von 4/2006.

Was Produktpiraterie angeht, finde ich das geht gar nicht. Ein Freund hat VCDS, dadurch habe ich die Möglichkeit legal damit zu arbeiten. Das PCI Forum ist auch sehr gut, wenn die Herren nicht immer "Ach du heiliger Airbag" Leute zusammenstauchen, wenn die Fragen zum Airbag usw haben. Dann sollte man auch so konsequent sein, VCDS nicht an Privatleute zu verkaufen.. Aber der schnöde Mammon!!

M.f.G.

Bernhard

Qnkel, ich verstehe nicht ganz wieso du die ganze Zeit mit einem "50 EUR Interface" argumentierst. Wenn man von entgangenem Gewinn redet wird immer der normale Kaufpreis angesetzt, also in dem Fall schon 350 USD/EUR (oder äquivalente Preise je nach Land). Selbst wenn man nur eine reguläre Softwarelizenz zu Grunde legt ist man bei 120 USD/EUR im Regelsatz - wobei dann noch immer nicht die kopierte Firmware beglichen wäre. Du siehst also deine Rechnung geht so nicht ganz auf - aber das schrieb ich ja bereits mehrfach.

Im Grunde hat tomjerrymustang nicht unrecht, ein Produkt einzustellen wäre die einzige Möglichkeit Piraterie einzuschränken denn dann merken viele erstmal wie es ist wenn die Chinesen die dahinter stehen nicht mehr selbst weiter entwickeln weil bisher alles kopiert worden ist. Leider aber halt nicht praktikabel, jede Firma hat ihren Kunden gegenüber Verpflichtungen...

Haengomensch, Ross-Tech's Hauptsitz ist in den USA jedoch findet ein Teil der Produktion bei den deutschen Vertriebspartnern statt. Ebenso erfolgt ein Teil der Entwicklung hier in Deutschland.

hydraulikberni, Arbeiten an Airbagsystemen sind nun einmal in Deutschland reglementiert und das man sich da aus Haftungsgründen auch dran hält dürfte für jeden nachvollziehbar sein. Da geht es also nicht um Mammon sondern um deutsche Gesetze, das ein Diagnosesystem nicht auf Airbags beschränkt ist dürfte klar sein... Übrigens werden gewerbliche Anfragen (von geschultem Person) jederzeit beantwortet, denn nur die dürfen nach deutschen Recht an solchen Systemen arbeiten.

Hallo,

ich bin immer davon ausgegangen, wenn die Sachkunde vorhanden ist, kleiner Sprengstoffschein, beruflich mit den Airbag, Gurtstraffer etc. zu tuen hat, darf man auch daran arbeiten, egal ob zu Hause oder in der Werkstatt. Was den Mamon angeht, sollte man dann auch so konsequent sein VCDS nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, um Mißbrauch durch Privatpersonen vorzubeugen. Vielleicht ist das jetzt klarer geworden.

M.f.G.

Bernhard

also hat jetzt schon mal einer erfahrung gemacht mit dem kabel oder wird hier wieder mal nur mist geschrieben?

ich habe sehr gute erfahrungen mit meinem china ohne can obd2 adapter für vag gemacht.

hatte alles machen können was ich mit meinen 8L A3 vor hatte (er ist auch nicht explodiert dabei).

nun habe ich einen 8P audi und bin auf der suche nach einem günstigen on board kabel mit dem ich das TFL aktivieren kann.

habe den vag can commander 5.1 und kann damit fehler auslesen und löschen (hab ich auch schon mal gebraucht)

aber der can commander kann leider das TFL nicht aktivieren

über die moral apostel wegen urheberrecht usw. will ich mich mal nicht ausslassen.

ich möchte nur mal wissen ob bei denen auch alles mit recht ist und z.b. jede einzelne mp3 auf denen rechner gekauft oder von ihren gekauften cd's erstellt worden ist....(nur als beispiel)

warum für software bezahlen? die hardware ist doch schon teuer genug!

Es wurde doch bereits alles gesagt. Es handelt sich ohne Frage um eine Raubkopie, ergo (wissentlicher) Kauf = Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von zuzukae

habe den vag can commander 5.1

Ebenfalls sehr wahrscheinlich eine Raubkopie

Zitat:

Original geschrieben von zuzukae

warum für software bezahlen?

Sag uns doch mal was/wo du arbeitest und dann kommen wir mal bei dir vorbei und stehlen deine Arbeit, mal schauen wie du die Sache dann siehst... So ein dummes Geschwätz liest man selten in öffentlichen Foren, allein für die Dreistigkeit gebührt dir ein Preis.

Die Sachlage ist inzwischen klar, also schließen wir das Thema.

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